Kopfzeile

Bitte schliessen

Kontakt

Inhalt

Zugehörige Objekte

Die Schulpflege und die Schulleitungen legen Wert darauf, dass möglichst wenige Schulausfälle entstehen. Bei Absenzen von Lehrpersonen wird wenn möglich eine Stellvertretung organisiert oder es wird intern gespettet.

In den einzelnen Schulen ist dafür die Schulleitung verantwortlich.
Siehe Dispensation vom Schulunterricht
Nicht alle Kinder und Jugendlichen haben zuhause die nötigen Voraussetzungen, um ihre Hausaufgaben konzentriert und ungestört erledigen zu können, oder sie schaffen die Aufgaben aus anderen Gründen nicht. Für sie ist die Aufgabenbetreuung gedacht: An maximal drei Tagen pro Woche haben diese SchülerInnen vor oder nach dem Unterricht während 40 Minuten Gelegenheit, ihre Hausaufgaben unter der Aufsicht einer Lehrkraft selbständig zu erledigen. Die Aufgabenbetreuung ist jedoch kein Nachhilfeunterricht, und die Verantwortung für die Erledigung der Hausaufgaben liegt nach wie vor bei den SchülerInnen bzw. deren Eltern. Die Anmeldung erfolgt auf Empfehlung der Klassenlehrkraft.

AUFGABENBETREUUNG IN OBERENGSTRINGEN 
ZielgruppeZeitrahmen
SchülerInnen, die nach Einschätzung der Klassenlehrkraft bei der selbständigen Erledigung der Hausaufgaben benachteiligt sindmaximal 3-mal 40 Minuten pro Woche (vor oder nach dem Unterricht) in einer gemischten Gruppe
Neu zugezogene fremdsprachigen Schülerinnen und Schüler besuchen nach einem Aufnahmegespräch in den ersten Wochen ausschliesslich den Aufnahmeunterricht während ca. 10 Lektionen pro Woche. In dieser Zeit werden die Kinder im Hinblick auf die Einstufung in die Regelklasse beobachtet und danach eingeteilt. Der DaZ-Aufnahmeunterricht beträgt 2 Wochenlektionen pro Schülerin und Schüler im ersten Jahr des DaZ-Lernens, zu Beginn mindestens 10 Lektionen pro Woche (altersdurchmischte Gruppe). 
Aufnahmeunterricht  in Oberengstringen  
Zielgruppe Zeitrahmen
Neu zugezogene SchülerInnen die noch keine oder nur sehr rudimentäre Hochdeutschkenntnisse mitbringen. Ältere Schülerinnen und Schüler werden in eine Aufnahmeklasse, wenn möglich in Schlieren oder Dietikon zugeteilt. Die SchülerInnen werden nach 2 - 3 Wochen Aufnahmeunterricht einer Regelklasse zugeteilt. Zu Beginn besuchen sie während mindestens 10 Lektion pro Woche weiterhin den Aufnahmeunterricht (altersdurchmischte Gruppe). Nach 1 oder maximal 2 Jahren ist der Aufnahmeunterricht beendet. Die Schülerin / der Schüler besucht anschliessend den DaZ-Aufbauunterricht
Zu den Aufgaben des Ausschusses gehören u.a. folgende Aufgaben:
  • Entlassung von Personal/Lehrpersonen
  • Entscheid über Beförderungen und Einmalzulagen
  • Gewährung von speziellen Urlauben
  • Bewilligung von längeren Weiterbildungen
Zu den Aufgaben des Ausschusses gehören u.a. folgende Aufgaben:
  • Vorzeitige Ausschulungen
  • Spezielle Dispensationen von SchülerInnen
  • Disziplinarmassnahmen
Geschäfte/Themen, die das Gesetz nicht zwingend der Gesamtschulpflege zur Bearbeitung und Erledigung zuordnet, werden an Ausschüsse oder Ressorts delegiert.

In der Schule Oberengstringen gibt es folgende Ausschüsse:
Personal und Schülerbelange.

In der Regel besteht ein Ausschuss aus drei Behördenmitgliedern und einer Schulleitung. Vorsitz hat ein Behördenmitglied.
Kinder, welche die Begabtenförderung besuchen, sind sehr motivierte und engagierte Schüler/innen. Da sie den Kurs während ihrem Regelklassenunterricht besuchen, wird von ihnen erwartet, dass sie den verpassten Schulstoff selbständig nachholen. Die Schüler/innen müssen mitdenken, vorausschauen und sich organisieren, was den Kindern der Mittelstufe auch gut gelingt. Die Unterstufenkinder brauchen diesbezüglich noch etwas Hilfe.
Begabtenföderung in Oberengstringen  
Zielgruppen Zeitrahmen
Unter- und Mittelstufenschüler/innen, die
  • in Mathematik und/oder Sprache unterfordert sind
  • im normalen Schulunterricht mit Arbeitsaufträgen immer schneller fertig sind als ihre Mitschüler/innen
  • Durchhaltewillen und Kontinuität zeigen
  • über weite Strecken eigenständig arbeiten können und Arbeitsmethoden selbständig wählen und weiterentwickeln
  • Eigenaktivitäten entwickeln
  • den Wunsch äussern, auf einem bestimmten Gebiet mehr zu wissen und zu lernen
  • den regulären Schulstoff der Lektionen, die sie wegen der Teilnahme im Begabtenförderungskurs verpassen, ohne Mühe selbständig aufarbeiten können und wollen
Die Kinder besuchen die Begabtenförderung während 2 Wochenlektionen (parallel zum Regelklassenunterricht)
Pro Stufe gibt es jeweils je 1 - 2 Kurse im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich und im sprachlich-geisteswissen-schaftlichen Bereich. Die Themen der Kurse werden jedes Jahr neu festgelegt.
In Zusammenarbeit mit dem regionalen Berufs- und Informationszentrum bietet die Sekundarstufe den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit einer ersten konkreten Kontaktaufnahme mit der Berufswelt.

Am Berufsinformationstag gewinnen die Schülerinnen und Schüler der 2. Sekundarstufe in zwei von ihnen gewählten Berufen erste Einblicke in die Arbeitswelt, um damit wichtige Erfahrungen in Bezug auf die Berufswahl zu sammeln.
In Zusammenarbeit mit dem Gewerbeverein Oberengstringen bietet die Sekundarstufe den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit einer ersten konkreten Kontaktaufnahme mit der Berufswelt.

Am Berufswahlparcours gewinnen die Schülerinnen und Schüler der 2. Sekundarstufe in zwei von ihnen gewählten Berufen erste Einblicke in die Arbeitswelt, um damit wichtige Erfahrungen in Bezug auf die Berufswahl zu sammeln.

Viele Jugendliche sind in ihrer Berufswahl unentschlossen oder sind vielleicht bei der Lehrstellensuche auf Schwierigkeiten gestossen.
Andere müssen ein Jahr älter werden, bevor sie eine Ausbildung antreten können oder sie müssen eine bestimmte Vorbildung absolvieren, bevor sie mit der Ausbildung beginnen können, wie z. B. einen Vorkurs für gestalterische Ausbildungen.
Die Schule Oberengstringen hat mit der BWS Dietikon, eine Vereinbarung betreffend Berufswahl und allfälligen Übergangsangeboten.

BWS Limmattal

Brückenangebote (RAV)
Ein Brückenangebot kann einen niederschwelligen Zugang zur Berufswelt herstellen. Die Schülerinnen und Schüler sind in einem Programm und werden von Fachpersonen begleitet. In der Regel arbeiten die Jugendlichen vier Tage in einem Betrieb und an einem Tag arbeiten sie in der Schule an ihren Grundkenntnissen. Die SchülerInnen und Schüler können sich über das RAV anmelden

RAV Kanton Zürich

Da auf der Unterstufe die Blockzeiten von 8.15 -11.55 Uhr nicht an jedem Vormittag mit Unterrichtslektionen abgedeckt sind, stellt die Schule unentgeltliche Betreuungslektionen zur Verfügung. Eltern, die auf die Betreuung durch die Schule angewiesen sind, können ihr Kind für dieses Angebot anmelden.
In der sorgfältigen und umfassenden Beurteilung jedes einzelnen Schülers/ jeder einzelnen Schülerin werden die individuellen Lern- und Entwicklungsstände möglichst ganzheitlich erfasst, um den Lernprozess optimal unterstützen zu können. Für eine solche Gesamtbeurteilung werden nicht nur die Leistungen in den einzelnen Fächern (Notendurchschnitt), sondern auch das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten des Schülers und der Schülerin berück-
sichtigt.
Der Bezirksrat Dietikon ist Rekursinstanz für Entscheide der Schulpflege Oberengstringen.
Das Berufs- und Informationszentrum Dietikon unterstützt Jugendliche ab der 2. Sekundarschule im Zusammenhang mit der Berufsfindung. Ein Berufsberater kommt regelmässig in die Schule Allmend und die Schülerinnen und Schüler der 3. evtl auch der 2. Sekundarschule können sich für ein Gespräch einschreiben.

Viele Jugendliche sind in ihrer Berufswahl unentschlossen oder sind vielleicht bei der Lehrstellensuche auf Schwierigkeiten gestossen.

Andere müssen ein Jahr älter werden, bevor sie eine Ausbildung antreten können. Oder sie müssen eine bestimmte Vorbildung absolvieren, bevor sie mit der Ausbildung beginnen können, wie z. B. einen Vorkurs für gestalterische Ausbildungen.

Die Schule Oberengstringen hat mit der BWS, Dietikon, eine Vereinbarung betreffend Berufswahl und allfälligen Übergangsangeboten.

Link zur BWS

Der DaZ-Unterricht richtet sich vor allem an fremdsprachige Kindergarten- und Unterstufenschüler/innen, die noch nicht genug Deutsch können, um dem Unterricht gut zu folgen. Mittel- und Oberstufenschüler/innen besuchen den DaZ-Unterricht (Aufbauunterricht) nur dann, wenn sie noch nicht lange im deutschen Sprachraum leben und wenn sie eine hohe Lernmotivation zeigen.
DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE IN OBERENGSTRINGEN  
Zielgruppe Zeitrahme
Kindergarten- und Unterstufenschüler/innen, die noch nicht genug Deutsch können, um dem Unterricht gut zu folgen 2-3 Lektionen DaZ pro Woche in kleiner Gruppe (im Kindergarten immer während, in der Unterstufe zum Teil während, zum Teil ausserhalb des Klassenunterrichts)
Mittelstufen- und Oberstufenschüler/innen, die noch nicht lange im deutschen Sprachraum leben und eine hohe Lernmotivation zeigen 2-3 Lektionen DaZ pro Woche in kleiner Gruppe (ausserhalb des Klassenunterrichts)
Wenn Ihr Sohn oder Ihre Tochter die Schule aus gesundheitlichen Gründen nicht besuchen kann, muss dies der Lehrperson vor Schulbeginn aus Sicherheitsgründen sofort gemeldet werden.
Die Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich. Die Schulpflicht und die Absenzen sind in der kantonalen Volksschulverordnung, insbesondere in § 28 – 30 und 66, geregelt. Für voraussehbare Absenzen muss möglichst frühzeitig ein Gesuch gestellt werden.

Die Bewilligungskompetenz für Dispensationen liegt bei den folgenden Personen:

  • Klassenlehrkraft: Dispensationen wie Arztbesuche, Schnupperlehren, hohe religiöse Feiertage, Jokertage (siehe Jokertagsformular)
  • Schulleitung: Dispensationen, die über die erlaubten Jokertage hinausgehen. Das schriftliche Gesuch ist frühzeitig vor dem Urlaub an die Schulleitung zu senden.
Bei der Entscheidung halten sich die Lehrkräfte und die Schulleitungen an die folgenden gesetzlichen Vorschriften.

Eine Dispensation vom Schulbesuch darf nur aus wichtigen Gründen bewilligt werden. Als wichtige Gründe können insbesondere gelten:

  • ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld des Kindes
  • sehr wichtige Familienereignisse (z. B. Hochzeit oder Beerdigung von nahen Verwandten oder engen Bezugspersonen der Schüler/innen)
  • aktive Teilnahme von besonders talentierten Schüler/innen an überregionalen sportlichen Meisterschaften oder Wettbewerben/Veranstaltungen im musischen Bereich
  • hohe religiöse Feiertage (gemäss Richtlinien der Bildungsdirektion)
  • Schnupperlehren: Diese sollen nach Möglichkeit in den Ferien stattfinden.
  • Die Teilnahme am Zukunftstag, den viele Betriebe im November durchführen (siehe Nationaler Zukunftstag wird ab der 5. Klasse bewilligt. Die betreffenden Schüler/innen sollen nachher über den Tag berichten.
Bei der Beurteilung von Dispensationsgesuchen sind neben den persönlichen und familiären Verhältnissen des Schülers auch die Auswirkungen auf den Schulbetrieb in Erwägung zu ziehen. Dispensierte Schüler/innen können verpflichtet werden, den verpassten Schulstoff nachzuholen.

Der Kindergarten bildet die erste Stufe der Volksschule. Der Kindergarten dauert zwei Jahre und ist obligatorisch.
Alle Kinder, die am 31. Juli vier Jahre alt sind, besuchen ab Schuljahresbeginn (Mitte August) den Kindergarten.

Name
Kindergarten-Einschulungsabend.pdf Download 0 Kindergarten-Einschulungsabend.pdf
Zusammenarbeit mit den Eltern

Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule ist für den Lernerfolg des Kindes/ des oder der Jugendlichen sehr wichtig. Eltern sollten den Kontakt zu den Lehrpersonen pflegen und sich bei auftretenden Problemen und Fragen immer zuerst an sie wenden. Gelangen Sie als Eltern erst an die zuständige Schulleitung, wenn Konflikte im Gespräch mit der Lehrerin oder dem Lehrer ungelöst bleiben.
Grundsätzlich ist es möglich und erwünscht, nach Absprache mit der Lehrperson Ihres Kindes, den Unterricht zu besuchen.

Elternanlässe

Während eines Schuljahres finden verschiedene Informationsveranstaltungen und Elternanlässe statt. Die Eltern werden dazu jeweils schriftlich eingeladen. Anlässe, welche mehrere Klassen und / oder Stufen betreffen. Die Anlässe werden auch auf unserer Homepage unter „Anlässe“ publiziert.

Die Klassenlehrpersonen führen individuelle Elternabende, aber auch gesellige Anlässe oder Aktivitäten mit Eltern durch. Für gewisse Veranstaltungen kann die Schule die Teilnahme als obligatorisch erklären.

Elternmitarbeit und Elternmitwirkung (EMW)

Die Mitarbeit und aktive Unterstützung von Eltern wird bei vielen Anlässen sehr geschätzt, z.B. bei Sportanlässen, Exkursionen oder Festen.
Die institutionalisierte Elternmitwirkung (EMW) ist in allen Schuleinheiten in Oberengstringen eingeführt. Die Organisation der Gremien in den einzelnen Schuleinheiten wurde im Juni 2013 harmonisiert. Es besteht seither ein einheitliches Reglement für alle Einheiten.

Name
katalog_elternbildung_an_schulen_2023.pdf Download 0 katalog_elternbildung_an_schulen_2023.pdf
Die Schulferien und schulfreien Tag werden von der Schulpflege festgelegt. Die Feriendaten können gegenüber anderen Gemeinden und Mittelschulen (Gymnasien) im Kanton variieren.

Für längere Abwesenheit und für Urlaubsgesuche siehe auch Dispensation vom Unterricht und Jokertage

Ferienplan siehe unter: Ferienplan

Name
Ferienhort_Lanzrain_SJ_2223_2324-2425.pdf Download 0 Ferienhort_Lanzrain_SJ_2223_2324-2425.pdf
HB-6.4.1-Ferienplan_23-25.pdf Download 1 HB-6.4.1-Ferienplan_23-25.pdf

Die Schule Oberengstringen bietet ein attraktives Freizeitprogramm für Schülerinnen und Schüler aller Altersstufen. Die Kurse haben vor allem einen sportlichen und kreativen Schwerpunkt. Das Kursprogramm wird jedes Schuljahr neu zusammengestellt und nach den Sommerferien vom Lehrpersonal an alle Schülerinnen und Schüler abgegeben.
Im Online Schalter kann das Freizeitkursprogramm heruntergeladen werden.


Die Anmeldung erfolgt über den "Schule-Messenger Pupil" , abrufbar im Pupil-Elternportal "Kurse".
 

Ihre Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kurskosten.

Freizeitkurse Programm 2023/24

Dienste Freizeitkurse

Die meisten Kurse beginnen nach den Herbstferien und dauern bis zu den Sommerferien. Es gibt aber auch kürzere Kurse und solche, welche bereits in der 3. Woche nach den Sommerferien beginnen. Ebenso bieten wir in den Sommerferien einen Tenniskurs an.

Durch die Zusammenarbeit mit der Primarschule Unterengstringen ist es für unsere Kinder auch möglich, Kurse in Unterengstringen und umgekehrt zu besuchen. Im Freizeitkursprogramm wird auch auf das Angebot anderer Institutionen (Musikschule, Turnverein, SLRG, etc.), inklusive Adressen verwiesen.

Name
FZK_Programm_2023_2024_Sept.pdf Download 0 FZK_Programm_2023_2024_Sept.pdf
Die Idee, aktive ältere Leute im Schulbetrieb mitarbeiten zu lassen, stammt aus Amerika und wurde 1996 erstmals versuchsweise von der Stadt Uster übernommen. Heute ist die Freiwilligenarbeit in Schulen bereits in vielen Gemeinden des Kantons Zürich etabliert.
Der freiwillige Einsatz erfordert keine pädagogischen Fachkenntnisse. Mitmachen können alle Seniorinnen und Senioren, die Freude am Kontakt und der Arbeit mit Kindern haben. Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältigster Art. Wem Mathematik oder Sprache weniger zusagt, der wählt vielleicht eine Mithilfe im Werken. Denn die Klassenhilfen sind keine Ersatz- oder NachhilfelehrerInnen. Ziel des Projekts ist der lebendige Austausch zwischen den Generationen.
Mit ihrer Lebenserfahrung, Geduld und Zeit sind ältere Menschen eine grosse Bereicherung für den Schul-, Kindergarten- oder Hortbetrieb. Der Kontakt mit den Kindern fördert aber auch die Zufriedenheit der Senior/innen, wie eine Befragung bei den Klassenhilfen zeigt, die im Rahmen einer Lizentiatsarbeit am Institut für Arbeitspsychologie der ETH Zürich durchgeführt wurde.
Pro Senectute Kanton Zürich definiert Rahmenbedingungen für das Projekt. Die Senior/innen werden in ihre Tätigkeit eingeführt. Diese beinhaltet klare Rechte und Pflichten. Auch während des Einsatzes werden die Klassenhilfen weiterhin begleitet.

Im Kindergarten, der Primar- und Oberstufe wie auch im Hort ist eine Zusammenarbeit mit Senior/innen möglich und wünschenswert.

Melden Sie sich, wenn Sie Lust haben, Kinder in der Schule, im Kindergarten oder im Hort Oberengstringen einige Stunden pro Woche zu begleiten.
Siehe unter Beurteilung
Die kantonalen gesetzlichen Grundlagen des Volksschulwesens und die dazugehörigen Verordnungen finden sie in der Gesetzessammlung zur Volksschule. Diese wird von der Bildungsdirektion herausgegeben.
Bildungsdirektion

Für Erlasse auf der Stufe der Gemeinde verweisen wir auf die Schulgemeindeordnung der Gemeinde Oberengstringen sowie die Beschlüsse Schule Oberengstringen. Unterlagen und Auskünfte sind in der Schulverwaltung erhältlich.

Kontakt: Schulverwaltung
Die Zahnpflegeinstruktion ist in Oberengstringen im Gesundheitsunterricht integriert. Anstelle des herkömmlichen Zähneputzens erhalten die Schülerinnen und Schüler 6 Lektionen pro Jahr Unterricht in Zahnpflege, Ernährung und Körperpflege.
Nebst der Kontrollen der Pausen (Aufsicht) werden auch themenbezogene Fortbildungsveranstaltungen der Lehrerschaft mit Fachpersonen organisiert. Die Zusammenarbeit zwischen Erziehungsberechtigten der Schule ist besonders wichtig.

Mit verschiedenen Aktivitäten und Massnahmen wird angestrebt, die Gemeinschaft und das Zusammengehörigkeitsgefühl unter den Schülerinnen und Schülern zu stärken.
Diese Fördergruppe richtet sich
• an SechstklässlerInnen, die im 5. Klass-Zeugnis vor den Sommerferien in Mathematik und Sprache einen Noten-Durchschnitt von mindestens 5,25 haben, im nächsten Schuljahr ins Gymnasium übertreten und sich zusätzlich auf die Aufnahmeprüfung vorbereiten möchten.
• an SekundarschülerInnen der 2. und 3. Klassen, die sich auf eine Aufnahmeprüfung vorbereiten möchten (Gymi, BMS).

Im Kurs werden Aufsätze geschrieben, Grammatik- und Mathematikprüfungen gelöst, wie sie in den vergangenen Jahren verlangt worden sind. Es wird erwartet, dass jede Woche rund zwei Stunden Prüfungsaufgaben gelöst werden. In der Fördergruppe werden Lösungen und Fragen besprochen. Wichtige Inhalte werden vertieft und wiederholt.

September - März – rund 20-mal jeden Mittwochnachmittag von 13.30–15.05 Uhr

Die Gymnasialvorbereitung erfordert sehr viel Motivation, Durchhaltewillen und Eigendisziplin.
Schülerinnen und Schüler mit sehr guten Leistungen können nach der sechsten Primarklasse oder nach der 2. oder 3. Sekundarklasse an eine Mittelschule übertreten, sofern sie die kantonale Aufnahmeprüfung bestehen.

Für die Anmeldung an die Aufnahmeprüfung sind die Eltern verantwortlich.

Alle wichtigen Informationen zur Aufnahmeprüfung, den öffentlichen Informationsveranstaltungen der Zürcher Kantonsschulen etc. finden Sie auf der Homepage:
Zentraleaufnahmepruefung
Handarbeit nicht textil/Werken ist ein Unterrichtsfach, das die geistigen, schöpferischen und manuellen Fähigkeiten fördert. Den Schülerinnen und Schülern werden Kenntnisse über Werkstoffe, Techniken und Arbeitsabläufe vermittelt. In der Primarschule erhalten die Kinder eine Grundausbildung in den Materialbereichen Textil, Holz und Papier. In der Sekundarstufe werden die Fähigkeiten vertieft.
In der textilen Handarbeit werden Gegenstände aus verschiedenen Materialien und in verschiedenen Techniken hergestellt. Im Vordergrund stehen das Erlernen der Basistechniken wie Häkeln, Stricken, Nähen von Hand und mit der Maschine, die Materialkunde, das Erstellen von Schnittmustern und das Zusammenstellen von Farben und Formen.
Hausaufgaben bilden eine Ergänzung zum Unterricht. Die Schülerinnen und Schüler sollen Vertrauen in ihr Können gewinnen, sich daran gewöhnen, selbstständig zu arbeiten und dabei lernen, ihre Zeit einzuteilen. Die Aufgabenstellung muss klar sein und die Schülerinnen und Schüler müssen über die notwendige Arbeitstechnik verfügen. Falls ihr Kind unter den Hausaufgaben leidet, nehmen Sie mit der Lehrperson Kontakt auf.
In der Hausordnung sind Regeln festgehalten, die für das gesamte Schulareal gültig sind. Die Lehrpersonen sind beauftragt, diese Regeln durchzusetzen.

Die Hausordnungen sind auf der Portrait-Seite der einzelnen Schulanlagen aufgeschaltet.
In der Sekundarstufe besuchen alle Schülerinnen und Schüler während zweier Semester das Fach Hauswirtschaft. Die Jugendlichen lernen das Handwerk des Haushaltens. Dabei werden der Sinn für partnerschaftliches Haushalten und Zusammenleben, Verständnis und Verantwortung für Gesundheit und Umwelt und der Sinn für Ästhetik gefördert. Beim Kochen führen das Auswählen, Planen und Erfahren des Kraft- und Zeiteinsatzes zur Eigenkompetenz.
Geistig oder mehrfach behinderte Kinder von 4 - 16 Jahren erhalten an der Heilpädagogischen Schule Limmattal in Dietikon eine ihnen angepasste schulische und lebenspraktische Förderung.

Die offizielle Anmeldung erfolgt über den Schulpsychologischen Dienst Oberengstringen.
Der Hort ist Hauptbestandteil des Schülerclubs (ausserfamiliäres, ergänzendes Betreuungsangebot).
Die drei Hortlokale Pavillon, Lanzrain, Zentrum  bieten den Kindern einen Rahmen, in welchem sie sich gut aufgehoben fühlen und entfalten können und welcher die familiäre und schulische Betreuung auf ideale Weise ergänzt. Das Wohl der Kinder steht für uns im Mittelpunkt. Die Kinder sollen sich bei uns wohl fühlen und das nötige Vertrauen entwickeln, damit sie ihre Befindlichkeiten und Bedürfnisse äussern können.

Wir orientieren uns am partizipativen Erziehungsstil. Partizipieren bedeutet mitbestimmen. Die Kinder werden in der Mitbestimmung und der Entscheidung unterstützt. Die Vorteile dieses Erziehungsstils sind eine hohe Motivation und ein angenehmes Klima; sowohl unter den Kindern, als auch im Team. Die Kinder werden zur Entfaltung ihrer Kreativität zu Selbstbestimmung und Selbständigkeit angeregt und darin gefördert. Wir arbeiten ressourcenorientiert und bieten klare Strukturen und Freiraum. Es ist für die Entwicklung der Kinder wichtig, dass sie eigene Erfahrungen machen und somit lernen, autonom zu handeln.

Was bieten wir?
Der Hort der Schule Oberengstringen bietet den Eltern von schulpflichtigen Kindern die Möglichkeit, ihre Kinder von 11.55 Uhr bis 18.00 Uhr betreuen zu lassen. Im Hort Pavillon, Hort Lanzrain und Hort Zentrum werden gesamthaft 66 Tages-Plätze (Mittag- und Nachmittagsbetreuung) sowie zusätzliche 10 Mittagstisch-Plätze im Hort Pavillon sowie 35 Lunchclub Plätze im Hort Zentrum angeboten.

Die Einteilung in den Hort Pavillon, den Hort Lanzrain und den Hort Zentrum wird durch die Hortleitung vorgenommen.

Die Betreuung kann in verschiedenen Modulen gebucht werden. Das Angebot richtet sich an Kinder ab dem Kindergarten bis und mit 6. Klasse.

Als Ergänzung zum Hort steht den Eltern von schulpflichtigen Kindern der Z'morgentisch von 07.00 Uhr bis um 08.10 Uhr offen. Die Teilnahme kostet 5 Franken. Der Z'morgentisch wird erst ab einer Mindestteilnehmerzahl von 8 Schüler/innen täglich durchgeführt.

An schulfreien Tagen und während den Schulferien (Sportferien: 2. Ferienwoche, Sommerferien: 5. Ferienwoche, sowie in den Frühlings- und Herbstferien in beiden Wochen, Weihnachtsferien: ab 3.1. sofern kein Wochenendtag) ist die Betreuung bei Anmeldungen von mind. 3-5 Kindern durchgehend von 7.00 bis 18.00 Uhr gewährleistet. Der Ferienhort kann auch von Kindern besucht werden, die während der Schulzeit nicht im Hort betreut werden.

Weiter Informationen unter:

Betreuung Hort und Betreuung Lunchclub

Anmeldeformulare finden Sie im online Schalter:

Online Schalter

 

 

In allen Stufen der Volksschule erhalten die SchülerInnen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen zusätzliche Unterstützung durch die integrierte Förderung. Diese wird durch eine Fachperson, einer/-m Schulische/-n Heilpädagogin/-en, erteilt. Der Unterricht kann in unterschiedlicher Form stattfinden; im Teamteaching, in einer Kleingruppe oder als Einzelförderung. Die zusätzliche Unterstützung durch die integrierte Förderung wird im Schulischen Standortgespräch gemeinsam mit allen Beteiligten beschlossen und beantragt.

Integrierte Sonderschulung (ISS)
Bei der integrierten Sonderschulung (IS) werden Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf in Regelklassen integriert und unterstützt. Die Schulung findet also im Klassenverband einer Regelschule statt, wobei für die Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf individuelle Zielsetzungen festgelegt werden. Sie sind administrativ einer Sonderschule zugeteilt, welche dafür verantwortlich ist, dass die für das Kind oder den Jugendlichen notwendigen sonderpädagogischen Massnahmen ergriffen werden. Dabei wird für Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf die erforderliche pädagogische, sonderpädagogische, sozialpädagogische, therapeutische, pflegerische und technische Unterstützung in der Regelschule bereitgestellt.

Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR)
Den Gemeinden soll eine Alternative zur Integrierten Sonderschulung in der Verantwortung einer Sonderschule (ISS) eröffnet werden. Eine Integrierte Sonderschulung in dieser Form setzt jedoch die Bereitschaft der Regelschule zur Übernahme der Verantwortung für einen Schüler, eine Schülerin mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen voraus. Es verlangt insbesondere die dafür notwendigen speziellen Fachkenntnisse sowie eine Auseinander-setzung im Umgang mit Kindern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen innerhalb eines Schulteams. Es ist wichtig, dass Schulen, die diese Möglichkeit wählen, im Rahmen ihrer Schulentwicklung (schulinterne Weiterbildungen etc.) an den notwendigen Voraussetzungen arbeiten und das sonderpädagogische Konzept ihrer Gemeinde entsprechend weiter entwickeln.

Zur Zielgruppe gehören Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer geistigen Behinderung, Sinnes-, Körper- oder Mehrfachbehinderung, Lern-, Verhaltens-, Sprach- oder Autismus-spektrumsstörung einer Sonderschulung bedürfen und für die eine Integrierte Sonderschulung die angemessene Form darstellt. Diese Sonderschulform kann auch für Schülerinnen und Schüler, die zur Zeit eine externe Sonderschule besuchen, zwecks Reintegration in die Regelschule gewählt werden.

Jokertage für den Kindergarten und die Primar- und SekundarschülerInnen

Bei Jokertagen handelt es sich um ein Ferienguthaben von 2 Tagen, das ein Schüler oder eine Schülerin während eines Schuljahres beanspruchen darf.

Für den Bezug der Jokertage gelten an der Schule Oberengstringen folgende Bestimmungen:

  • Jokertage können nur als ganze Tage bezogen werden (Halbtage gelten als ganze Tage)
  • Das Datum ist frei wählbar. Ausnahmen: während gemeinsamen Schulanlässen oder wenn ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
  • Das von den Eltern unterschriebene Formular muss spätestens 1 Woche vor dem Bezug bei der Klassenlehrperson eintreffen.
Nicht bezogene Jokertage verfallen:

  • Im Kindergarten und auf der Primarstufe können Jokertage als längere Einheit zusammenge-fasst werden und dürfen innerhalb der Schulstufe (KG, 1. - 3. Klasse. 4. - 6. Klasse) vorbezogen werden. Nicht bezogene Jokertage verfallen Ende Schulstufe.
  • Auf der Sekundarstufe am Ende jedes Schuljahres
Weitere Bestimmungen entnehmen Sie dem Reglement.
Name
HB-8.5.6-Formular-Jokertag_2023.pdf Download 0 HB-8.5.6-Formular-Jokertag_2023.pdf
Der Besuch des Kindergartens ist im Kanton Zürich obligatorisch.
Die Kinder besuchen den Kindergarten in der Regel während zwei Jahren in altersdurchmischten Klassen (2 Jahrgänge).

Ziel des Kindergartens ist es, in Ergänzung zur Erziehung im Elternhaus, jedes einzelne Kind ganzheitlich zu fördern und es in seiner individuellen Entwicklung optimal zu unterstützen.Die Kinder lernen im Kindergarten ein Stück Leben eigenständig zu bewältigen und erwerben die Grundlagen für ihre persönliche und schulische Entwicklung.
Name
Kindergarten-Einschulungsabend.pdf Download 0 Kindergarten-Einschulungsabend.pdf
Ein- bis zweimal in der Mittelstufe und ebenso oft in der Sekundarstufe besteht für die Lehrpersonen die Möglichkeit, mit ihrer Klasse ein Lager durchzuführen. Sich eine Woche lang an einem anderen Ort der Schweiz weiterzubilden und dabei mit Kameradinnen und Kameraden die Gemeinschaft zu pflegen, ist für die meisten Schülerinnen und Schüler ein unvergessliches Erlebnis, auch wenn Klassenlager keine Ferienlager sind. Reise, Unterkunft und Exkursionen werden von der Schule bezahlt; der Elternbeitrag an die Verpflegung beträgt Fr. 17.- pro Tag.

Die Sekundarschule organisiert alle drei Jahre ein gemeinsames Schullager.
Das Überspringen einer Klasse ist sowohl während als auch auf Ende des Schuljahres möglich, wobei das Überspringen einer unteren Klasse dem späteren Überspringen vorzuziehen ist.
Die Klassenlehrkraft macht die Eltern auf eine allfällige besondere Begabung des Kindes im kognitiven Bereich frühzeitig aufmerksam bzw. nimmt entsprechende Rückmeldungen der Eltern entgegen. Wenn das Überspringen einer Klasse in Frage kommt, erstellt die Klassenlehrperson eine umfassende Gesamtbeurteilung des Kindes und bespricht diese mit den Eltern. Bei Unsicherheiten sollte der Schulpsychologische Dienst oder eine andere Fachstelle beigezogen werden Auch eine Hospitation (informelle Probezeit) in der höheren Klasse ist möglich und meistens sinnvoll. Für die definitive Promotion in die höhere Klasse ist eine Anordnung der Schulleitung nötig.
Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule ist sehr wichtig. Eltern sollten den Kontakt zu den Lehrpersonen suchen. Bei auftretenden Problemen und Fragen wenden Sie sich immer zuerst an die entsprechende Lehrperson. Gelangen Sie erst an die zuständige Schulleitung, wenn Konflikte im Gespräch mit der Lehrerin oder dem Lehrer ungelöst bleiben.

Elternabende/Elternmorgen
Die Lehrpersonen laden von Zeit zu Zeit zu einem Elternmorgen oder -abend ein. Die Anregung dazu und die Mitgestaltung eines solchen Anlasses kann auch von den Eltern ausgehen.

Elternmitarbeit/Mitwirkung
Die Mitarbeit und aktive Unterstützung von Eltern wird bei vielen Anlässen geschätzt, z.B. bei Sportanlässen, Transporten, Exkursionen und Klassenlagern.
Die institutionalisierte Elternmitwirkung ist an allen Schulen in Oberengstringen eingeführt (Siehe unter Eltern).

Schulbesuche
Grundsätzlich ist es möglich, nach Absprache mit der Lehrperson Ihres Kindes, den Unterricht zu besuchen.

Legislaturziele der Schulpflege während der Amtsdauer 2022-2026

Unsere Legislaturziele auf der strategischen Ebene definieren, in welche Richtung sich unsere Schule in den nächsten 4 Jahren entwickeln soll. 
Die Schulpflege, die Schulleitungen und die Leitung Bildung waren Anfang Februar in Klausur und haben die Legislaturziele gemeinsam erarbeitet. Als Schwerpunkte für die neue Legislaturperiode kristallisierten sich folgende fünf Themenfelder heraus, um zukunftsgerichtete pädagogische Arbeit in den Schulen und den dazugehörenden Bereichen mit bestmöglichen Bedingungen für die Entwicklung und das Lernen der Schülerinnen und Schüler anzubieten:

Attraktive Schule:
Die Schule Oberengstringen ist für alle Mitarbeitenden der Schule ein attraktiver Lern- und Arbeitsort. Die Schule Oberengstringen stellt entsprechende Angebote, Ressourcen, Infrastruktur und Prozesse zur Verfügung. Die Schule OE fördert und fordert Eigenverantwortung der Mitarbeitenden.

Personalpflege:
Mit dem Projekt „gesunder Arbeitsort“, nehmen wir unsere Verantwortung als Arbeitgeber wahr. Wir wollen Rahmenbedingungen schaffen, dass im dynamischen Umfeld Schule ein gesundes und zufriedenes Arbeiten möglich bleibt.

Schulraumentwicklung:
Für die kommenden Schuljahre werden weiterhin genügend Plätze in den Tagesstrukturen angeboten. Die Vorgaben für einen kommenden Primarschul-Neubau sind erarbeitet und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend angepasst.

Grobkonzept-Tagesschule:
Es wird eine Arbeitsgruppe gebildet, die ein Grobkonzept / Rahmenbedingungen zur allenfalls möglichen Realisierung einer freiwilligen Tagesschule in der Gemeinde Oberengstringen entwickelt. Die benötigte Infrastruktur für eine mögliche Tagesschule wird bei der zukünftigen Schulraumplanung und der Planung von Neubauten berücksichtigt.

Digitale Transformation:
In der laufenden Legislaturperiode soll ein Konzept für die digitale Transformation der Schule Oberengstringen erstellt werden, welches Mitarbeitende, Schüler und Schülerinnen wie auch Eltern wirkungsvoll unterstützt und den Anforderungen der Informationssicherheit genügt.

Schulpflege Oberengstringen

Kontakt

David Döring, Schulpräsident
schulverwaltung@oberengstringen.ch
Name
Legislaturziele_2022-2026_Homepage_Text.pdf Download 0 Legislaturziele_2022-2026_Homepage_Text.pdf
Der Lehrplan des Kantons Zürich ist in drei Teile gegliedert.

Im ersten Teil wird in Form von zehn Grundhaltungen umrissen, welche übergeordneten Zielvorstellungen den Unterricht in der Volksschule prägen sollen. Die vermittelten Werte sollen die Bereitschaft der Heranwachsenden zu verantwortlichem Handeln gegenüber Gesellschaft und Umwelt fördern.

Der zweite Teil erläutert organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen, formuliert didaktische Grundsätze und geht auf die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ein.

Im dritten Teil werden Inhalt, Ziele und Zeitrahmen für die einzelnen Unterrichtsbereiche festgelegt.

Kontakt: Lehrmittelverlag des Kantons Zürich
Das Leitbild der Schule Oberengstringen wurde an einer Klausurtagung der Schulpflege, in einem Seminar und an Sitzungen in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen erarbeitet.

Das Leitbild dient der Identifikation und ist Richtschnur für unser Verhalten und Handeln. Es soll dazu beitragen, die Kontinuität und Qualität unserer Arbeit sicherzustellen. Das Leitbild zeigt den Schulbehörden und den Lehrerinnen und Lehrern sowie den Eltern und allen Aussenstehenden, was sie voneinander erwarten dürfen.

Die aus dem Leitbild abgeleiteten Ziele und Massnahmen bilden ein verbindliches Führungsinstrument für Schulbehörde und Lehrpersonen. Dieses bringt für beide Seiten Sicherheit.

Wir erhoffen uns, dass dieses Leitbild mit konkreten Zielen und Massnahmen viel zum Wohle und zur Entwicklung der Kinder und Jugendlichen beitragen wird.

Der Logopädische Dienst Oberengstringen befindet sich im Schulhaus Sunnerai in der Schuleinheit GSH:

Logopädischer Dienst, Zürcherstrasse 101, 8102 Oberengstringen, Tel. 044 750 04 42  Logopädischer Dienst

E-Mail: logopaedie@schule-oe.ch

Was ist Logopädie?
Der logopädische Dienst ist eine Fachstelle und befasst sich mit der Prävention, Diagnostik, Therapie und Evaluation von Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Kommunikationsstörungen. Wir betrachten das Kind in seiner Gesamtheit und passen unsere Arbeitsweise seinen individuellen Bedürfnissen an. Dabei legen wir Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern, Lehrpersonen und weiteren Fachleuten. Unsere Arbeit ist interdisziplinär ausgerichtet.

Der Lunchclub ist ein Bestandteil des Schülerclubs (ausserfamiliäres, ergänzendes Betreuungsangebot)
Der Lunchclub steht für Kindergartenkinder und Primarschülerinnen und Primarschüler der Schule Oberengstringen über Mittag zur Verfügung. Die angemeldeten Schülerinnen und Schüler nehmen gemeinsam eine warme Mahlzeit ein. Das Mittagessen wird frisch zubereitet und vor Ort gekocht. Es wird auf eine abwechslungsreiche, gesunde und ausgewogene Ernährung geachtet. Allergien müssen bei der Anmeldung angegeben werden.
Die Kinder sollen sich im Lunchclub aufgehoben und wohl fühlen.

Der Lunchclub ist während den Schulzeiten Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 11.50 Uhr bis 13.25 Uhr geöffnet.  

An schulfreien Tagen in der ganzen Gemeinde und in den Ferien findet kein Lunchclub statt.

Die Elternbeiträge für den Lunchclub  (Modul 5) betragen pro Mittagessen Franken 14.
Die Abrechnung der Kosten erfolgt monatlich über die Schulverwaltung und die Gemeindekasse. 

Anmeldeformulare sind im online Schalter aufgeschaltet:   Online Schalter

Weiter Informationen finden Sie unter Lunchclub: Lunchclub

 

 

Es kann vorkommen, dass Kinder Läuse haben. Wenn dies in der Schule festgestellt wird, werden in der Regel alle Eltern der betroffenen Klasse mit einem Brief informiert. Die notwendigen Massnahmen sind darin festgehalten. In der Klasse wird eine Fachperson zugezogen.

Unter Kopflaus können weitere Informationen zum Thema Läuse und deren Bekämpfung gefunden werden.
Siehe unter Gymnasium
Der Unterricht in der Mittelstufe (4. - 6. Klasse) festigt und erweitert die Grundfertigkeiten, Kenntnisse und Arbeitstechniken. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten und lernen eigenständig und selbstverantwortlich. Sie setzen sich mit ihrer Heimat unter geschichtlichen, geografischen und naturkundlichen Aspekten auseinander. Die Kinder werden zu Achtung und gegenseitiger Rücksichtnahme erzogen. Der Unterricht wird überwiegend in ganzen Klassen erteilt.
Organisation der Musikschule Limmattal
Die MSL ist eine gemäss der Musikschulverordnung anerkannte und somit subventionsberechtigte Musikschule. Sie ist Mitglied des Verbandes Zürcher Musikschulen (VZM) und des Verbandes Musikschulen Schweiz (VMS).
Die MSL ist als Verein organisiert, dessen Mitglieder die finanzierenden Schulbehörden sind.
Zweck

Die MSL ermöglicht allen in Oberengstringen, Unterengstringen und Weiningen wohnhaften Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 20 Jahren zu günstigen Bedingungen eine musikalische Ausbildung zu erlangen. Die MSL bietet aber ausserdem zu kostendeckenden Tarifen Musikunterricht für Erwachsene an.
Führung

Der MSL steht ein Vorstand vor, welcher sich aus den Schulbehörden der angeschlossenen Gemeinden zusammensetzt. Die MSL wird durch je eine musikalisch-pädagogische und eine administrative Leitung geführt und wird von unseren ehemaligen Kommissionsmitgliedern bei der Organisation von Anlässen unterstützt.

https://www.musikschulelimmattal.ch/start

Bei einem Umzug nach Oberengstringen, müssen die schulpflichtigen Kinder in der Schule angemeldet werden. Damit Ihre Kinder so schnell als möglich den Schulunterricht in Oberengstringen besuchen können, bitten wir Sie das Zuzugsformular auszufüllen.

Bei einem Neuzuzug können Sie direkt das online Formular verwenden, siehe online Schalter oder den aufgeführten Link:

Neuzuzug Anmeldeformular

Bei einem Zuzug nach Oberengstringen müssen Sie sich ebenfalls bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Oberengstringen anmelden.

Einwohnerkontrolle Gemeinde Oberengstringen

Kontakt

Sylvia Wüthrich
sylvia.wuethrich@schule-oe.ch
Name
HB-8.5.15-Schulerzuzug.pdf Download 0 HB-8.5.15-Schulerzuzug.pdf
Grundsätze der Informationspolitik
Die Schule Oberengstringen ist sich bewusst, dass sie eine Institution ist, an der die Öffentlichkeit ein grosses Interesse hat.

Deshalb betreibt die Schule Oberengstringen eine offene, transparente und professionelle Öffentlichkeitsarbeit, basierend auf folgenden Grundsätzen:

  • Die Schule informiert aktiv und wartet nicht auf Anfragen.
  • Der Daten- und Persönlichkeitsschutz für Schüler/innen, Eltern und Personal sind immer gewährleistet.
  • Es werden mehrere Informationskanäle benutzt, damit möglichst alle Zielgruppen erreicht werden (vgl. oben).
  • Über die offiziellen Informationskanäle hinaus wird ein guter Kontakt zu wichtigen meinungsbildenden Gruppierungen gepflegt (Gemeinderat, Ortsparteien, EVO, RPK usw.).
  • Es wird zielgruppengerecht informiert.
  • Die Verantwortlichkeiten und Abläufe zur Erarbeitung der verschiedenen Kommunikationsmittel sind klar geregelt.
  • Professionelle Kommunikation braucht genügend Ressourcen (Personal, finanzielle Mittel).
  • Auch bei schwierigen Themen werden keine Rechtfertigungsstrategien angewendet. In heiklen Fällen entscheidet das Schulpräsidium, was und wie kommuniziert wird.
Der Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Pausenplatz bietet viele Gelegeheiten zur Bewegung, zur Erholung nach intensiven Unterrichtslektionen und zur Kontaktaufnahme mit Schülerinnen und Schüler aus anderen Klassen. Damit in den langen Pausen die Sicherheit der Kinder gewährleistet ist, halten sich täglich wechselnde Teams von Lehrpersonen auf dem Pausenplatz auf und achten darauf, dass die Pausenordnung eingehalten wird. 

Schülerinnen und Schüler, die die Hausordnung missachten oder sich auffällig verhalten, werden gegebenenfalls der zuständigen Klassenlehrperson bzw. der Schulleitung gemeldet.
Eine Projektwoche bietet Raum und Zeit, sich intensiv mit einem Thema zu beschäftigen. In Schulhaus-Projektwochen ergibt sich die Möglichkeit, stufen- und klassenübergreifende Kontakte zu knüpfen. Es sind auch klasseninterne oder Gesamtschul-Projektwochen möglich.
Während Projektwochen oder Projekttagen können die Unterrichtszeiten vom regulären Stundenplan abweichen. Sie werden rechtzeitig darüber informiert
Für Primarschülerinnen und Schüler, die dem Unterricht aufgrund eines Entwicklungsrückstandes oder fehlender Reife nicht zu folgen vermögen, stellen die Lehrpersonen - nach einem schulischen Standortgespräch mit den Eltern - einen Antrag auf Repetition an die Schulleitung.

Steht die Zweckmässigkeit einer Repetition noch nicht fest und erscheint es möglich, die bestehenden Lücken innert nützlicher Frist zu beheben, kann anstelle einer Repetition eine provisorische Promotion angeordnet werden. Die Bewährungszeit dauert in der Regel bis Ende November. Ausnahmsweise kann eine Versetzung auch während des Schuljahres erfolgen.

Die freiwillige Wiederholung einer Klasse kann von der Schulleitung auf Antrag der Eltern und nach Anhören der Lehrperson und der/-s Schulpsychologin/-en ausnahmsweise bewilligt werden, wenn die Massnahme im Interesse des Kindes liegt. Für die Wiederholung der 6. Klasse sind die speziellen Bestimmungen für den Übertritt in die Sekundarschule massgeblich. Eine Repetition kann nur in Ausnahmefällen erfolgen.

Über die Promotionsanträge entscheidet die zuständige Schulleitung. Die Eltern werden schriftlich benachrichtigt unter Bekanntgabe der zur Verfügung stehenden Rechtsmittel.
„QUIMS“ ist die Abkürzung für „Qualität in multikulturellen Schulen“. Basierend auf einem differenzierten Berechnungssystem des Anteils an Schülerinnen und Schülern mit einem nicht schweizerischen sprachlichen und/ oder kulturellen Hintergrund wird eine Schule zur „QUIMS-Schule“ erklärt.
Alle unsere drei Schuleinheiten sind mittlerweile QUIMS-Schulen. Uns stehen deshalb zusätzliche finanzielle Ressourcen vom Kanton zur Verfügung, um die drei wichtigen Handlungsfelder „Schulerfolg“, „Sprachförderung“ und „Integration“ zu bearbeiten.

Schulerfolg
Jedes Schulkind erfährt eine seinen Bedürfnissen entsprechende Förderung. Wir legen Wert auf klar
geführte Klassengemeinschaften und ermöglichen Schulerfolg durch ein breites Unterstützungsangebot
vom Kindergarten bis zur Oberstufe. Den Kindern stehen folgende speziellen Angebote zur Verfügung:
Aufgabenbetreuung, Begabtenförderung, DaZ, Einschulungsklasse, IF, Logopädie, Rhythmik,
Psychomotorik, Schulsozialarbeit.

Sprachförderung
Wir fördern Sprache mit stufengerechten Sprachprogrammen, pflegen die Standardsprache (Hochdeutsch)
teilweise im Kindergarten und ausschliesslich ab der Primarstufe, arbeiten in niveauangepassten
Leseförderungsprogrammen, besuchen regelmässig die Bibliothek und führen
vielfältige Sprachprojekte (Theater, Sprache und Bewegung etc.) durch.

Integration
An unserer Schule wird Integration nicht nur diskutiert, sondern gelebt!
Wir unterstützen die integrativen Angebote der Gemeinde, bieten selber diverse
gemeinschaftsbildende und integrative Anlässe und Kurse an und organisieren
sprachliche und kulturelle Unterstützung (z.B. Freizeitkurse, Skilager, Schulstart+, klassenübergreifende
Projekttage, Talentbühne, Klassenlager, Kulturvermittler, Dolmetscher).
Die Schüler- und Elternräte sind Plattformen für Austausch und engagierte Mitarbeit.
Gleichstellung ist für uns selbstverständlich; gleiche Rechte und Pflichten gelten für alle.
«Religion und Kultur» ist ein obligatorisches Schulfach, das von allen Kindern besucht werden muss. Eine Abmeldemöglichkeit besteht nicht. Das Fach ist so aufgebaut, dass alle Schülerinnen und Schüler daran teilnehmen können, unabhängig von ihrer Herkunft und Religionszugehörigkeit.

Die Broschüre zum Herunterladen gibt weitere Informationen zum neuen Schulfach. Die Broschüre ist auch in den folgenden Sprachen erhältlich: arabisch, albanisch, englisch, französisch, italienisch, portugiesisch, spanisch, serbisch/kroatisch/bosnisch, tamilisch, türkisch. Wünschen Sie eine Broschüre in Ihrer Muttersprache, wenden Sie sich bitte direkt an die Klassenlehrperson Ihres Kindes.
Die Schulpflege kann bestimmt Aufgaben nicht nur an Ausschüsse sondern auch an Ressorts zur selbständigen Erledigung delegieren.
Das Ressort wird von einem Mitglied der Schulpflege geführt.
Zu den Aufgaben gehören u.a. folgende Gebiete: Investitions-planung, Schulraumplanung, Liegenschaftenunterhalt und Mitwirkung bei Bauprojekten.
Das Ressort wir von einem Mitglied der Schulpflege geführt.
Zum Bereich der Zusatzaufgaben gehören u.a. die Bibliothek, Schulwegsicherheit, Verkehrsdienst.
Im Kanton Zürich sind die ausführenden Behörden wie folgt organisiert:

  • Regierungsrat des Kantons Zürich
  • Bildungsrat des Kantons Zürich
  • Bildungsdirektion des Kantons Zürich
  • Bezirksrat Dietikon
  • Schulpflege Oberengstringen
Im Kanton Zürich werden die Schulgesetze von Kantonsrat, Bildungsrat und Bildungsdirektion zusammen mit der Lehrerschaft erarbeitet und dem Stimmvolk zur Genehmigung unterbreitet.

Bildungsrat
Er wacht als oberste kantonale Schulbehörde über das gesamte Schulwesen (einschliesslich der Hochschulen). Von den sieben Mitgliedern werden vier vom Kantonsrat gewählt, zwei werden von der Lehrerschaft abgeordnet.

Die Präsidentin oder der Präsident ist von Amtes wegen das Mitglied des Regierungsrates, welches der Bildungsdirektion vorsteht.

Bildungsdirektion
Im Volksschulamt laufen alle Fäden des Schulwesens zusammen. Es ist zuständig für rechtliche Fachauskünfte. Vorsteher ist die Bildungsdirektorin oder der Bildungsdirektor.

Bezirksrat Dietikon
Der Bezirksrat überwacht die Arbeit der Gemeindeschulpflegen und ist die erste Rekursinstanz.

Die nächsten offiziellen Elternbesuchstage finden wie folgt statt:
 

Primarschule:

  • Dienstag bis Donnerstag, 14.- 16. November 2023 mit Anmeldung
  • Dienstag bis Donnerstag, 5. - 7. März 2024 mit Anmeldung

 

Oberstufe:

  • Donnerstag, 23. November 2023
  • Donnerstag, 7. März 2024

Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit den Schulbesuchstagen Folgendes: 

Nebst den Eltern sind weitere interessierte Erwachsene herzlich eingeladen.
Auch unsere Fachlehrkräfte freuen sich über Unterrichtsbesuche.
Bitte nehmen Sie keine Kleinkinder in den Unterricht mit.
Bitte verhalten Sie sich während des Unterrichts ruhig und vermeiden Sie hörbare Gespräche mit anderen BesucherInnen. Andernfalls ist es für die Kinder und Lehrkräfte sehr schwierig, sich auf den Unterricht zu konzentrieren.


Schulbesuche durch die Eltern unserer Schüler/innen sind nach Absprache aber auch ausserhalb der offiziellen Besuchstage möglich. Bitte setzen Sie sich mit der Lehrkraft Ihres Kindes in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.

Die Schulbibliothek/Gemeindebibliothek umfasst ein breites Angebot an sorgfältig ausgesuchter Kinder- und Jugendliteratur. Vom Kindergarten an können die Klassenlehrpersonen mit ihren Schülerinnen und Schülern regelmässig die Schulbibliothek besuchen und stufengerechte Literatur ausleihen. Bilderbücher, Bücher für das erste Lesealter, Jugendbücher, Sachbücher usw. stehen für die Schülerinnen und Schüler während ihrer ganzen Schulzeit unentgeltlich zur Verfügung.
Das Lehrpersonal ist einerseits verantwortlich für die Arbeit mit der Klasse, andererseits für viele Belange innerhalb der Schuleinheit und der Schulgemeinde.

In den Schulkonferenzen, geleitet durch die Schulleitungen, werden pädagogische und administrative Schulfragen behandelt. Jede Lehrperson ist verpflichtet, ein Hausamt zu übernehmen und/oder sich in einem Ausschuss, einer Kommission oder Arbeitsgruppe zu engagieren.
Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Volksschule in der Gemeinde Oberengstringen zu führen und zu betreuen. Die Mitglieder werden vom Volk gewählt. Die Schulpflege Oberengstringen besteht aus 7 Mitgliedern. Die Schulpräsidentin / der Schulpräsident ist von Amtes wegen Mitglied des Gemeinderates und wird bei dessen Konstituierung/Ressortverteilung durch den Gemeinderat gewählt.

Die Schulpflege behandelt wichtige und strategische Themen an der Sitzung der Gesamtschulpflege oder an Strategiesitzungen. Geschäfte/Themen die nicht durch die Gesamtschulpflege behandelt werden müssen, delegiert sie an Ausschüsse und Ressorts.

Bei den Schulpflegesitzungen sind auch die Schulleiter/innen, das Konventspräsidium und die Leitung Bildung mit beratender Stimme anwesend.

Die gekürzte Version des Schulprogrammes der Schuleinheit Oberstufe der Anlage Allmend mit den Entwicklungszielen für die Jahre 2023 - 2027
 

Name
Schulprogramm_Oberstufe_Sek.-Allmend_Juli_2023.pdf Download 0 Schulprogramm_Oberstufe_Sek.-Allmend_Juli_2023.pdf

Die gekürzte Version des Schulprogrammes der Schuleinheit Primarschule mit den Anlagen Rebberg-Gubrist und Goldschmied-Sunnerai-Halde-Lanzrain mit den Entwicklungszielen für die Jahre 2023 - 2027

 

Name
Schulprogramm_Primarschule_RG-GSHL_Juli_2023..pdf Download 0 Schulprogramm_Primarschule_RG-GSHL_Juli_2023..pdf

Der Schulpsychologische Dienst rechts der Limmat (SPDrdL) befindet sich an der Brunaustrasse 192, 8951 Fahrweid.
Zuständig für die Schülerinnen und Schülern von Oberengstringen ist Astrid Nussbaum.

Telefon Sekretariat: 044 552 94 30
E-Mail: astrid.nussbaum@spdrdl.ch

Der Schulpsychologische Dienst (SPDrdL) steht Kindern und Jugendlichen, Eltern, Lehrpersonen, Schulleitungen und Behörden bei schulischen oder erzieherischen Fragen kostenlos zur Verfügung. Wir beraten und unterstützen bei

• Lernschwierigkeiten
• Verhaltensauffälligkeiten
• Sozialen und emotionalen Problemen
• Laufbahn- und Übertrittsfragen

Vor den Ferien gelten folgende Schulschlusszeiten:

  • Freitag vor den Sport-/Frühlings- und Herbstferien: Nach Stundenplan
  • Vor den Weihnachtsferien: 11:55 Uhr oder nach Programm
  • Schulschlusszeiten vor offiziellen Feiertagen: 16:00 Uhr
(Angaben gelten nicht für die Sekundarschule.)
Die Arbeitszeit der SSA ist während der Schulzeit von Montag bis Freitag. Das Büro befindet sich im Alten Schulhaus. Jeweils ab der 10-Uhr-Pause ist die SSA in den drei Schuleinheiten präsent.

Das Angebot der Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit ist eine neutrale Beratungsstelle in der Schule. Das Angebot richtet sich in erster Linie an Schülerinnen und Schüler aller drei Schuleinheiten. Aber auch Eltern und Lehrpersonen können die Dienste der SSA in Anspruch nehmen.

Das Ziel der SSA ist die Begleitung und Unterstützung einer positiven Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen. Sie fördert die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zur individuellen Lösungsfindung bei persönlichen und sozialen Problemen. Durch die regelmässige Präsenz in den Schulhäusern und dank den kurzen Wartezeiten wird den Kindern und Jugendlichen ein unkomplizierter Zugang zum Beratungsangebot der SSA ermöglicht.

Lehrpersonen können die SSA als Unterstützung bei Einsätzen und Beratungen zu sozialen und präventiven Themen beiziehen.

Eltern können sich bei Fragen und Schwierigkeiten im Umgang mit ihren Kindern an die SSA wenden.

Die Schulsozialarbeit ist mit weiteren schulunterstützenden Fachstellen sowie der Jugend- und Familienhilfe vernetzt und kann bei Bedarf Hilfesuchende an diese weitervermitteln. Schulsozialarbeitende unterstehen der Schweigepflicht.
Die administrativen Belange der Schule Oberengstringen werden durch eine professionelle Schulverwaltung mit vier Mitarbeitenden ausgeführt. Diese sorgen für einen verwaltungstechnisch und organisatorisch einwandfrei geführten Schulbetrieb und erbringen ihre Dienstleistungen für Schulpflege, Schulleitungen, Lehrpersonen, Schulkinder, Eltern und Öffentlichkeit.

Die Schulverwaltung ist zuständig für folgende Bereiche:

•Administrative Verwaltung des Schulbetriebs
•Führung von Aktuariaten für die Ressorts der Schulpflege
•Beratung und Unterstützung für die Schulpflege und die Ressorts, Arbeits- und Projektgruppen der Schule
•Zusammenarbeit mit Volksschulamt und weiteren Fachstellen
•Auskunft und Beratung für Rechtsfragen
•Personaladministration für das Lehr- und Therapiepersonal
•Personaladministration Bereich schulergänzenden Betreuung
•Organisation von Personal- und übrigen Anlässen
•Schüleradministration für alle Stufen inkl. Sonderschulung
•Bewirtschaftung der Schulwebsite
•Budget/Finanzcontrolling/Lohnwesen (mit Finanzverwaltung)
•Schulraumbelegungen ausserhalb der Schulzeiten
Grundsätzlich liegt der Schulweg in der Verantwortung der Eltern. Den Eltern wird empfohlen, den Schulweg vor dem ersten Schultag mit den Kindern vorzubereiten und allenfalls in den ersten Tagen eine Begleitung zu organisieren. Kinder sollten aber den Schulweg in der Regel selbstständig bewältigen. Bitte verzichten Sie auf das regelmässiges Bringen und Abholen Ihres Kindes mit dem Auto. Die Schule empfiehlt den Eltern, die Kinder zu Fuss in die Schule zu schicken. Die Benutzung eines Velos für den Schulweg geschieht in der Verantwortung der Eltern. Velos haben grundsätzlich den Normen des Strassenverkehrsgesetzes zu entsprechen. Die Veloverkehrserziehung in der Schule beginnt erst in der Mittelstufe (ab der 4. Klasse).
Regelung zur ärztlichen Vorsorgeuntersuchung
Im 2. Kindergarten und in der 5. Klasse sowie in der 1. Oberstufe muss die Schule, gemäss Volkschulgesetz, dafür sorgen, dass alle Kinder ärztlich untersucht werden. Dabei werden Grösse, Gewicht, Sinnesorgane (Sehleistung, Gehör), Herz, Lunge, Wirbelsäule und Haut untersucht. Bei diesem Arztbesuch wird auch der Impfstatus kontrolliert.
Für die Kontrolluntersuchung erhalten alle Kinder der erwähnten Schuljahre jeweils im Februar ein Schreiben mit einem Gutschein. Sie haben die Möglichkeit, den Untersuch Ihres Kindes ausserhalb der Schulzeit bei einem Arzt / einer Ärztin Ihrer Wahl (freie Arztwahl) durchzuführen. Bitte vereinbaren Sie dort frühzeitig einen Termin und senden uns danach die vom Arzt unterzeichnete Bestätigung an die Schulverwaltung, Zürcherstrasse 125, 8102 Oberengstringen zurück.
Erhalten wir von Ihnen keine ärztliche Bestätigung, werden die SchülerInnen zu einem von der Schule bestimmten Termin für den Reihenuntersuch bei unserer Schulärztin, Frau Dr. C. Pfäffli, aufgeboten.
Weitere Untersuchungen werden nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vorgenommen.

Die Eltern erhalten alle nötigen Informationen rechtzeitig von der Schulverwaltung. Diese steht für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Bereits im Kindergarten werden die Kinder des 2. Kindergartens einmal alle vier Wochen mit dem Element Wasser vertraut gemacht. Sie lernen, sich im Wasser zu bewegen und ihre Angst zu verlieren.
In Oberengstringen wird der Schwimmunterricht bis zur 4. Primarklasse angeboten und mit verschiedenen Freizeitkursen ergänzt.

Ziel am Ende der 4.Klasse ist es die Crawl-, Rücken- und Brusttechnik zu beherrschen.
Der Schwimmunterricht wird von einer Fachlehrperson im Lehrschwimmbecken Brunewiis oder im Freibad zwischen den Hölzern erteilt.

Kontakt: Alex Decurtins
Name
Schwimmunterricht.pdf Download 0 Schwimmunterricht.pdf
Unter Partizipation versteht man Mitverantwortung und Mitsprache. Diese ist für Schülerinnen und Schüler im kantonalen Volksschulgesetz vorgeschrieben.
Dem Alter angepasst soll jeder einzelne Schüler und jede einzelne Schülerin, eine ganze Klassengemeinschaft sowie eine gesamte Schuleinheit mitwirken und am Schulgeschehen mitgestalten können.

Auf Schülerebene geschieht dies zum Beispiel in der individuellen Arbeit nach Wochenplan oder beim Festlegen eines persönlichen Wochenziels.
Auf Klassenebene geht es um die Interessen aller Schüler/innen einer Klasse. Im regelmässig stattfindenden Klassenrat werden Themen des Zusammenlebens besprochen. Es werden gemeinsam gültige Abmachungen getroffen, Konflikte gelöst oder Klassenaktivitäten geplant.
Im Gremium des Schülerrats oder auch Schülerparlaments treffen sich die Delegierten aus den Klassen. Hier sind Ideen und Anliegen gefragt, welche die gesamte Schuleinheit als Gemeinschaft betreffen wie z.B. die Organisation eines Fussballturniers in der Pause, die Mitgestaltung einer Projektwoche oder auch Anliegen und Wünsche an die Schulleitung oder Schulpflege betreffend Infrastruktur.

Das Ziel der Schüler/innenmitwirkung besteht darin, dass Kinder und Jugendliche lernen, Mitverantwortung für das Schulgeschehen zu übernehmen und dass sie erste Erfahrungen mit demokratischen Strukturen machen können.

Die konkrete Mitwirkung sieht je nach Schuleinheit unterschiedlich aus. Wie die einzelnen Gremien organisiert sind, finden Sie auf den Seiten der Schuleinheiten.
Die Sekundarstufe in Oberengstringen führt ab Schuljahr 2013/14 abteilungsdurchmischte Klassen. Das heisst, dass Schülerinnen und Schüler der Sek A und der Sek B gemeinsam eine Klasse bilden. Diese Form ist in der Volksschulverordnung unter § 6 als sogenannt „kombinierte Klassen“ vorgesehen.

In den Fächern Mathematik, Französisch und Englisch werden sie ihren Fähigkeiten entsprechend einer der drei Anforderungstufen zugeteilt.

Sowohl die Abteilungen wie auch die Anforderungsstufen sind durchlässig, d.h. sie können während den drei Jahren der Sekundarschulzeit gewechselt werden.

Parallel dazu besteht ein Förderzentrum, welches von einer/einem Heilpädagogin/-en und weiteren Lehrperson geführt wird. Im Förderzentrum erhalten Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen - hoher Begabung, Lern- oder Verhaltensschwierigkeiten - spezielle Unterstützung, um die Begabung zu nutzen oder Defizite abzubauen.
Ski fahren, snowboarden, schlitteln…
In der ersten Sportferienwoche gibt es jeweils ein Wintersportlager für die Mittelstufe (ab der 4. Klasse) und eines für die Oberstufe. Die Ausschreibung wird jeweils im Oktober/November an die SchülerInnen verteilt.

Wintersportlager
Die Wintersportlager der Schule Oberengstringen finden in der Regel in der Kalenderwoche 7 statt.

 

Sporttage werden einmal jährlich durchgeführt. Sie finden während der Unterrichtszeit statt. Turniere werden via Klassenlehrpersonen ausgeschrieben. Sie finden in der Regel in der unterrichtsfreien Zeit statt.
Der Stützunterricht richtet sich an Schüler/innen, die vorübergehend Unterstützung in den Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch oder Französisch brauchen.

Der Stützunterricht dauert in der Regel maximal 6 Monate oder 20 Lektionen. Eine Verlängerung ist nur nach Absprache mit der Schulleitung möglich.

In Absprache mit der Klassenlehrkraft werden die vorhandenen Lücken gezielt aufgearbeitet, so dass das Kind dem Regelklassenunterricht wieder folgen kann.

 

STÜTZUNTERRICHT  IN  OBERENGSTRINGEN  
Zielgruppen Zeitrahmen
Primar- und Oberstufenschüler/innen, die ein akutes Bedürfnis zur Aufarbeitung von Lücken in Mathematik, Deutsch, Englisch und/oder Französisch haben (z. B. nach einer längeren Krankheit, nach einem Zuzug oder in einer Krise) oder die aus anderen Gründen vorübergehende Lern-/Leistungsprobleme zeigen 1 Lektion pro Fach pro Woche während maximal 6 Kalendermonaten oder 20 Lektionen pro Fach, einzeln oder in einer kleinen Gruppe
Primarschüler/innen, die eine Klasse überspringen, und Oberstufenschüler/innen, die aufgestuft werden max. 20 Lektionen in einer kleinen Gruppe
Für Kinder und Jugendliche, deren spezielle Bedürfnisse nicht durch die schulinternen Therapien und Kleingruppen abgedeckt werden können, gibt es externe Therapien und Schulungen. Die Schule Oberengstringen leistet dafür Kostengutsprache gemäss den kantonalen Empfehlungen und Vorschriften (ergänzend zu den Leistungen Dritter wie Krankenkassen, IV, Eltern usw.).
Nicht immer ohne Anspannung für Schüler/innen, Eltern und Lehrkräfte ist die Zeit des Übertritts. Die Mittelstufenlehrpersonen sind sorgfältig bemüht, für ihre Schülerinnen und Schüler den richtigen Ort an der Sekundarschule zu finden, wo sie ihren Fähigkeiten, ihrer Auffassungsgabe und Lerngeschwindigkeit gemäss am besten gefördert werden können.

An einem gemeinsamen Orientierungsabend am Ende der 5. Klasse werden die Eltern über die Anforde-rungen in den diversen Zweigen der Oberstufe genauer informiert.
Die heutige Sekundarschule ist durchlässig. Das heisst, dass die Schülerinnen und Schüler in ihren Stammklassen (Sek. A und Sek. B) und in den Niveaufächern (Mathematik, Französisch und Englisch) je nach ihren Leistungen auf- oder abgestuft werden können.

Bei vorgesehenen Auf- oder Abstufungen (Wechsel von Sek. B in Sek. A oder umgekehrt) sucht die Klassenlehrperson möglichst frühzeitig das Gespräch mit den Eltern und dem Jugendlichen und nimmt deren Rückmeldungen entgegen. Umgekehrt können sich auch die Eltern an die Klassenlehrperson wenden, wenn sie gute Gründe dafür haben, dass ihr Sohn / ihre Tochter auf- oder abgestuft werden sollte. Die Klassenlehrperson erstellt eine umfassende Gesamtbeurteilung des Kindes und bespricht diese mit den Eltern. Bei Unsicherheiten soll die Schulleitung beigezogen werden. Auch eine Hospitation (informelle Probezeit von ca. 4 Wochen) in der höheren Klasse ist möglich. Die Umstufung erfolgt auf Anordnung der Schulleitung oder bei Uneinigkeit auf Entscheid der Schulpflege

Schülerinnen und Schüler, die aufgestuft werden, können bei Bedarf von Förderlektionen (Stützunterricht) profitieren, um bestehende Stofflücken aufzuarbeiten.
Seit der Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes sind auch Unfälle von Schülerinnen und Schülern während der Schulzeit durch die private Krankenversicherung abgedeckt. Unfälle, die während der Schulzeit oder auf dem Schulweg geschehen, müssen privat der obligatorischen Krankenversicherung gemeldet werden.
UNTERRICHTSZEITEN KINDERGARTEN  
Kindergarten:
(für Kleine und Grosse)
Dienstagnachmittag und Donnerstagnachmittag (nur Grosse) 
08.10 – 08.30 Uhr Auffangzeit
08.30 – 11.55 Uhr Unterricht

Montag, Mittwoch und Freitag
Nachmittag kein Unterricht
13.25 – 13.30 Uhr Auffangzeit
13.30 – 15.05 Uhr Unterricht
 











UNTERRICHTSZEITEN PRIMARSCHULE 
VormittagNachmittag
07:25 - 08:10 Uhr Unterrich13:30 - 14:15 Uhr Unterricht
08:15 - 09:00 Uhr Unterricht14:20 - 15:05 Uhr Unterricht
09:10 - 09:55 Uhr Unterricht15:15 - 16:00 Uhr Unterricht
10:20 - 11:05 Uhr Unterricht 
11:10 – 11.55 Uh Unterricht 








UNTERRICHTSZEITEN SEKUNDARSCHULE 
VormittagNachmittag
07:25 - 08:10 Uhr Unterricht13:30 - 14:15 Uhr Unterricht
08:15 - 09:00 Uhr Unterricht14:20 - 15:05 Uhr Unterricht
09:10 – 09:55 Uhr Unterricht15:15 - 16:00 Uhr Unterricht
10:20 - 11:05 Uhr Unterricht16:05 - 16:50 Uhr Unterricht
11:10 - 11:55 Uhr Unterricht16.50 - 17.35 Uhr Unterricht
  
Mittwochnachmittagschulfrei
Die Unterstufe (1. - 3. Klasse) vermittelt eine ganzheitliche Bildung an lebensnahen Themen. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Grundfertigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Im Weiteren erleben sie Zusammenhänge in der Umwelt. Die Kinder gewöhnen sich an schulische Abläufe und lernen, sich mit anderen Kindern auseinander zu setzen. Der Unterricht in der Unterstufe wird zu einem gewissen Teil in Halbklassen erteilt.
Im Mittelpunkt des Unterrichts im Kindergarten und der 1. Klasse steht vor allem die praktische Tätigkeit. Das korrekte Überqueren der Strasse unter Einbezug der örtlichen Verhältnisse wird intensiv geübt. In den nachfolgenden Klassen richtet sich der Stoff immer mehr auf das Bewegen im Verkehrsraum als Radfahrer/in aus.

In der 5. Klasse erfolgt zusätzlich ein praktischer Ausbildungsteil mit dem Fahrrad im Verkehrsgarten bzw. auf öffentlichen Strassen. In der Oberstufe sind die Schwerpunkte das Verhalten an der Unfallstelle, die Gefahrenlehre und die Folgen eines Verkehrsunfalls.
Es besteht für Lehrpersonen ein reiches Angebot an berufsbezogenen Fortbildungsmöglichkeiten. Viele dieser Kurse finden in der Freizeit statt. Für die Fortbildung können aber auch Urlaube von einzelnen Tagen bis zu mehreren Wochen gewährt werden. In der Regel werden die betroffenen Klassen während der Abwesenheit von Vikarinnen oder Vikaren betreut. Gelegentlich finden auch gemeindeinterne Weiterbildungstage statt, die für die Kinder schulfrei sind. Die entsprechenden Daten werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Jede Schülerin/jeder Schüler erhält pro Schuljahr einen Gutschein für eine individuelle Untersuchung bei einer eidg. dipl. Zahnärztin oder einem eidg. dipl. Zahnarzt nach freier Wahl, gemäss Zürcher Schulzahnuntersuchung.

Weiter erhalten die am häufigsten von Karies betroffenen Zähne, bzw. Zahnflächen einen zusätzlichen Schutz durch das Auftragen von Fluorid-Lacken auf die im Durchbruch stehenden oder frisch durchgebrochenen Backenzähne

Die Schulverwaltung ist für das Zustellen der Gutscheine und die Kontrolle über die erfolgte zahnärztliche Untersuchung zuständig.
Lehren, Lernen, Fördern und Beuteilen sind die Grundlage für erfolgreichen Unterricht. Erfolgreiches Lehren ohne Beurteilung der Lernleistungen der Lernenden und ohne Selbstbeurteilung ist nicht möglich. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass die Lernleistungen in den einzelnen Fächern, die Lernentwicklung und das Verhalten (Arbeits- und Lern- und Sozialverhalten) der Kinder regelmässig beurteilt werden.
In den 1. Klassen der Primarstufe werden auch im Zeugnis keine Noten erteilt. Statt einer Benotung erfolgt jeweils ein Elterngespräch am Ende des Semesters. Auf dem Zeugnisformular wird die Durchführung des Elterngesprächs bestätigt.

In allen andern Klassen werden zweimal jährlich, jeweils Ende Januar und auf Ende des Schuljahres, Zeugnisse mit Noten ausgestellt. Benotet werden die Fächer des Lehrplans (Pflicht- und Freifächer). Ist aus besonderen Gründen eine Benotung nicht möglich, kann auf eine Notengebung verzichtet werden. Nicht benotet werden Leistungen, die in freiwilligen Kursen erbracht werden (z.B. Schulsportkurse).

Die Noten von 6 -1 stellen die Gesamtleistungen eines Kindes in einem Fach dar. Diese drücken aus, inwieweit eine Schülerin oder ein Schüler während einer bestimmten Zeit die angestrebten Lernziele erreicht hat. Eine Note bildet nicht bloss die Leistungen in formellen Prüfungen ab; sie ist also nicht nur das Ergebnis einer Durchschnittsrechnung von Einzelprüfungen.
   
NoteentsprichtBedeutung
6sehr gutAlle Lernziele sind erreicht, zusätzlich werden regelmässig besondere Leistungen erbracht
5gutAlle Lernziele sind erreicht
4 genügendDie wesentlichen Lernziele sind erreicht
3ungenügendDie wesentlichen Lernziele sind nur teilweise erreicht
unter 3schwachDie wesentlichen Lernziele sind nicht oder nur zu einem sehr geringen Teil erreicht









Die Leistungen im Arbeits- und Lern- und im Sozialverhalten werden in einer vierstufigen Skala festgehalten. Werden gute Leistungen erzielt, so wird dies in der zweiten Spalte von links abgebildet (Grundnorm).
Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe erhalten Ende Semester (Anfang Februar und Mitte Juli) ein Zeugnis. Neben den Leistungen in den einzelnen Fächer werden auch das Arbeits- das Lern- und das Sozialverhalten bewertet. Ebenfalls werden entschuldigte und unentschuldigte Absenzen pro Halbtag eingetragen.

  • Die Zeugnisse sind so gestaltet, dass die Beurteilung der Leistungen in Worten und Noten in einem ausgewogenen Verhältnis steht.
  • Die Leistungen in Mathematik werden je in Arithmetik/Algebra und Geometrie erfasst.
  • Die Leistungen im Sprachunterricht (Deutsch, Französisch, Englisch) werden mit einer Gesamtnote dargestellt, die sich aus der Bewertung von folgenden vier Teilkompetenzen ergibt: Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen, Schreiben.
  • In Mensch und Umwelt/Realien werden Noten in Geschichte, Geographie, Religion & Kultur und Naturwissenschaften erteilt.
  • In den dritten Klassen der Sekundarstufe werden auch die Wahlfächer benotet.
  • Das Arbeits- und Lernverhalten sowie das Sozialverhalten werden beurteilt.
  • Für die Bewertung in diesen Bereichen stehen verschiedene Verhaltensmerkmale zur Verfügung. Dazu dient eine vierstufige Skala von „Trifft zu“ bis „Trifft nicht zu“
  • Absenzen werden im Zeugnis eingetragen.
  • Das Zeugnisformular kann von den Lehrpersonen elektronisch bearbeitet werden und ist als
  • Dokumentenmappe gestaltet.
  • Das Zeugnis wird Ende Januar und am Ende des Schuljahres erstellt.
  • Die Zeugniseinträge basieren auf einer Gesamtbeurteilung. Die Leistungen werden mit den Noten 6 bis 1 eingetragen. Halbnoten, etwa 4-5, sind zulässig.
  • Eltern können einen ungerechtigfertigten Zeugniseintrag mittels einer Aufsichtsbeschwerde anfechten.
Weitere Informationen zum neuen Zeugnis für die Sekundarstufe, etwa die Rechtssprechung, ein Katalog der am häufigsten gestellten Fragen zum Zeugnis oder das Beispiel eines ausgefüllten Zeugnisformulares finden Sie unter http://www.vsa.zh.ch/

Als Ergänzung zu den Hortbetreuungsmodulen Mittagstisch und Nachmittagsbetreuung steht den Eltern von schulpflichtigen Kindern das Modul Zmorgetisch von 7.00 Uhr bis um 8.10 Uhr im Hort Lanzrain offen. Das Modul Zmorgentisch kostet 5 Franken.
Anmeldungen erfolgen mit dem Anmeldeformular: Anmeldung Hort, Lunchclub, Zmorgentisch (Schülerclub) im Online Schalter abrufbar.

Bei mindestens 8 Anmeldungen pro Tag wird das Modul Zmorgentisch durchgeführt.

Der Übertritt in die neue Stufe Kindergarten – Unterstufe/ Unterstufe - Mittelstufe /Mittelstufe – Oberstufe) erfolgt nach den Sommerferien. Wenn das Kind bereits die Schule in Oberengstringen besucht, erhalten Sie die dazu erforderlichen Informationen automatisch.

Bei der Zuteilung werden die folgenden Kriterien berücksichtigt:

  • Klassengrösse
  • Sozial ausgewogene Verteilung
  • Zuteilungen aus schulpsychologischen, medizinischen, sozialen oder fürsorgerischen Gründen
  • Schulweg (nur für Kindergarten und Unterstufenzuteilung relevant)
Auf Gesuch der Eltern kann die Schulpflege nicht schulreife Kinder um ein Jahr zurückstellen. Ab Schuljahr 2020/21 gilt der Stichtag 31.07. als Eintritt in den Kindergarten. Diesbezügliche Gesuche sind schriftlich, zusammen mit einem Arztzeugnis und/oder einem Bericht des Schulpsychologischen Dienstes bis ca. Mitte März einzureichen. Der genaue Termin wird jeweils im Kurier und auf der Homepage publiziert.