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Zugehörige Objekte

Die Schulpflege und die Schulleitungen legen Wert darauf, dass möglichst wenige Schulausfälle entstehen. Bei Absenzen von Lehrpersonen wird, wenn möglich eine Stellvertretung organisiert oder es wird intern gespettet. (Schüler/innen in anderen Klassen betreut)

In den einzelnen Schulen ist dafür die Schulleitung verantwortlich.

Siehe Dispensation vom Schulunterricht

Nicht alle Kinder und Jugendlichen haben zuhause die nötigen Voraussetzungen, um ihre Hausaufgaben konzentriert und ungestört erledigen zu können, oder sie schaffen die Aufgaben aus anderen Gründen nicht. Für sie ist die Aufgabenbetreuung gedacht: An maximal drei Tagen pro Woche haben diese Schüler/innen vor oder nach dem Unterricht während 40 Minuten Gelegenheit, ihre Hausaufgaben unter der Aufsicht einer Lehrperson selbständig zu erledigen. Die Aufgabenbetreuung ist jedoch kein Nachhilfeunterricht und die Verantwortung für die Erledigung der Hausaufgaben liegt nach wie vor bei den Schüler/innen bzw. deren Eltern. Die Anmeldung erfolgt via Eltern, nach Rücksprache mit der Klassenlehrperson. 

Neu zugezogene fremdsprachige Schüler/innen besuchen nach einem Aufnahmegespräch in den ersten Wochen ausschliesslich den Aufnahmeunterricht während ca. 10 Lektionen pro Woche. In dieser Zeit werden die Kinder im Hinblick auf die Einstufung in die Regelklasse beobachtet und danach eingeteilt. Der DaZ-Aufnahmeunterricht findet in einer altersdurchmischten Gruppe statt.  

Zielgruppe:

Neu zugezogene Schüler/innen, die noch keine oder nur sehr rudimentäre Deutschkenntnisse mitbringen. Ältere Schülerinnen und Schüler werden in eine Aufnahmeklasse einer umliegenden Gemeinde oder einer spezifischen Schule (Academia Integration) zugeteilt.

Zeitrahmen:

Die Schüler/innen werden nach 5-6 Wochen Aufnahmeunterricht einer Regelklasse zugeteilt. Zu Beginn besuchen sie während mindestens 10 Lektionen pro Woche weiterhin den Aufnahmeunterricht (altersdurchmischte Gruppe). Nach 1 oder maximal 2 Jahren ist der Aufnahmeunterricht beendet. Die Schülerin / der Schüler besucht anschliessend den DaZ-Aufbauunterricht

Geschäfte/Themen, die das Gesetz nicht zwingend der Gesamtschulpflege zur Bearbeitung und Erledigung zuordnet, werden an Ausschüsse oder Ressorts delegiert.

Kinder, welche die Begabtenförderung besuchen, sind sehr motivierte und engagierte Schüler/innen. Da sie den Kurs während ihrem Regelklassenunterricht besuchen, wird von ihnen erwartet, dass sie den verpassten Schulstoff selbständig nachholen. Die Schüler/innen müssen mitdenken, vorausschauen und sich organisieren, was den Kindern der Mittelstufe auch gut gelingt. Die Unterstufenkinder brauchen diesbezüglich noch etwas Hilfe. 

Zeitrahmen  

Die Kinder besuchen die Begabtenförderung während 2 max. 4 Wochenlektionen (parallel zum Regelklassenunterricht)  
Pro Stufe gibt es jeweils je 1 - 2 Kurse im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich und im sprachlich-geisteswissenschaftlichen Bereich. Die Themen der Kurse werden jedes Jahr neu festgelegt. 

In Zusammenarbeit mit dem regionalen Berufs- und Informationszentrum bietet die Sekundarstufe den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit einer ersten konkreten Kontaktaufnahme mit der Berufswelt.

Am Berufsinformationstag gewinnen die Schülerinnen und Schüler der 2. Sekundarstufe in zwei von ihnen gewählten Berufen erste Einblicke in die Arbeitswelt, um damit wichtige Erfahrungen in Bezug auf die Berufswahl zu sammeln.

Einige Jugendliche sind in ihrer Berufswahl unentschlossen oder sind vielleicht bei der Lehrstellensuche auf Schwierigkeiten gestossen. 
Andere müssen ein Jahr älter werden, bevor sie eine Ausbildung antreten können oder sie müssen eine bestimmte Vorbildung absolvieren, bevor sie mit der Ausbildung beginnen können, wie z. B. einen Vorkurs für gestalterische Ausbildungen. 
Die Schule Oberengstringen hat mit der BWS Dietikon und der Stiftung WBK Dübendorf eine Vereinbarung für allfällige Übergangsangebote.  

BWS Limmattal

Stiftung WBK Dübendorf

Brückenangebote (RAV)
Ein Brückenangebot kann einen niederschwelligen Zugang zur Berufswelt herstellen. Die Schülerinnen und Schüler sind in einem Programm und werden von Fachpersonen begleitet. In der Regel arbeiten die Jugendlichen vier Tage in einem Betrieb und an einem Tag arbeiten sie in der Schule an ihren Grundkenntnissen. Die SchülerInnen und Schüler können sich über das RAV anmelden.

RAV Kanton Zürich

Da auf der Unterstufe die Blockzeiten von 8.15 -11.55 Uhr nicht an jedem Vormittag mit Unterrichtslektionen abgedeckt sind, stellt die Schule unentgeltliche Betreuungslektionen zur Verfügung. Eltern, die auf die Betreuung durch die Schule angewiesen sind, können ihr Kind für dieses Angebot anmelden. Die Anmeldung wird den Eltern über die Lehrperson zugestellt.
In der sorgfältigen und umfassenden Beurteilung jedes einzelnen Schülers/ jeder einzelnen Schülerin werden die individuellen Lern- und Entwicklungsstände möglichst ganzheitlich erfasst, um den Lernprozess optimal unterstützen zu können. Für eine solche Gesamtbeurteilung werden nicht nur die Leistungen in den einzelnen Fächern (Notendurchschnitt), sondern auch das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten des Schülers und der Schülerin berück-
sichtigt.
Der Bezirksrat, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, ist Rekursinstanz für Entscheide der Schulpflege Oberengstringen.
Das Berufs- und Informationszentrum Urdorf unterstützt Jugendliche ab der 2. Sekundarschule im Zusammenhang mit der Berufsfindung. Ein Berufsberater kommt regelmässig in die Schule Allmend und die Schülerinnen und Schüler der 3. und der 2. Sekundarschule können sich für ein Gespräch einschreiben.

Der DaZ-Unterricht richtet sich vor allem an fremdsprachige Kindergarten- und Unterstufenschüler/innen, die noch nicht genug Deutsch können, um dem Unterricht gut zu folgen. Mittel- und Oberstufenschüler/innen besuchen den DaZ-Unterricht (Aufbauunterricht) in der Regel nur dann, wenn sie noch nicht lange im deutschen Sprachraum leben und wenn sie eine hohe Lernmotivation zeigen. 

Zielgruppe 

Kindergarten- und Unterstufenschüler/innen, die noch nicht genug Deutsch können, um dem Unterricht gut zu folgen. 
Mittelstufen- und Oberstufenschüler/innen, die noch nicht lange im deutschen Sprachraum leben und eine hohe Lernmotivation zeigen 

Zeitrahmen 

2-3 Lektionen DaZ pro Woche in kleiner Gruppe (im Kindergarten während, in der Unterstufe zum Teil während, zum Teil ausserhalb des Klassenunterrichts)  

 

Wenn eine Schülerin/ ein Schüler die Schule aus gesundheitlichen Gründen nicht besuchen kann, muss dies der Lehrperson aus Sicherheitsgründen von den Eltern vor Schulbeginn gemeldet werden. Die Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich. Die Schulpflicht und die Absenzen sind in der kantonalen Volksschulver-ordnung, insbesondere in § 28 – 30 und 66, geregelt. Bei voraussehbaren Absenzen muss die Klassenlehrperson frühzeitig informiert werden. Bei Urlaubsgesuchen muss ein Gesuch an die Schulleitung gestellt werden.  

Die Bewilligungskompetenz für Dispensationen liegt bei den folgenden Personen: 

  • Klassenlehrperson: Dispensationen wie Arztbesuche, Schnupperlehren, hohe religiöse Feiertage, Jokertage (siehe Jokertagsformular) 

  • Schulleitung: Dispensationen, die über die erlaubten Jokertage hinausgehen.  

Alle Gesuche um Dispensationen sind, wenn immer möglich, mindestens eine Woche vor dem Termin einzureichen. 

Bei der Entscheidung halten sich die Lehrpersonen und die Schulleitungen an die folgenden gesetzlichen Vorschriften. Eine Dispensation vom Schulbesuch darf nur aus wichtigen Gründen bewilligt werden.

Als wichtige Gründe können insbesondere gelten: 

  • ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld des Kindes 

  • sehr wichtige Familienereignisse (z. B. Hochzeit oder Beerdigung von nahen Verwandten oder engen Bezugspersonen der Schüler/innen) 

  • aktive Teilnahme von besonders talentierten Schüler/innen an überregionalen sportlichen Meisterschaften oder Wettbewerben/Veranstaltungen im musischen Bereich 

  • hohe religiöse Feiertage (gemäss Richtlinien der Bildungsdirektion) 

  • Schnupperlehren: Diese sollen nach Möglichkeit in den Ferien stattfinden. 

  • Die Teilnahme am Zukunftstag, den viele Betriebe im November durchführen (siehe Nationaler Zukunftstag wird ab der 5. Klasse bewilligt. Die betreffenden Schüler/innen sollen nachher über den Tag berichten. 

Bei der Beurteilung von Dispensationsgesuchen sind neben den persönlichen und familiären Verhältnissen des Schülers / der Schülerin auch die Auswirkungen auf den Schulbetrieb in Erwägung zu ziehen. Dispensierte Schüler/innen können verpflichtet werden, den verpassten Schulstoff nachzuholen. 

Alle Kinder, die am 31. Juli vier Jahre alt sind, besuchen ab Schuljahresbeginn (Mitte August) den Kindergarten.

Der Kindergarten bildet die erste Stufe der Volksschule. Der Kindergarten dauert zwei Jahre und ist obligatorisch. 

Rückstellungen um ein Jahr sind nur aus wichtigen Gründen mit einer Empfehlung der Kinderärztin/ des Kinderarztes oder einer anderen Fachstelle möglich. Siehe Rückstellung 

Name
Kindergarten-Einschulungsabend.pdf Download 0 Kindergarten-Einschulungsabend.pdf
Siehe Zusammenarbeit mit Eltern
Die Schulferien und schulfreien Tag werden von der Schulpflege festgelegt. Die Feriendaten können gegenüber anderen Gemeinden und Mittelschulen (Gymnasien) im Kanton variieren.

Für längere Abwesenheit und für Urlaubsgesuche siehe auch Dispensation vom Unterricht und Jokertage

Ferienplan siehe unter: Ferienplan

Die Schulferien Daten sind im Online Schalter ebenfalls aufgeschaltet und können nach Schuljahren sortiert heruntergeladen werden.

Schulferien Schuljahr 2023-2025

Schulferien Schuljahr 2024 -2026

Name
HB-6.4.1-Ferienplan_23-25 Download 0 HB-6.4.1-Ferienplan_23-25
HB-6.4.1-Ferienplan_24-26 Download 1 HB-6.4.1-Ferienplan_24-26
Im Hort Oberengstringen wird während 8 Schulferienwochen das Modul Ferienhort angeboten. Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular, welches im online Schalter drei Wochen vor den jeweiligen Ferienhortwochen abrufbar ist.

Anmeldeformular für den Ferienhort

Ferien-Hort-Angebot Daten

 

Name
Ferienhort Lanzrain SJ_2324 2425 2526 Download 0 Ferienhort Lanzrain SJ_2324 2425 2526

Die Schule Oberengstringen bietet ein attraktives Freizeitprogramm für Schülerinnen und Schüler aller Altersstufen an. Die Kurse haben vor allem einen sportlichen und kreativen Schwerpunkt. Das Kursprogramm wird jedes Schuljahr neu zusammengestellt und nach den Sommerferien vom Lehrpersonal an alle Schülerinnen und Schüler abgegeben. 
Im Online-Schalter kann das Freizeitkursprogramm heruntergeladen werden. 

 
Die Anmeldung erfolgt über den "Schule-Messenger Pupil/ Pupil Connect", abrufbar im Pupil-Elternportal "Kurse". Ihre Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kurskosten. 

Ihre Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kurskosten.

Freizeitkurse Programm 2023/24

Dienste Freizeitkurse

Die meisten Kurse beginnen nach den Herbstferien und dauern bis zu den Sommerferien. Es gibt aber auch kürzere Kurse und solche, welche bereits in der 3. Woche nach den Sommerferien beginnen. Ebenso bieten wir in den Sommerferien einen Tenniskurs an. 

Durch die Zusammenarbeit mit der Primarschule Unterengstringen ist es für unsere Schüler/innen auch möglich, Kurse in Unterengstringen und umgekehrt zu besuchen. Im Freizeitkursprogramm wird auch auf das Angebot anderer Institutionen (Musikschule, Turnverein, SLRG, etc.), inklusive Adressen verwiesen. 

Name
FZK_Programm_2023_2024_Sept.pdf Download 0 FZK_Programm_2023_2024_Sept.pdf
Die Idee, aktive ältere Leute im Schulbetrieb mitarbeiten zu lassen, stammt aus Amerika und wurde 1996 erstmals versuchsweise von der Stadt Uster übernommen. Heute ist die Freiwilligenarbeit in Schulen bereits in vielen Gemeinden des Kantons Zürich etabliert.

Der freiwillige Einsatz erfordert keine pädagogischen Fachkenntnisse. Mitmachen können alle Seniorinnen und Senioren, die Freude am Kontakt und der Arbeit mit Kindern und/oder Jugendlichen haben. Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältigster Art. Wem Mathematik oder Sprache weniger zusagt, der wählt vielleicht eine Mithilfe im musischen oder gestalterischen Bereich. Denn die Klassenhilfen sind keine Ersatz- oder Nachhilfelehrer/innen Nachhilfelehrpersonen. Ziel des Projekts ist der lebendige Austausch zwischen den Generationen.

Seniorinnen und Senioren können sich melden, wenn Sie Lust und Zeit haben, Kinder in der Schule, im Kindergarten oder im Hort Oberengstringen einige Stunden pro Woche zu unterstützen.

Siehe unter Beurteilung
Die kantonalen gesetzlichen Grundlagen des Volksschulwesens und die dazugehörigen Verordnungen finden Sie in der Gesetzessammlung zur Volksschule. Diese wird von der Bildungsdirektion herausgegeben. 
Bildungsdirektion

Für Erlasse auf Stufe der Gemeinde verweisen wir auf die Schulgemeindeordnung der Gemeinde Oberengstringen sowie auf die Beschlüsse Schule Oberengstringen. Unterlagen und Auskünfte sind in der Schulverwaltung erhältlich. 

Kontakt: Schulverwaltung

Nebst der regelmässigen Aufsicht in den Pausen werden zur Gewaltprävention auch verschiedenen klassenübergreifenden Aktivitäten und Massnahmen angestrebt, welche die Gemeinschaft und das Zusammengehörigkeitsgefühl unter den Schülerinnen und Schülern stärken. Ebenso unterstützen die Schulsozialarbeitenden die Lehrpersonen mit verschiedenen Interventionen und Aktivitäten beim Aufbau eines guten Klassenzusammenhalts und bei der Förderung sozialer Kompetenzen in den Klassen.

Auch werden themenbezogene Fortbildungsveranstaltungen der Lehrerschaft mit Fachpersonen organisiert.

Die Zusammenarbeit zwischen Erziehungsberechtigten und den Lehrpersonen, den Hortmitarbeitenden, der Schulsozialarbeitenden der Schule ist besonders wichtig.

Diese Fördergruppe richtet sich

an Sechstklässler/innen, die im 5. Klasse-Zeugnis vor den Sommerferien in Mathematik und Deutsch einen Noten-Durchschnitt von mindestens 5,25 haben, im nächsten Schuljahr ins Gymnasium übertreten und sich zusätzlich auf die Aufnahmeprüfung vorbereiten möchten.

an Sekundarschüler/innen der 2. und 3. Klassen, die sich auf eine Aufnahmeprüfung vorbereiten möchten (Gymnasium, BMS, HMS).

Im Kurs werden Aufsätze geschrieben, Grammatik- und Mathematikprüfungen gelöst, wie sie in den vergangenen Jahren verlangt worden sind. Es wird erwartet, dass jede Woche rund zwei Stunden Prüfungsaufgaben gelöst werden. In der Fördergruppe werden Lösungen und Fragen besprochen. Wichtige Inhalte werden vertieft und wiederholt.

September - März – rund 20-mal jeden Mittwochnachmittag. Die Gymnasialvorbereitung erfordert sehr viel Motivation, Durchhaltewillen und Eigendisziplin.

Schülerinnen und Schüler mit sehr guten Leistungen können nach der sechsten Primarklasse oder nach der 2. oder 3. Sekundarklasse an eine Mittelschule übertreten, sofern sie die kantonale Aufnahmeprüfung bestehen. 

Für die Anmeldung an die Aufnahmeprüfung sind die Eltern verantwortlich. 

Alle wichtigen Informationen zur Aufnahmeprüfung, den öffentlichen Informationsveranstaltungen der Zürcher Kantonsschulen (Gymnasien) etc. finden Sie auf der Homepage: 

Zentraleaufnahmepruefung

Hausaufgaben bilden eine Ergänzung zum Unterricht. Die Schülerinnen und Schüler sollen Vertrauen in ihr Können gewinnen, sich daran gewöhnen, selbstständig zu arbeiten und dabei lernen, ihre Zeit einzuteilen. Die Aufgabenstellung muss klar sein und die Schülerinnen und Schüler müssen über die notwendige Arbeitstechnik verfügen. Falls ihr Kind unter den Hausaufgaben leidet, nehmen Sie mit der Lehrperson Kontakt auf.
In der Hausordnung sind Regeln festgehalten, die für das gesamte Schulareal gültig sind. Die Lehrpersonen sind beauftragt, diese Regeln durchzusetzen.

Die Hausordnungen sind auf der Portrait-Seite der einzelnen Schulanlagen aufgeschaltet.
Der Hort ist Hauptbestandteil des Schülerclubs (ausserfamiliäres, ergänzendes Betreuungsangebot). Die drei Hortlokale Pavillon, Lanzrain und Zentrum bieten den Kindern einen Rahmen, in welchem sie sich gut aufgehoben fühlen und entfalten können und welcher die familiäre und schulische Betreuung auf ideale Weise ergänzt.

Die Einteilung in den Hort Pavillon, den Hort Lanzrain und den Hort Zentrum wird durch die Hortleitung nach Eingang der Anmeldung vorgenommen.

Die Betreuung kann in verschiedenen Modulen gebucht werden. Das Angebot richtet sich an Kinder ab dem Kindergarten bis und mit der Oberstufe

Als Ergänzung zum Hort steht den Eltern von schulpflichtigen Kindern der Z'morgentisch von 07.00 Uhr bis um 08.10 Uhr offen. Die Teilnahme kostet 5 Franken. Der Z'morgentisch wird erst ab einer Mindestteilnehmerzahl von 8 Schüler/innen täglich durchgeführt.

Weiter Informationen unter:

Betreuung Hort und Betreuung Lunchclub

Anmeldeformulare finden Sie im online Schalter:

Anmeldeformular für die Hortbetreuung

 

 

In allen Stufen der Volksschule erhalten die Schüler/innen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen zusätzliche Unterstützung durch die integrative Förderung. Diese wird möglichst durch eine Schulische Heilpädagogin oder einen Schulischen Heilpädagogen erteilt. Der Unterricht kann in unterschiedlicher Form stattfinden; im Teamteaching, in einer Kleingruppe oder als Einzelförderung. Die zusätzliche Unterstützung durch die integrative Förderung wird im Schulischen Standortgespräch gemeinsam mit allen Beteiligten beschlossen und beantragt.
Jokertage für die Kindergartenkinder, die Primar- und Sekundarschüler/innen

Bei Jokertagen handelt es sich um ein Ferienguthaben von 2 Tagen, das ein Schüler oder eine Schülerin während eines Schuljahres beanspruchen darf.
Für den Bezug der Jokertage gelten an der Schule Oberengstringen folgende Bestimmungen:

  • Jokertage können nur als ganze Tage bezogen werden (Halbtage gelten als ganze Tage)
  • Das Datum ist frei wählbar. Ausnahmen: während gemeinsamen Schulanlässen oder wenn ein anderer wichtiger Grund vorliegt. Diese Einschränkungen werden anfangs Schuljahr bekannt gegeben.
  • Das von den Eltern unterschriebene Formular muss spätestens 1 Woche vor dem Bezug bei der Klassenlehrperson eintreffen.
  • Im Kindergarten und auf der Primarstufe können Jokertage als längere Einheit zusammengefasst werden und dürfen innerhalb der Schulstufe (KG, 1. - 3. Klasse. 4. - 6. Klasse) vorbezogen werden. Nicht bezogene Jokertage verfallen Ende Schulstufe.
  • Auf der Sekundarstufe verfallen nicht bezogene Jokertage am Ende jedes Schuljahres

Jokertag - Formular

Name
HB-8.5.6-Formular-Jokertag_2023.pdf Download 0 HB-8.5.6-Formular-Jokertag_2023.pdf
Der Besuch des Kindergartens ist im Kanton Zürich obligatorisch.
Die Inhalte erfolgen nach Lehrplan 21, Zyklus 1.

Die Kinder besuchen den Kindergarten in der Regel während zwei Jahren in altersdurchmischten Klassen (2 Jahrgänge).

Ziel des Kindergartens ist es, in Ergänzung zur Erziehung im Elternhaus, jedes Kind ganzheitlich zu fördern und es in seiner individuellen Entwicklung optimal zu unterstützen. Die Kinder lernen im Kindergarten ein Stück Leben eigenständig zu bewältigen und erwerben die Grundlagen für ihre persönliche und schulische Entwicklung.

Name
Kindergarten-Einschulungsabend.pdf Download 0 Kindergarten-Einschulungsabend.pdf
Einmal (in Ausnahmefällen zweimal) in der Mittelstufe und ebenso oft in der Sekundarstufe besteht für die Lehrpersonen die Möglichkeit, mit ihrer Klasse ein Lager durchzuführen. Sich eine Woche lang an einem anderen Ort der Schweiz weiterzubilden und dabei mit Kameradinnen und Kameraden die Gemeinschaft zu pflegen, ist für die meisten Schülerinnen und Schüler ein unvergessliches Erlebnis, auch wenn Klassenlager keine Ferienlager sind. Reise, Unterkunft und Exkursionen werden von der Schule bezahlt; der Elternbeitrag an die Verpflegung beträgt Franken 22 pro Tag.
Das Überspringen einer Klasse ist sowohl während als auch auf Ende des Schuljahres möglich, wobei das Überspringen zu einem früheren Zeitpunkt in der Schullaufbahn sinnvoller ist. Die Klassenlehrperson macht die Eltern auf eine allfällige besondere Begabung des Kindes im kognitiven Bereich frühzeitig aufmerksam bzw. nimmt entsprechende Rückmeldungen der Eltern entgegen. Wenn das Überspringen einer Klasse in Frage kommt, erstellt die Klassenlehrperson eine umfassende Gesamtbeurteilung des Kindes (auch die soziale Reife ist in Betracht zu ziehen) und bespricht diese mit den Eltern und der Schulleitung. Bei Unsicherheiten sollte der Schulpsychologische Dienst oder eine andere Fachstelle beigezogen werden. Auch eine Hospitation (informelle Probezeit) in der höheren Klasse ist möglich und meistens sinnvoll. Für die definitive Promotion in die höhere Klasse ist eine Anordnung der Schulleitung nötig.

Während eines Schuljahres finden verschiedene Informationsveranstaltungen und Elternanlässe statt. Die Eltern werden dazu jeweils schriftlich eingeladen.  

Die Klassenlehrpersonen führen klasseninterne Elternabende, aber auch gesellige Anlässe oder Aktivitäten mit Eltern durch. Für gewisse Veranstaltungen kann die Schule die Teilnahme als obligatorisch erklären. 

Elternmitarbeit/Mitwirkung (-> siehe Elternmitwirkung) 
Die Mitarbeit und aktive Unterstützung von Eltern wird bei vielen Anlässen geschätzt, z.B. bei Sportanlässen, Transporten, Exkursionen und Klassenlagern. 

Die institutionalisierte Elternmitwirkung ist in allen Schuleinheiten in Oberengstringen eingeführt.

Schulbesuche 
Grundsätzlich ist es möglich, nach Absprache mit der Lehrperson Ihres Kindes, den Unterricht zu besuchen. 

Legislaturziele der Schulpflege während der Amtsdauer 2022-2026

Als Schwerpunkte für die neue Legislaturperiode kristallisierten sich folgende Themenfelder heraus, um zukunftsgerichtete pädagogische Arbeit in den Schuleinheiten und den dazugehörenden Bereichen mit bestmöglichen Bedingungen für die Entwicklung und das Lernen der Schülerinnen und Schüler anzubieten

Attraktive Schule:  
Die Schule Oberengstringen ist für alle Mitarbeitenden der Schule ein attraktiver Lern- und Arbeitsort. Die Schule Oberengstringen stellt entsprechende Angebote, Ressourcen, Infrastruktur und Prozesse zur Verfügung. Die Schule Oberengstringen fördert und fordert Eigenverantwortung der Mitarbeitenden. 

Personalpflege:  
Mit dem Projekt „gesunder Arbeitsort“, nehmen wir unsere Verantwortung als Arbeitgeber wahr. Wir wollen Rahmenbedingungen schaffen, dass im dynamischen Umfeld Schule ein gesundes und zufriedenes Arbeiten möglich ist. 

Schulraumentwicklung:  
Für die kommenden Schuljahre werden weiterhin genügend Plätze in den Tagesstrukturen angeboten. Die Vorgaben für einen kommenden Primarschul-Neubau sind erarbeitet und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend angepasst. 

Grobkonzept-Tagesschule:  
Es wird eine Arbeitsgruppe gebildet, die ein Grobkonzept und Rahmenbedingungen zur allenfalls möglichen Realisierung einer freiwilligen Tagesschule in der Gemeinde Oberengstringen entwickelt. Die benötigte Infrastruktur für eine mögliche Tagesschule wird bei der zukünftigen Schulraumplanung und der Planung von Neubauten berücksichtigt. 

Digitale Transformation:  
In der laufenden Legislaturperiode soll ein Konzept für die digitale Transformation der Schule Oberengstringen erstellt werden, welches Mitarbeitende, Schüler und Schülerinnen wie auch Eltern wirkungsvoll unterstützt und den Anforderungen der Informationssicherheit genügt. 

Name
Legislaturziele_2022-2026_Homepage_Text.pdf Download 0 Legislaturziele_2022-2026_Homepage_Text.pdf
Der Lehrplan des Kantons Zürich ist in drei Teile gegliedert.

Im ersten Teil wird in Form von zehn Grundhaltungen umrissen, welche übergeordneten Zielvorstellungen den Unterricht in der Volksschule prägen sollen. Die vermittelten Werte sollen die Bereitschaft der Heranwachsenden zu verantwortlichem Handeln gegenüber Gesellschaft und Umwelt fördern.

Der zweite Teil erläutert organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen, formuliert didaktische Grundsätze und geht auf die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ein.

Im dritten Teil werden Inhalt, Ziele und Zeitrahmen für die einzelnen Unterrichtsbereiche festgelegt.

Kontakt: Lehrmittelverlag des Kantons Zürich

Das Leitbild der Schule Oberengstringen wurde an einer Klausurtagung der Schulpflege, in einem Seminar und an Sitzungen in Zusammenarbeit mit den Schulschaffenden erarbeitet. Dieses Leitbild war richtungsweisend für die Leitbilder der Schuleinheiten, die durch die Schulleitungen und die Lehrpersonenteams erarbeitet wurden.

Das Leitbild dient der Identifikation und ist Richtschnur für unser Verhalten und Handeln. Es soll dazu beitragen, die Kontinuität und Qualität unserer Arbeit sicherzustellen. Das Leitbild zeigt den Schulbehörden, den Schulleitungen und Lehrpersonen sowie den Eltern und allen Aussenstehenden, was sie voneinander erwarten dürfen.

Die aus dem Leitbild abgeleiteten Ziele und Massnahmen bilden ein verbindliches Führungsinstrument für Schulbehörde, Schulleitungen und Lehrpersonen. Dieses bringt für beide Seiten Sicherheit.

Wir erhoffen uns, dass dieses Leitbild mit konkreten Zielen und Massnahmen viel zum Wohle und zur Entwicklung der Kinder und Jugendlichen beitragen wird.

Leitbild der Schule Oberengstringen

Der Logopädische Dienst Oberengstringen befindet sich im Schulhaus Sunnerai in der Schuleinheit GSH: Logopädischer Dienst, Zürcherstrasse 101, 8102 Oberengstringen, Tel. 044 750 04 42 

Logopädischer Dienst

E-Mail: logopaedie@schule-oe.ch

Was ist Logopädie?
Der logopädische Dienst ist eine Fachstelle und befasst sich mit der Prävention, Diagnostik, Therapie und Evaluation von Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Kommunikationsstörungen. Wir betrachten das Kind in seiner Gesamtheit und passen unsere Arbeitsweise seinen individuellen Bedürfnissen an. Dabei legen wir Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern, Lehrpersonen und weiteren Fachpersonen. Unsere Arbeit ist interdisziplinär ausgerichtet.

Es kann vorkommen, dass Kinder Läuse haben. Wenn dies in der Schule festgestellt wird, werden in der Regel alle Eltern der betroffenen Klassen über PUPIL informiert. Eine Behandlung muss bei allen Kindern erfolgen, bei denen Läuse oder Nissen festgestellt werden. 

Über die notwendigen Massnahmen bei betroffenen Schüler/innen und Familien werden die Eltern mit einem Merkblatt der Schule via PUPIL informiert. 

Unter Lausinfo.ch können weitere Informationen zum Thema Läuse und deren Bekämpfung gefunden werden. 

Siehe unter Gymnasium
Der Unterricht in der Mittelstufe, richtet sich nach Lehrplan 21, Zyklus 2 (4. - 6. Klasse) festigt und erweitert die Grundfertigkeiten, Kenntnisse und Arbeitstechniken. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten und lernen vermehrt eigenständig und selbstverantwortlich.  
Organisation der Musikschule Limmattal

Die MSL ist eine gemäss der Musikschulverordnung anerkannte und somit subventionsberechtigte Musikschule. Sie ist Mitglied des Verbandes Zürcher Musikschulen (VZM) und des Verbandes Musikschulen Schweiz (VMS). Die MSL ist als Verein organisiert, dessen Mitglieder die finanzierenden Schulbehörden sind.

Zweck

Die MSL ermöglicht allen in Oberengstringen, Unterengstringen und Weiningen wohnhaften Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 20 Jahren zu günstigen Bedingungen eine musikalische Ausbildung zu erlangen. Die MSL bietet ausserdem zu kostendeckenden Tarifen Musikunterricht für Erwachsene an.

Führung

Der MSL steht ein Vorstand vor, welcher sich aus den Schulbehörden der angeschlossenen Gemeinden zusammensetzt. Die MSL wird durch je eine musikalisch-pädagogische und eine administrative Leitung geführt und bei der Organisation von Anlässen unterstützt.

Musikschule Limmattal

Bei einem Umzug nach Oberengstringen, müssen die schulpflichtigen Kinder in der Schule angemeldet werden. Damit die Kinder so schnell als möglich den Schulunterricht in Oberengstringen besuchen können, haben die Eltern das Zuzugsformular auszufüllen. 

Neuzuzug Anmeldeformular

Bei einem Zuzug nach Oberengstringen müssen Sie sich ebenfalls bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Oberengstringen anmelden.

Einwohnerkontrolle Gemeinde Oberengstringen

Kontakt

Sylvia Wüthrich
sylvia.wuethrich@schule-oe.ch
Name
HB-8.5.15-Schülerzuzug Download 0 HB-8.5.15-Schülerzuzug

Der Aufenthalt der Schüler/innen auf dem Pausenplatz bietet viele Gelegenheiten zur Bewegung, zur Erholung nach intensiven Unterrichtslektionen und zur Kontaktaufnahme mit Schülerinnen und Schüler aus anderen Klassen. Damit in den langen Pausen die Sicherheit der Kinder gewährleistet ist, halten sich täglich wechselnde Teams von Lehrpersonen auf dem Pausenplatz auf und achten darauf, dass die Pausenordnung eingehalten wird.  

Die Pausenplatzregeln gemäss den “Ordnungs-Tafeln” gelten ausserhalb der Unterrichtszeiten auch für die Bevölkerung. 

Eine Projektwoche bietet Raum und Zeit, sich intensiv mit einem Thema zu beschäftigen. In Schulhaus-Projektwochen ergibt sich die Möglichkeit, stufen- und klassenübergreifende Kontakte zu knüpfen. Es sind auch klasseninterne oder Gesamtschul-Projektwochen möglich.

Während Projektwochen oder Projekttagen können die Unterrichtszeiten vom regulären Stundenplan abweichen. Die Eltern werden rechtzeitig darüber informiert.

Über die Promotionsanträge entscheidet die zuständige Schulleitung nach dem Einholen der Sichtweisen der Eltern und Lehrpersonen. Die Eltern werden schriftlich benachrichtigt unter Bekanntgabe der zur Verfügung stehenden Rechtsmittel.

siehe auch:

  • Klassenüberspringen 
  • Eintritt in den Kindergarten

 

„QUIMS“ ist die Abkürzung für „Qualität in multikulturellen Schulen“. Basierend auf einem differenzierten Berechnungssystem des Anteils an Schülerinnen und Schülern mit einem nicht schweizerischen sprachlichen und/ oder kulturellen Hintergrund wird eine Schule vom Volksschulamt zur „QUIMS-Schule“ erklärt.

Die Schule Oberengstringen ist eine QUIMS-Schule. Es stehen zusätzliche finanzielle Ressourcen vom Kanton zur Verfügung, um die drei wichtigen Handlungsfelder „Schulerfolg“, „Sprachförderung“ und „Integration“ zu bearbeiten. Siehe auch Informationen auf der Seite vom Volksschulamt.

QUIMS Volksschulamt

Die Schulpflege kann bestimmte Aufgaben nicht nur an Ausschüsse sondern auch an Ressorts zur selbständigen Erledigung delegieren.

Falls das Kind von Seiten der Eltern von der Schulpflicht zurückgestellt werden soll, muss ein Schreiben des Kinderarztes, dem Gesuch der Eltern beigelegt werden. 

Das schriftliche Gesuch der Eltern muss zusammen mit der Kindergartenanmeldung und er Empfehlung des Kinderarztes bis Ende Januar der Schulverwaltung zugestellt werden.

 

Im Kanton Zürich sind die ausführenden Behörden wie folgt organisiert:
  • Regierungsrat des Kantons Zürich
  • Bildungsrat des Kantons Zürich
  • Bildungsdirektion des Kantons Zürich
  • Bezirksrat Dietikon
  • Schulpflege Oberengstringen

Im Kanton Zürich werden die Schulgesetze von Kantonsrat, Bildungsrat und Bildungsdirektion zusammen mit einer Vertretung aus der Lehrerschaft erarbeitet und dem Stimmvolk zur Genehmigung unterbreitet. 

Bildungsrat 
Er wacht als oberste kantonale Schulbehörde über das gesamte Schulwesen (einschliesslich der Hochschulen). Von den sieben Mitgliedern werden vier vom Kantonsrat gewählt, zwei werden von der Lehrerschaft abgeordnet. Die Präsidentin oder der Präsident ist von Amtes wegen Mitglied des Regierungsrates, welches der Bildungsdirektion vorsteht. 

Bildungsdirektion 
Im Volksschulamt laufen alle Fäden des Schulwesens zusammen. Es ist zuständig für rechtliche Fachauskünfte. Vorsteher ist die Bildungsdirektorin oder der Bildungsdirektor. 

Bezirksrat Dietikon 
Der Bezirksrat überwacht die Arbeit der Gemeindeschulpflegen und ist die erste Rekursinstanz. 

Die Schule bietet pro Semester Schulbesuchstage an, um einen Einblick in den Schulalltag zu geben. Die Schulbesuche werden im Kurier, im Ferienplan, auf der Homepage sowie den Semesterplänen der Schule bekanntgegeben. Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit den Schulbesuchstagen Folgendes:  Nebst den Eltern sind weitere interessierte Erwachsene herzlich eingeladen. Auch unsere Fachlehrpersonen freuen sich über Unterrichtsbesuche. 

Schulbesuche durch die Eltern unserer Schüler/innen sind nach Absprache aber auch ausserhalb der offiziellen Besuchstage möglich. Bitte setzen Sie sich mit der Lehrperson Ihres Kindes in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren. 

Ferienpläne der Jahre 2023/2024 - 2024/2025 - 2025/2026

Die Schulbibliothek/Gemeindebibliothek umfasst ein breites Angebot an sorgfältig ausgesuchter Kinder- und Jugendliteratur. Vom Kindergarten an können die Klassenlehrpersonen mit ihren Schülerinnen und Schülern regelmässig die Schulbibliothek besuchen und stufengerechte Literatur ausleihen. Bilderbücher, Bücher für das erste Lesealter, Jugendbücher, Sachbücher usw. stehen für die Schülerinnen und Schüler während ihrer ganzen Schulzeit unentgeltlich zur Verfügung.

In den regelmässig stattfindenden Schulkonferenzen der Lehrerschaft, geleitet durch die Schulleitungen, werden pädagogische und administrative Schulbelange behandelt.  

 

Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Volksschule in der Gemeinde Oberengstringen zu führen und zu betreuen. Die Mitglieder werden vom Volk gewählt. Die Schulpflege Oberengstringen besteht aus 7 Mitgliedern. Die Schulpräsidentin / der Schulpräsident ist von Amtes wegen Mitglied des Gemeinderates und wird bei dessen Konstituierung/Ressortverteilung durch den Gemeinderat gewählt.

Die Schulpflege behandelt strategische und für den Gesamtbetrieb relevante Themen an Sitzungen der Gesamtschulpflege oder an Strategiesitzungen.

Bei den Schulpflegesitzungen sind auch die Schulleiter/innen, das Konventspräsidium und die Leitung Bildung mit beratender Stimme anwesend.

Das Schulprogramm der Schule Oberengstringen beschreibt sowohl die Entwicklungsziele als auch die bewährten Standards einer Schuleinheit. Es ist gültig für eine Dauer von jeweils 4 Jahren. Die aktuellen Schulprogramme, gekürzte Version der Jahre 2023 –2027 sind auf der Website der Schule Oberengstringen aufgeschaltet 

siehe Link:

Schulprogramm Oberstufe Allmend gekürzte Version

Schulprogramm Primarstufe RG und GSHL, gekürzte Version

 

Der Schulpsychologische Dienst rechts der Limmat (SPDrdL) befindet sich an der Brunaustrasse 192, 8951 Fahrweid. 
Zuständig für die Schülerinnen und Schülern von Oberengstringen sind Astrid Nussbaum und Dominic Tschan. 

Telefon Sekretariat: 044 552 94 30 
E-Mail: astrid.nussbaum@spdrdl.ch   dominic.tschan@spdrdl.ch 

Siehe unter:

SPDrdL

Vor den Ferien gelten folgende Schulschlusszeiten:
  • Freitag vor den Sport-/Frühlings- und Herbstferien: Nach Stundenplan
  • Vor den Weihnachtsferien: 11:55 Uhr oder nach Programm
  • Schulschlusszeiten vor offiziellen Feiertagen: 16:00 Uhr

Das Angebot der Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit ist eine neutrale Beratungsstelle in der Schule. Das Angebot richtet sich in erster Linie an Schülerinnen und Schüler aller Schulanlagen. Aber auch Eltern und Lehrpersonen können die Dienste der SSA in Anspruch nehmen.

Das Ziel der SSA ist die Begleitung und Unterstützung einer positiven Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen. Sie fördert die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zur individuellen Lösungsfindung bei persönlichen und sozialen Problemen. Durch die regelmässige Präsenz in den Schulhäusern und dank den kurzen Wartezeiten wird den Kindern und Jugendlichen ein unkomplizierter Zugang zum Beratungsangebot der SSA ermöglicht.

Eltern können sich bei Fragen und Schwierigkeiten im Umgang mit ihren Kindern an die SSA wenden.

Die Schulsozialarbeit ist mit weiteren schulunterstützenden Fachstellen sowie der Jugend- und Familienhilfe vernetzt und kann bei Bedarf Hilfesuchende an diese weitervermitteln. Schulsozialarbeitende unterstehen der Schweigepflicht.

Schulsozialarbeit (SSA)

 

Die administrativen Belange der Schule Oberengstringen werden durch eine professionelle Schulverwaltung ausgeführt. Die Schulverwaltung ist nach Ressort organisiert und sorgt für einen verwaltungstechnisch und organisatorisch einwandfrei geführten Schulbetrieb und erbringt ihre Dienstleistungen für Schulpflege, Schulleitungen, Lehrpersonen, Schulkinder, Eltern und Öffentlichkeit.

Schulverwaltung Kontaktaufnahme

Grundsätzlich liegt der Schulweg in der Verantwortung der Eltern. Den Eltern wird empfohlen, den Schulweg vor dem ersten Schultag mit den Kindern vorzubereiten und allenfalls in den ersten Tagen eine Begleitung zu organisieren. Kinder sollten aber den Schulweg in der Regel selbstständig bewältigen. Bitte verzichten Sie auf regelmässiges Bringen und Abholen Ihres Kindes mit dem Auto.

Die Schule empfiehlt den Eltern, die Kinder zu Fuss in die Schule zu schicken. Die Benutzung eines Velos für den Schulweg geschieht in der Verantwortung der Eltern.

Für Kinder/ Jugendliche, welche in der 5. Klasse den Velokurs durch den Kantonspolizisten in der Schule absolviert haben, stehen auf den Schulanlagen Veloständer zur Verfügung. Velos haben grundsätzlich den Normen des Strassenverkehrsgesetzes zu entsprechen.

Das Tragen eines Helms wird sehr empfohlen. Die Schule haftet nicht für Schäden oder Diebstahl. 

Regelung zur ärztlichen Vorsorgeuntersuchung
Im 2. Kindergarten und in der 5. Klasse sowie in der 1. Oberstufe muss die Schule, gemäss Volkschulgesetz, dafür sorgen, dass alle Kinder ärztlich untersucht werden. Dabei werden Grösse, Gewicht, Sinnesorgane (Sehleistung, Gehör), Herz, Lunge, Wirbelsäule und Haut untersucht. Bei diesem Arztbesuch wird auch der Impfstatus kontrolliert.
Für die Kontrolluntersuchung erhalten alle Kinder der erwähnten Schuljahre jeweils im Februar ein Schreiben mit einem Gutschein. Sie haben die Möglichkeit, den Untersuch Ihres Kindes ausserhalb der Schulzeit bei einem Arzt / einer Ärztin Ihrer Wahl (freie Arztwahl) durchzuführen.

Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin und senden danach die vom Arzt unterzeichnete Bestätigung an die Schulverwaltung, Zürcherstrasse 125, 8102 Oberengstringen zurück.


Erhalten wir von Ihnen keine ärztliche Bestätigung, werden die SchülerInnen zu einem von der Schule bestimmten Termin für den Reihenuntersuch bei unserer Schulärztin, Frau Dr. C. Pfäffli, aufgeboten. Weitere Untersuchungen werden nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vorgenommen.

Die Eltern erhalten alle nötigen Informationen rechtzeitig von der Schulverwaltung. Diese steht für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Bereits im Kindergarten werden die Kinder des 2. Kindergartens einmal alle drei Wochen mit dem Element Wasser vertraut gemacht. Sie lernen, sich im Wasser zu bewegen und ihre Angst davor zu verlieren.

In Oberengstringen wird der Schwimmunterricht bis zur 4. Primarklasse angeboten und mit verschiedenen Freizeitkursen ergänzt. Ziel am Ende der 4.Klasse ist es, die Crawl-, Rücken- und Brusttechnik zu beherrschen.

Der Schwimmunterricht wird von einer Fachlehrperson im Lehrschwimmbecken Brunewiis oder im Freibad zwischen den Hölzern erteilt.

Name
Schwimmunterricht.pdf Download 0 Schwimmunterricht.pdf

Unter Partizipation versteht man Mitverantwortung und Mitsprache. Diese ist für Schülerinnen und Schüler im kantonalen Volksschulgesetz vorgeschrieben. Dem Alter angepasst soll jeder einzelne Schüler und jede einzelne Schülerin, eine ganze Klassengemeinschaft sowie eine gesamte Schulanlage mitwirken und am Schulgeschehen mitgestalten können. 

Auf Schülerebene geschieht dies zum Beispiel in der individuellen Arbeit nach Wochenplan oder beim Festlegen eines persönlichen Wochenziels. 

Auf Klassenebene geht es um die Interessen aller Schüler/innen einer Klasse. Im regelmässig stattfindenden Klassenrat werden Themen des Zusammenlebens besprochen. Es werden gemeinsam gültige Abmachungen getroffen, Konflikte gelöst oder Klassenaktivitäten geplant. 

Im Gremium des Schülerrats Schülerparlaments treffen sich die Delegierten aus den Klassen. Hier sind Ideen und Anliegen gefragt, welche die gesamte Schulanlage als Gemeinschaft betreffen. Das Ziel der Schüler/innenmitwirkung besteht darin, dass Kinder und Jugendliche lernen, Mitverantwortung für das Schulgeschehen zu übernehmen und dass sie erste Erfahrungen mit demokratischen Strukturen machen können. 

Die Sekundarstufe in Oberengstringen führt seit Schuljahr 2013/14 abteilungsdurchmischte Klassen. Das heisst, dass Schülerinnen und Schüler der Sek A und der Sek B gemeinsam eine Klasse bilden. Diese Form ist in der Volksschulverordnung unter § 6 als sogenannt „kombinierte Klassen“ vorgesehen.

In den Fächern Mathematik, Französisch und Englisch werden sie ihren Fähigkeiten entsprechend einer der drei Anforderungsstufen zugeteilt.

Sowohl die Abteilungen wie auch die Anforderungsstufen sind durchlässig, d.h. sie können während den drei Jahren der Sekundarschulzeit gewechselt werden.

Ski fahren, snowboarden, schlitteln… 
In der ersten Sportferienwoche (Woche 7) gibt es jeweils ein Wintersportlager für die Mittelstufe (ab der 4. Klasse) und eines für die Oberstufe. Die Ausschreibung wird jeweils im Oktober / November an die Schüler/innen verteilt. 

Bei der integrierten Sonderschulung (ISS) in der Verantwortung der Sonderschule

Bei  der integrierten Sonderschulung (ISS) in der Verantwortung der Sonderschule werden Kinder und Jugendliche mit besonderer Bildungsbedarf in Regelklassen integriert und unterstützt. Die Schulung findet als Sonderschulung im Klassenverband einer Regelschule statt, wobei für die Schüler/innen  mit besonderem Bildungsbedarf individuelle Zielsetzungen festgelegt werden. Sie sind administrativ einer Sonderschule zugeteilt, welche dafür verantwortlich ist, dass die für das Kind oder den Jugendlichen notwendigen sonderpädagogischen Massnahmen ergriffen werden. Dabei wird für Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf die erforderliche pädagogische, sonderpädagogische, sozialpädagogische, therapeutische, pflegerische und technische Unterstützung in der Regelschule bereitgestellt. 

 

Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR) 

Bei der integrierten Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR) werden Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf in Regelklassen integriert und unterstützt. Für die Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf werden individuelle Zielsetzungen festgelegt (personelle, soziale, fachliche Ziele). Sie sind administrativ der Regelschule zugeteilt, welche dafür verantwortlich ist, dass die für das Kind oder den Jugendlichen notwendigen sonderpädagogischen Massnahmen ergriffen werden (siehe oben).  

Zur Zielgruppe gehören Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer geistigen Behinderung, Sinnes-, Körper- oder Mehrfachbehinderung, Lern-, Verhaltens-, Sprach- oder Autismus-spektrumsstörung einer Sonderschulung bedürfen und für die eine Integrierte Sonderschulung die angemessene Form darstellt. Diese Sonderschulform kann auch für Schülerinnen und Schüler, die zurzeit eine externe Sonderschule besuchen, zwecks Reintegration in die Regelschule gewählt werden.

Sporttage werden einmal jährlich durchgeführt. Sie finden während der Unterrichtszeit statt. Turniere werden via Klassenlehrpersonen ausgeschrieben oder beworben. Sie finden in der Regel in der unterrichtsfreien Zeit statt.

Der Stützunterricht richtet sich an Schüler/innen, die vorübergehend Unterstützung in den Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch oder Französisch brauchen. Gründe dafür können sein: z. B. nach einer längeren Krankheit, nach einem Zuzug oder in einer Krise. 

Der Stützunterricht dauert in der Regel maximal 6 Monate oder 20 Lektionen. Eine Verlängerung ist nur nach Absprache mit der Schulleitung möglich. 

In Absprache mit der Klassenlehrperson werden die vorhandenen Lücken gezielt aufgearbeitet, so dass das Kind dem Regelklassenunterricht wieder folgen kann. 

Für Kinder und Jugendliche, deren spezielle Bedürfnisse nicht durch die Regelschule und die schulinternen Therapien abgedeckt werden können, gibt es externe Therapien und Schulungen. Die Schule Oberengstringen leistet dafür Kostengutsprache gemäss den kantonalen Empfehlungen und Vorschriften (ergänzend zu den Leistungen Dritter wie Krankenkassen, IV, Eltern usw.).

Die Mittelstufenlehrpersonen erstellen anhand der Lernleistung, des Arbeits- und Lernverhaltens jedes Schülers/ jeder Schülerin eine Gesamtbeurteilung, die als Grundlage für die Einstufung zum Übertritt in die Sekundarstufe gilt. Die Einstufung wird mit der Schülerin/dem Schüler und den Eltern besprochen. Das Ziel der Einstufung ist es, die Jugendlichen so einzuteilen, dass diese ihren Fähigkeiten, ihrer Auffassungsgabe und Lerngeschwindigkeit gemäss am besten gefördert werden können. 

An einem gemeinsamen Orientierungsabend am Ende der 5. Klasse werden die Eltern über die Anforderungen in den diversen Zweigen der Sekundarstufe und über den Ablauf des Übertritts genauer informiert. 

Die heutige Sekundarschule ist durchlässig. Das heisst, dass die Schülerinnen und Schüler in ihren Stammklassen (Sek. A und Sek. B) und in den Niveaufächern (Mathematik, Französisch und Englisch) je nach ihren Leistungen auf- oder abgestuft werden können.

Bei vorgesehenen Auf- oder Abstufungen (Wechsel von Sek. B in Sek. A oder umgekehrt) sucht die Klassenlehrperson möglichst frühzeitig das Gespräch mit den Eltern und dem Jugendlichen und nimmt deren Rückmeldungen entgegen. Umgekehrt können sich auch die Eltern an die Klassenlehrperson wenden, wenn sie gute Gründe dafür haben, dass ihr Sohn / ihre Tochter auf- oder abgestuft werden sollte. Die Klassenlehrperson erstellt eine umfassende Gesamtbeurteilung des Kindes und bespricht diese mit den Eltern. Bei Unsicherheiten soll die Schulleitung beigezogen werden. Auch eine Hospitation (informelle Probezeit von ca. 4 Wochen) in der höheren Klasse ist möglich. Die Umstufung erfolgt auf Anordnung der Schulleitung oder bei Uneinigkeit auf Entscheid der Schulpflege.

Umstufung innerhalb der Niveaus werden in Absprache mit Eltern und Lehrpersonen werden ohne umfassende Gesamtbeurteilung vollzogen.

Schülerinnen und Schüler, die aufgestuft werden, können bei Bedarf von Förderlektionen (Stützunterricht) profitieren, um bestehende Stofflücken aufzuarbeiten.

Seit der Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes sind auch Unfälle von Schülerinnen und Schülern während der Schulzeit durch die private Krankenversicherung abgedeckt. Unfälle, die während der Schulzeit oder auf dem Schulweg geschehen, müssen privat der obligatorischen Krankenversicherung gemeldet werden.

1. Kindergartenjahr, nur morgens, kein Nachmittagsunterricht:

08.10 – 08.30 Uhr Auffangzeit 
08.30 – 11.55 Uhr Unterricht 

2. Kindergartenjahr morgens und am Dienstag und Donnerstagnachmittag Unterricht:

08.10 – 08.30 Uhr Auffangzeit 
08.30 – 11.55 Uhr Unterricht 

13.25 – 13.30 Uhr Auffangzeit 
13.30 – 15.05 Uhr Unterricht 

UNTERRICHTSZEITEN PRIMARSCHULE  
Vormittag Nachmittag
07:25 - 08:10 Uhr Unterrich 13:30 - 14:15 Uhr Unterricht
08:15 - 09:00 Uhr Unterricht 14:20 - 15:05 Uhr Unterricht
09:10 - 09:55 Uhr Unterricht 15:15 - 16:00 Uhr Unterricht
10:20 - 11:05 Uhr Unterricht  
11:10 – 11.55 Uh Unterricht  

 

UNTERRICHTSZEITEN SEKUNDARSCHULE  
Vormittag Nachmittag
07:25 - 08:10 Uhr Unterricht 13:30 - 14:15 Uhr Unterricht
08:15 - 09:00 Uhr Unterricht 14:20 - 15:05 Uhr Unterricht
09:10 – 09:55 Uhr Unterricht 15:15 - 16:00 Uhr Unterricht
10:20 - 11:05 Uhr Unterricht 16:05 - 16:50 Uhr Unterricht
11:10 - 11:55 Uhr Unterricht 16.50 - 17.35 Uhr Unterricht
   
Mittwochnachmittag schulfrei
Die Unterstufe (1. - 3. Klasse) vermittelt eine ganzheitliche Bildung an lebensnahen Themen. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Grundfertigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Im Weiteren erleben sie Zusammenhänge in der Umwelt. Die Kinder gewöhnen sich an schulische Abläufe und lernen, sich mit anderen Kindern auseinander zu setzen. Der Unterricht in der Unterstufe wird zu einem gewissen Teil in Halbklassen erteilt.
Im Mittelpunkt des Unterrichts im Kindergarten steht vor allem die Praxis. Das korrekte Überqueren der Strasse unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse wird intensiv geübt. In den nachfolgenden Klassen sind die Lerninhalte zunehmend auf Verkehrsregeln und das Bewegen im Verkehrsraum als Radfahrer/in ausgerichtet.

In der 4. Klasse werden 2 Lektionen zu Kriminalprävention erteilt. Es geht vor allem um den Umgang mit Handy und Internet und die damit verbundenen Gefahren.

In der 5. Klasse erfolgt zusätzlich ein praktischer Ausbildungsteil mit dem Fahrrad im Verkehrsgarten bzw. auf öffentlichen Strassen. In der Oberstufe sind die Schwerpunkte das Verhalten an der Unfallstelle, die Gefahrenlehre und die Folgen eines Verkehrsunfalls.

Weiterbildung ist ein wichtiger Bestandteil der Professionalität des Lehrpersonals und der Qualitätssicherung unserer Schule. Einerseits werden schulinterne Weiterbildungen in die Jahrespläne der Schuleinheiten integriert, andererseits besteht auch ein vielfältiges Angebot an berufsbezogenen Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrpersonen in der unterrichtsfreien Zeit. Schulinterne Weiterbildungstage sind für die Kinder schulfrei. Die entsprechenden Daten werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Jede/ r Schüler/in erhält pro Schuljahr einen Gutschein für eine individuelle Untersuchung bei einer eidg. dipl. Zahnärztin oder einem eidg. dipl. Zahnarzt nach freier Wahl, gemäss Zürcher Schulzahnuntersuchung. 

Weiter erhalten die am häufigsten von Karies betroffenen Zähne, bzw. Zahnflächen einen zusätzlichen Schutz durch das Auftragen von Fluorid-Lacken auf die im Durchbruch stehenden oder frisch durchgebrochenen Backenzähne 

Die Schulverwaltung ist für das Zustellen der Gutscheine und die Kontrolle über die erfolgte zahnärztliche Untersuchung zuständig. 

Jede Schülerin/jeder Schüler erhält pro Schuljahr einen Gutschein für eine individuelle Untersuchung bei einer eidg. dipl. Zahnärztin oder einem eidg. dipl. Zahnarzt nach freier Wahl, gemäss Zürcher Schulzahnuntersuchung.

Weiter erhalten die am häufigsten von Karies betroffenen Zähne, bzw. Zahnflächen einen zusätzlichen Schutz durch das Auftragen von Fluorid-Lacken auf die im Durchbruch stehenden oder frisch durchgebrochenen Backenzähne

Die Schulverwaltung ist für das Zustellen der Gutscheine und die Kontrolle über die erfolgte zahnärztliche Untersuchung zuständig.

Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe erhalten Ende Semester (dadiert Ende Januar und Mitte Juli) ein Zeugnis. 

Neben den Leistungen in den einzelnen Fächer werden auch das Arbeits- das Lern- und das Sozialverhalten bewertet. Sekundarstufe spezifisch werden entschuldigte und unentschuldigte Absenzen pro Halbtag eingetragen. Lehren, Lernen, Fördern und Beurteilen sind die Grundlage für erfolgreichen Unterricht. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass die Lernleistungen in den einzelnen Fächern, die Lernentwicklung und das Verhalten (Arbeits- und Lern- und Sozialverhalten) der Kinder regelmässig beurteilt werden. In Oberengstringen werden Lernzielkontrollen bis zur 3.Klasse nicht mit Noten beurteilt. 
In den 1. Klassen der Primarstufe werden auch im Zeugnis keine Noten erteilt. Statt einer Benotung erfolgt jeweils ein Elterngespräch am Ende des Semesters. Auf dem Zeugnisformular wird die Durchführung des Elterngesprächs bestätigt. 

In allen anderen Klassen werden zweimal jährlich, jeweils Ende Januar und auf Ende des Schuljahres, Zeugnisse mit Noten ausgestellt. Benotet werden die Fächer des Lehrplans. In der 3. Klasse der Sekundarstufe werden die Wahlfächer ebenfalls benotet. Ist aus besonderen Gründen eine Benotung nicht möglich, kann auf eine Notengebung verzichtet werden. Nicht benotet werden Leistungen, die in freiwilligen Kursen erbracht werden (z.B. Schulsportkurse). 

Die Noten von 6 -1 stellen die Gesamtleistungen eines Kindes in einem Fach dar, wobei die 6 die höchste Leistung beschreibt. Noten drücken aus, inwieweit eine Schülerin oder ein Schüler während einer bestimmten Zeit die angestrebten Lernziele erreicht hat. Eine Note bildet nicht bloss die Leistungen in formellen Prüfungen ab; sie ist also nicht nur das Ergebnis einer Durchschnittsrechnung von einzelnen Lernzielkontrollen 

Auf der zweiten Seite des Zeugnisformulars werden überfachliche Kompetenzen im Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten in einer vierstufigen Skala festgehalten. Werden gute Leistungen erzielt, so wird dies in der zweiten Spalte von links abgebildet (Grundnorm).  

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des VSA  zum Zeugnis oder das Beispiel eines ausgefüllten Zeugnisformulares finden Sie unter http://www.vsa.zh.ch/ 

Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe erhalten Ende Semester (Anfang Februar und Mitte Juli) ein Zeugnis. Neben den Leistungen in den einzelnen Fächer werden auch das Arbeits- das Lern- und das Sozialverhalten bewertet. Ebenfalls werden entschuldigte und unentschuldigte Absenzen pro Halbtag eingetragen.

  • Die Zeugnisse sind so gestaltet, dass die Beurteilung der Leistungen in Worten und Noten in einem ausgewogenen Verhältnis steht.
  • Die Leistungen in Mathematik werden je in Arithmetik/Algebra und Geometrie erfasst.
  • Die Leistungen im Sprachunterricht (Deutsch, Französisch, Englisch) werden mit einer Gesamtnote dargestellt, die sich aus der Bewertung von folgenden vier Teilkompetenzen ergibt: Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen, Schreiben.
  • In Mensch und Umwelt/Realien werden Noten in Geschichte, Geographie, Religion & Kultur und Naturwissenschaften erteilt.
  • In den dritten Klassen der Sekundarstufe werden auch die Wahlfächer benotet.
  • Das Arbeits- und Lernverhalten sowie das Sozialverhalten werden beurteilt.
  • Für die Bewertung in diesen Bereichen stehen verschiedene Verhaltensmerkmale zur Verfügung. Dazu dient eine vierstufige Skala von „Trifft zu“ bis „Trifft nicht zu“
  • Absenzen werden im Zeugnis eingetragen.
  • Das Zeugnisformular kann von den Lehrpersonen elektronisch bearbeitet werden und ist als
  • Dokumentenmappe gestaltet.
  • Das Zeugnis wird Ende Januar und am Ende des Schuljahres erstellt.
  • Die Zeugniseinträge basieren auf einer Gesamtbeurteilung. Die Leistungen werden mit den Noten 6 bis 1 eingetragen. Halbnoten, etwa 4-5, sind zulässig.
  • Eltern können einen ungerechtigfertigten Zeugniseintrag mittels einer Aufsichtsbeschwerde anfechten.
Weitere Informationen zum neuen Zeugnis für die Sekundarstufe, etwa die Rechtssprechung, ein Katalog der am häufigsten gestellten Fragen zum Zeugnis oder das Beispiel eines ausgefüllten Zeugnisformulares finden Sie unter http://www.vsa.zh.ch/

Als Ergänzung zu den Hortbetreuungsmodulen Mittagstisch und Nachmittagsbetreuung steht den Eltern von schulpflichtigen Kindern das Modul Zmorgetisch von 7.00 Uhr bis um 8.10 Uhr im Hort Lanzrain offen. Das Modul Zmorgentisch kostet 5 Franken.
Anmeldungen erfolgen mit dem Anmeldeformular: Anmeldung Hort, Lunchclub, Zmorgentisch (Schülerclub) im Online Schalter abrufbar.

Bei mindestens 8 Anmeldungen pro Tag wird das Modul Zmorgentisch durchgeführt.

Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule ist für den Lernerfolg der Schüler/innen sehr wichtig.  Es finden regelmässig Elterngespräche, zur schulischen Entwicklung der Schüler/innen statt. Eltern sollten den Kontakt zu den Lehrpersonen pflegen und sich bei auftretenden Problemen und Fragen immer zuerst an sie wenden. Gelangen Sie als Eltern erst an die zuständige Schulleitung, wenn Konflikte im Gespräch mit der Lehrerin oder dem Lehrer ungelöst bleiben. 
Grundsätzlich ist es möglich, nach Absprache mit der Lehrperson Ihres Kindes, den Unterricht zu besuchen. 

Elternanlässe 

Während eines Schuljahres finden verschiedene Informationsveranstaltungen und Elternanlässe statt. Die Eltern werden dazu jeweils schriftlich eingeladen.  Die Anlässe werden auch auf unserer Homepage unter „Anlässe“ publiziert. Die Klassenlehrpersonen führen klasseninterne Elternabende durch. Für gewisse Veranstaltungen kann die Schule die Teilnahme als obligatorisch erklären. 

Elternmitarbeit und Elternmitwirkung (EMW) 

Die Mitarbeit und aktive Unterstützung von Eltern wird bei vielen Anlässen sehr geschätzt, z.B. bei Sportanlässen, Exkursionen oder Festen. 
Die institutionalisierte Elternmitwirkung (EMW) ist in allen Schuleinheiten in Oberengstringen eingeführt. Die Organisation der Gremien in den einzelnen Schulanlagen wurde im Juni 2013 harmonisiert. Es besteht seither ein einheitliches Reglement . Siehe online Angebote

Reglement Elternmitwirkung

 

Der Übertritt in die neue Stufe Kindergarten – Unterstufe/ Unterstufe - Mittelstufe /Mittelstufe – Oberstufe) erfolgt nach den Sommerferien. Wenn das Kind bereits die Schule in Oberengstringen besucht, erhalten Sie die dazu erforderlichen Informationen automatisch.

Bei der Zuteilung werden die folgenden Kriterien berücksichtigt:

  • Klassengrösse
  • Sozial ausgewogene Verteilung
  • Zuteilungen aus schulpsychologischen, medizinischen, sozialen oder fürsorgerischen Gründen
  • Schulweg (nur für Kindergarten und Unterstufenzuteilung relevant)
Auf Gesuch der Eltern kann die Schulpflege nicht schulreife Kinder um ein Jahr zurückstellen. Ab Schuljahr 2020/21 gilt der Stichtag 31.07. als Eintritt in den Kindergarten. Diesbezügliche Gesuche sind schriftlich, zusammen mit einem Arztzeugnis und/oder einem Bericht des Schulpsychologischen Dienstes bis ca. Mitte März einzureichen. Der genaue Termin wird jeweils im Kurier und auf der Homepage publiziert.
Grundsätze der Informationspolitik
Die Schule Oberengstringen ist sich bewusst, dass sie eine Institution ist, an der die Öffentlichkeit ein grosses Interesse hat.

Deshalb betreibt die Schule Oberengstringen eine offene, transparente und professionelle Öffentlichkeitsarbeit, basierend auf folgenden Grundsätzen:

  • Die Schule informiert aktiv und wartet nicht auf Anfragen.
  • Der Daten- und Persönlichkeitsschutz für Schüler/innen, Eltern und Personal sind immer gewährleistet.
  • Es werden mehrere Informationskanäle benutzt, damit möglichst alle Zielgruppen erreicht werden (vgl. oben).
  • Über die offiziellen Informationskanäle hinaus wird ein guter Kontakt zu wichtigen meinungsbildenden Gruppierungen gepflegt (Gemeinderat, Ortsparteien, EVO, RPK usw.).
  • Es wird zielgruppengerecht informiert.
  • Die Verantwortlichkeiten und Abläufe zur Erarbeitung der verschiedenen Kommunikationsmittel sind klar geregelt.
  • Professionelle Kommunikation braucht genügend Ressourcen (Personal, finanzielle Mittel).
  • Auch bei schwierigen Themen werden keine Rechtfertigungsstrategien angewendet. In heiklen Fällen entscheidet das Schulpräsidium, was und wie kommuniziert wird.