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Raumvermietung von Räumen der Schule Oberengstringen


Bad


Die Oberengstringer Schulräume und Sportanlagen sind Eigentum der Gemeinde und werden der Bevölkerung gegen eine moderate Gebühr auch für schulexterne Anlässe/Veranstaltungen zur Verfügung gestellt. Sie werden allerdings in der Regel nur an gemeinnützige Institutionen vermietet. Privatpersonen können die Räume nur in Ausnahmefällen und auf Gesuch mit detaillierter Begründung hin benützen. Extremistische Gruppierungen werden nicht zugelassen.

Für die Benützung der Schulräume gilt grundsätzlich die folgende Prioritätenliste:

  1. Schulunterricht nach Stundenplan und weitere schulische Anlässe
  2.  Musikschule MSL
  3. Freizeitkurse der Schule Oberengstringen, Reinigungszeiten
  4. Vermietung an schulexterne NutzerInnen, wobei die Gesuche von bisherigen MieterInnen, die sich an die geltenden Regelungen halten, im Allgemeinen bevorzugt behandelt werden. Ansonsten gilt hier folgende Prioritätenliste:
  • nicht kommerzielle Veranstaltungen für Ortsansässige (Vereine, Kulturkommission usw.)
  • kommerzielle Kurse und Anlässe für Ortsansässige (inkl. Erwachsenenkurse der EKO Oberengstringen)
  • Veranstaltungen für Auswärtige ab 18 Jahren

Jeweils im März wird im Hinblick auf das nächste Schuljahr festgelegt, welche Stunden für den Schulunterricht, die Freizeitkurse, die Nutzung durch schulexterne MieterInnen und die Reinigung der einzelnen Schulräume zur Verfügung stehen.

Gesuche für die Benützung von Schulräumen müssen grundsätzlich schriftlich mit dem entsprechenden Formular, das bei der Schulverwaltung erhältlich ist oder im online Schalter Gesuch für die Benützung von Schulräumlichkeiten (Formular), eingereicht werden.

Das Vermietungsreglement finden Sie auch im Online-Schalter. Vermietungs- und Gebührenreglement

Vermietungs- und Gebührenreglement und Reglement Schulraummiete
HB-4.1.7-Benutzungs_und_Gebuhren_externe_Nutzer_2023.pdf (PDF, 235.19 kB)