Zugehörige Objekte
In den einzelnen Schulen ist dafür die Schulleitung verantwortlich.
AUFGABENBETREUUNG IN OBERENGSTRINGEN | |
Zielgruppe | Zeitrahmen |
SchülerInnen, die nach Einschätzung der Klassenlehrkraft bei der selbständigen Erledigung der Hausaufgaben benachteiligt sind | maximal 3-mal 40 Minuten pro Woche (vor oder nach dem Unterricht) in einer gemischten Gruppe |
Aufnahmeunterricht in Oberengstringen | |
Zielgruppe | Zeitrahmen |
Neu zugezogene SchülerInnen die noch keine oder nur sehr rudimentäre Hochdeutschkenntnisse mitbringen. Ältere Schülerinnen und Schüler werden in eine Aufnahmeklasse, wenn möglich in Schlieren oder Dietikon zugeteilt. | Die SchülerInnen werden nach 2 - 3 Wochen Aufnahmeunterricht einer Regelklasse zugeteilt. Zu Beginn besuchen sie während mindestens 10 Lektion pro Woche weiterhin den Aufnahmeunterricht (altersdurchmischte Gruppe). Nach 1 oder maximal 2 Jahren ist der Aufnahmeunterricht beendet. Die Schülerin / der Schüler besucht anschliessend den DaZ-Aufbauunterricht |
- Entlassung von Personal/Lehrpersonen
- Entscheid über Beförderungen und Einmalzulagen
- Gewährung von speziellen Urlauben
- Bewilligung von längeren Weiterbildungen
- Vorzeitige Ausschulungen
- Spezielle Dispensationen von SchülerInnen
- Disziplinarmassnahmen
In der Schule Oberengstringen gibt es folgende Ausschüsse:
Personal und Schülerbelange.
In der Regel besteht ein Ausschuss aus drei Behördenmitgliedern und einer Schulleitung. Vorsitz hat ein Behördenmitglied.
Begabtenföderung in Oberengstringen | |
Zielgruppen | Zeitrahmen |
Unter- und Mittelstufenschüler/innen, die
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Die Kinder besuchen die Begabtenförderung während 2 Wochenlektionen (parallel zum Regelklassenunterricht) Pro Stufe gibt es jeweils je 1 - 2 Kurse im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich und im sprachlich-geisteswissen-schaftlichen Bereich. Die Themen der Kurse werden jedes Jahr neu festgelegt. |
Am Berufsinformationstag gewinnen die Schülerinnen und Schüler der 2. Sekundarstufe in zwei von ihnen gewählten Berufen erste Einblicke in die Arbeitswelt, um damit wichtige Erfahrungen in Bezug auf die Berufswahl zu sammeln.
Am Berufswahlparcours gewinnen die Schülerinnen und Schüler der 2. Sekundarstufe in zwei von ihnen gewählten Berufen erste Einblicke in die Arbeitswelt, um damit wichtige Erfahrungen in Bezug auf die Berufswahl zu sammeln.
Viele Jugendliche sind in ihrer Berufswahl unentschlossen oder sind vielleicht bei der Lehrstellensuche auf Schwierigkeiten gestossen.
Andere müssen ein Jahr älter werden, bevor sie eine Ausbildung antreten können oder sie müssen eine bestimmte Vorbildung absolvieren, bevor sie mit der Ausbildung beginnen können, wie z. B. einen Vorkurs für gestalterische Ausbildungen.
Die Schule Oberengstringen hat mit der BWS Dietikon, eine Vereinbarung betreffend Berufswahl und allfälligen Übergangsangeboten.
Brückenangebote (RAV)
Ein Brückenangebot kann einen niederschwelligen Zugang zur Berufswelt herstellen. Die Schülerinnen und Schüler sind in einem Programm und werden von Fachpersonen begleitet. In der Regel arbeiten die Jugendlichen vier Tage in einem Betrieb und an einem Tag arbeiten sie in der Schule an ihren Grundkenntnissen. Die SchülerInnen und Schüler können sich über das RAV anmelden
sichtigt.
Viele Jugendliche sind in ihrer Berufswahl unentschlossen oder sind vielleicht bei der Lehrstellensuche auf Schwierigkeiten gestossen.
Andere müssen ein Jahr älter werden, bevor sie eine Ausbildung antreten können. Oder sie müssen eine bestimmte Vorbildung absolvieren, bevor sie mit der Ausbildung beginnen können, wie z. B. einen Vorkurs für gestalterische Ausbildungen.
Die Schule Oberengstringen hat mit der BWS, Dietikon, eine Vereinbarung betreffend Berufswahl und allfälligen Übergangsangeboten.
DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE IN OBERENGSTRINGEN | |
Zielgruppe | Zeitrahme |
Kindergarten- und Unterstufenschüler/innen, die noch nicht genug Deutsch können, um dem Unterricht gut zu folgen | 2-3 Lektionen DaZ pro Woche in kleiner Gruppe (im Kindergarten immer während, in der Unterstufe zum Teil während, zum Teil ausserhalb des Klassenunterrichts) |
Mittelstufen- und Oberstufenschüler/innen, die noch nicht lange im deutschen Sprachraum leben und eine hohe Lernmotivation zeigen | 2-3 Lektionen DaZ pro Woche in kleiner Gruppe (ausserhalb des Klassenunterrichts) |
Die Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich. Die Schulpflicht und die Absenzen sind in der kantonalen Volksschulverordnung, insbesondere in § 28 – 30 und 66, geregelt. Für voraussehbare Absenzen muss möglichst frühzeitig ein Gesuch gestellt werden.
Die Bewilligungskompetenz für Dispensationen liegt bei den folgenden Personen:
- Klassenlehrkraft: Dispensationen wie Arztbesuche, Schnupperlehren, hohe religiöse Feiertage, Jokertage (siehe Jokertagsformular)
- Schulleitung: Dispensationen, die über die erlaubten Jokertage hinausgehen. Das schriftliche Gesuch ist frühzeitig vor dem Urlaub an die Schulleitung zu senden.
Eine Dispensation vom Schulbesuch darf nur aus wichtigen Gründen bewilligt werden. Als wichtige Gründe können insbesondere gelten:
- ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld des Kindes
- sehr wichtige Familienereignisse (z. B. Hochzeit oder Beerdigung von nahen Verwandten oder engen Bezugspersonen der Schüler/innen)
- aktive Teilnahme von besonders talentierten Schüler/innen an überregionalen sportlichen Meisterschaften oder Wettbewerben/Veranstaltungen im musischen Bereich
- hohe religiöse Feiertage (gemäss Richtlinien der Bildungsdirektion)
- Schnupperlehren: Diese sollen nach Möglichkeit in den Ferien stattfinden.
- Die Teilnahme am Zukunftstag, den viele Betriebe im November durchführen (siehe Nationaler Zukunftstag wird ab der 5. Klasse bewilligt. Die betreffenden Schüler/innen sollen nachher über den Tag berichten.
Der Kindergarten bildet die erste Stufe der Volksschule. Der Kindergarten dauert zwei Jahre und ist obligatorisch.
Alle Kinder, die am 31. Juli vier Jahre alt sind, besuchen ab Schuljahresbeginn (Mitte August) den Kindergarten.
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Kindergarten-Einschulungsabend.pdf | Download | 0 | Kindergarten-Einschulungsabend.pdf |
Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule ist für den Lernerfolg des Kindes/ des oder der Jugendlichen sehr wichtig. Eltern sollten den Kontakt zu den Lehrpersonen pflegen und sich bei auftretenden Problemen und Fragen immer zuerst an sie wenden. Gelangen Sie als Eltern erst an die zuständige Schulleitung, wenn Konflikte im Gespräch mit der Lehrerin oder dem Lehrer ungelöst bleiben.
Grundsätzlich ist es möglich und erwünscht, nach Absprache mit der Lehrperson Ihres Kindes, den Unterricht zu besuchen.
Elternanlässe
Während eines Schuljahres finden verschiedene Informationsveranstaltungen und Elternanlässe statt. Die Eltern werden dazu jeweils schriftlich eingeladen. Anlässe, welche mehrere Klassen und / oder Stufen betreffen. Die Anlässe werden auch auf unserer Homepage unter „Anlässe“ publiziert.
Die Klassenlehrpersonen führen individuelle Elternabende, aber auch gesellige Anlässe oder Aktivitäten mit Eltern durch. Für gewisse Veranstaltungen kann die Schule die Teilnahme als obligatorisch erklären.
Elternmitarbeit und Elternmitwirkung (EMW)
Die Mitarbeit und aktive Unterstützung von Eltern wird bei vielen Anlässen sehr geschätzt, z.B. bei Sportanlässen, Exkursionen oder Festen.
Die institutionalisierte Elternmitwirkung (EMW) ist in allen Schuleinheiten in Oberengstringen eingeführt. Die Organisation der Gremien in den einzelnen Schuleinheiten wurde im Juni 2013 harmonisiert. Es besteht seither ein einheitliches Reglement für alle Einheiten.
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katalog_elternbildung_an_schulen_2023.pdf | Download | 0 | katalog_elternbildung_an_schulen_2023.pdf |
Für längere Abwesenheit und für Urlaubsgesuche siehe auch Dispensation vom Unterricht und Jokertage
Ferienplan siehe unter: Ferienplan
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Ferienhort_Lanzrain_SJ_2223_2324-2425.pdf | Download | 0 | Ferienhort_Lanzrain_SJ_2223_2324-2425.pdf |
HB-6.4.1-Ferienplan_23-25.pdf | Download | 1 | HB-6.4.1-Ferienplan_23-25.pdf |
Die Schule Oberengstringen bietet ein attraktives Freizeitprogramm für Schülerinnen und Schüler aller Altersstufen. Die Kurse haben vor allem einen sportlichen und kreativen Schwerpunkt. Das Kursprogramm wird jedes Schuljahr neu zusammengestellt und nach den Sommerferien vom Lehrpersonal an alle Schülerinnen und Schüler abgegeben.
Im Online Schalter kann das Freizeitkursprogramm heruntergeladen werden.
Die Anmeldung erfolgt über den "Schule-Messenger Pupil" , abrufbar im Pupil-Elternportal "Kurse".
Ihre Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kurskosten.
Freizeitkurse Programm 2023/24
Die meisten Kurse beginnen nach den Herbstferien und dauern bis zu den Sommerferien. Es gibt aber auch kürzere Kurse und solche, welche bereits in der 3. Woche nach den Sommerferien beginnen. Ebenso bieten wir in den Sommerferien einen Tenniskurs an.
Durch die Zusammenarbeit mit der Primarschule Unterengstringen ist es für unsere Kinder auch möglich, Kurse in Unterengstringen und umgekehrt zu besuchen. Im Freizeitkursprogramm wird auch auf das Angebot anderer Institutionen (Musikschule, Turnverein, SLRG, etc.), inklusive Adressen verwiesen.
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FZK_Programm_2023_2024_Sept.pdf | Download | 0 | FZK_Programm_2023_2024_Sept.pdf |
Der freiwillige Einsatz erfordert keine pädagogischen Fachkenntnisse. Mitmachen können alle Seniorinnen und Senioren, die Freude am Kontakt und der Arbeit mit Kindern haben. Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältigster Art. Wem Mathematik oder Sprache weniger zusagt, der wählt vielleicht eine Mithilfe im Werken. Denn die Klassenhilfen sind keine Ersatz- oder NachhilfelehrerInnen. Ziel des Projekts ist der lebendige Austausch zwischen den Generationen.
Mit ihrer Lebenserfahrung, Geduld und Zeit sind ältere Menschen eine grosse Bereicherung für den Schul-, Kindergarten- oder Hortbetrieb. Der Kontakt mit den Kindern fördert aber auch die Zufriedenheit der Senior/innen, wie eine Befragung bei den Klassenhilfen zeigt, die im Rahmen einer Lizentiatsarbeit am Institut für Arbeitspsychologie der ETH Zürich durchgeführt wurde.
Pro Senectute Kanton Zürich definiert Rahmenbedingungen für das Projekt. Die Senior/innen werden in ihre Tätigkeit eingeführt. Diese beinhaltet klare Rechte und Pflichten. Auch während des Einsatzes werden die Klassenhilfen weiterhin begleitet.
Im Kindergarten, der Primar- und Oberstufe wie auch im Hort ist eine Zusammenarbeit mit Senior/innen möglich und wünschenswert.
Melden Sie sich, wenn Sie Lust haben, Kinder in der Schule, im Kindergarten oder im Hort Oberengstringen einige Stunden pro Woche zu begleiten.
Bildungsdirektion
Für Erlasse auf der Stufe der Gemeinde verweisen wir auf die Schulgemeindeordnung der Gemeinde Oberengstringen sowie die Beschlüsse Schule Oberengstringen. Unterlagen und Auskünfte sind in der Schulverwaltung erhältlich.
Kontakt: Schulverwaltung
Mit verschiedenen Aktivitäten und Massnahmen wird angestrebt, die Gemeinschaft und das Zusammengehörigkeitsgefühl unter den Schülerinnen und Schülern zu stärken.
• an SechstklässlerInnen, die im 5. Klass-Zeugnis vor den Sommerferien in Mathematik und Sprache einen Noten-Durchschnitt von mindestens 5,25 haben, im nächsten Schuljahr ins Gymnasium übertreten und sich zusätzlich auf die Aufnahmeprüfung vorbereiten möchten.
• an SekundarschülerInnen der 2. und 3. Klassen, die sich auf eine Aufnahmeprüfung vorbereiten möchten (Gymi, BMS).
Im Kurs werden Aufsätze geschrieben, Grammatik- und Mathematikprüfungen gelöst, wie sie in den vergangenen Jahren verlangt worden sind. Es wird erwartet, dass jede Woche rund zwei Stunden Prüfungsaufgaben gelöst werden. In der Fördergruppe werden Lösungen und Fragen besprochen. Wichtige Inhalte werden vertieft und wiederholt.
September - März – rund 20-mal jeden Mittwochnachmittag von 13.30–15.05 Uhr
Die Gymnasialvorbereitung erfordert sehr viel Motivation, Durchhaltewillen und Eigendisziplin.
Für die Anmeldung an die Aufnahmeprüfung sind die Eltern verantwortlich.
Alle wichtigen Informationen zur Aufnahmeprüfung, den öffentlichen Informationsveranstaltungen der Zürcher Kantonsschulen etc. finden Sie auf der Homepage:
Zentraleaufnahmepruefung
Die Hausordnungen sind auf der Portrait-Seite der einzelnen Schulanlagen aufgeschaltet.
Die offizielle Anmeldung erfolgt über den Schulpsychologischen Dienst Oberengstringen.
Die drei Hortlokale Pavillon, Lanzrain, Zentrum bieten den Kindern einen Rahmen, in welchem sie sich gut aufgehoben fühlen und entfalten können und welcher die familiäre und schulische Betreuung auf ideale Weise ergänzt. Das Wohl der Kinder steht für uns im Mittelpunkt. Die Kinder sollen sich bei uns wohl fühlen und das nötige Vertrauen entwickeln, damit sie ihre Befindlichkeiten und Bedürfnisse äussern können.
Wir orientieren uns am partizipativen Erziehungsstil. Partizipieren bedeutet mitbestimmen. Die Kinder werden in der Mitbestimmung und der Entscheidung unterstützt. Die Vorteile dieses Erziehungsstils sind eine hohe Motivation und ein angenehmes Klima; sowohl unter den Kindern, als auch im Team. Die Kinder werden zur Entfaltung ihrer Kreativität zu Selbstbestimmung und Selbständigkeit angeregt und darin gefördert. Wir arbeiten ressourcenorientiert und bieten klare Strukturen und Freiraum. Es ist für die Entwicklung der Kinder wichtig, dass sie eigene Erfahrungen machen und somit lernen, autonom zu handeln.
Was bieten wir?
Der Hort der Schule Oberengstringen bietet den Eltern von schulpflichtigen Kindern die Möglichkeit, ihre Kinder von 11.55 Uhr bis 18.00 Uhr betreuen zu lassen. Im Hort Pavillon, Hort Lanzrain und Hort Zentrum werden gesamthaft 66 Tages-Plätze (Mittag- und Nachmittagsbetreuung) sowie zusätzliche 10 Mittagstisch-Plätze im Hort Pavillon sowie 35 Lunchclub Plätze im Hort Zentrum angeboten.
Die Einteilung in den Hort Pavillon, den Hort Lanzrain und den Hort Zentrum wird durch die Hortleitung vorgenommen.
Die Betreuung kann in verschiedenen Modulen gebucht werden. Das Angebot richtet sich an Kinder ab dem Kindergarten bis und mit 6. Klasse.
Als Ergänzung zum Hort steht den Eltern von schulpflichtigen Kindern der Z'morgentisch von 07.00 Uhr bis um 08.10 Uhr offen. Die Teilnahme kostet 5 Franken. Der Z'morgentisch wird erst ab einer Mindestteilnehmerzahl von 8 Schüler/innen täglich durchgeführt.
An schulfreien Tagen und während den Schulferien (Sportferien: 2. Ferienwoche, Sommerferien: 5. Ferienwoche, sowie in den Frühlings- und Herbstferien in beiden Wochen, Weihnachtsferien: ab 3.1. sofern kein Wochenendtag) ist die Betreuung bei Anmeldungen von mind. 3-5 Kindern durchgehend von 7.00 bis 18.00 Uhr gewährleistet. Der Ferienhort kann auch von Kindern besucht werden, die während der Schulzeit nicht im Hort betreut werden.
Weiter Informationen unter:
Betreuung Hort und Betreuung Lunchclub
Anmeldeformulare finden Sie im online Schalter:
Integrierte Sonderschulung (ISS)
Bei der integrierten Sonderschulung (IS) werden Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf in Regelklassen integriert und unterstützt. Die Schulung findet also im Klassenverband einer Regelschule statt, wobei für die Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf individuelle Zielsetzungen festgelegt werden. Sie sind administrativ einer Sonderschule zugeteilt, welche dafür verantwortlich ist, dass die für das Kind oder den Jugendlichen notwendigen sonderpädagogischen Massnahmen ergriffen werden. Dabei wird für Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf die erforderliche pädagogische, sonderpädagogische, sozialpädagogische, therapeutische, pflegerische und technische Unterstützung in der Regelschule bereitgestellt.
Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR)
Den Gemeinden soll eine Alternative zur Integrierten Sonderschulung in der Verantwortung einer Sonderschule (ISS) eröffnet werden. Eine Integrierte Sonderschulung in dieser Form setzt jedoch die Bereitschaft der Regelschule zur Übernahme der Verantwortung für einen Schüler, eine Schülerin mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen voraus. Es verlangt insbesondere die dafür notwendigen speziellen Fachkenntnisse sowie eine Auseinander-setzung im Umgang mit Kindern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen innerhalb eines Schulteams. Es ist wichtig, dass Schulen, die diese Möglichkeit wählen, im Rahmen ihrer Schulentwicklung (schulinterne Weiterbildungen etc.) an den notwendigen Voraussetzungen arbeiten und das sonderpädagogische Konzept ihrer Gemeinde entsprechend weiter entwickeln.
Zur Zielgruppe gehören Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer geistigen Behinderung, Sinnes-, Körper- oder Mehrfachbehinderung, Lern-, Verhaltens-, Sprach- oder Autismus-spektrumsstörung einer Sonderschulung bedürfen und für die eine Integrierte Sonderschulung die angemessene Form darstellt. Diese Sonderschulform kann auch für Schülerinnen und Schüler, die zur Zeit eine externe Sonderschule besuchen, zwecks Reintegration in die Regelschule gewählt werden.
Bei Jokertagen handelt es sich um ein Ferienguthaben von 2 Tagen, das ein Schüler oder eine Schülerin während eines Schuljahres beanspruchen darf.
Für den Bezug der Jokertage gelten an der Schule Oberengstringen folgende Bestimmungen:
- Jokertage können nur als ganze Tage bezogen werden (Halbtage gelten als ganze Tage)
- Das Datum ist frei wählbar. Ausnahmen: während gemeinsamen Schulanlässen oder wenn ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
- Das von den Eltern unterschriebene Formular muss spätestens 1 Woche vor dem Bezug bei der Klassenlehrperson eintreffen.
- Im Kindergarten und auf der Primarstufe können Jokertage als längere Einheit zusammenge-fasst werden und dürfen innerhalb der Schulstufe (KG, 1. - 3. Klasse. 4. - 6. Klasse) vorbezogen werden. Nicht bezogene Jokertage verfallen Ende Schulstufe.
- Auf der Sekundarstufe am Ende jedes Schuljahres
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HB-8.5.6-Formular-Jokertag_2023.pdf | Download | 0 | HB-8.5.6-Formular-Jokertag_2023.pdf |
Die Kinder besuchen den Kindergarten in der Regel während zwei Jahren in altersdurchmischten Klassen (2 Jahrgänge).
Ziel des Kindergartens ist es, in Ergänzung zur Erziehung im Elternhaus, jedes einzelne Kind ganzheitlich zu fördern und es in seiner individuellen Entwicklung optimal zu unterstützen.Die Kinder lernen im Kindergarten ein Stück Leben eigenständig zu bewältigen und erwerben die Grundlagen für ihre persönliche und schulische Entwicklung.
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Kindergarten-Einschulungsabend.pdf | Download | 0 | Kindergarten-Einschulungsabend.pdf |
Die Sekundarschule organisiert alle drei Jahre ein gemeinsames Schullager.
Die Klassenlehrkraft macht die Eltern auf eine allfällige besondere Begabung des Kindes im kognitiven Bereich frühzeitig aufmerksam bzw. nimmt entsprechende Rückmeldungen der Eltern entgegen. Wenn das Überspringen einer Klasse in Frage kommt, erstellt die Klassenlehrperson eine umfassende Gesamtbeurteilung des Kindes und bespricht diese mit den Eltern. Bei Unsicherheiten sollte der Schulpsychologische Dienst oder eine andere Fachstelle beigezogen werden Auch eine Hospitation (informelle Probezeit) in der höheren Klasse ist möglich und meistens sinnvoll. Für die definitive Promotion in die höhere Klasse ist eine Anordnung der Schulleitung nötig.
Elternabende/Elternmorgen
Die Lehrpersonen laden von Zeit zu Zeit zu einem Elternmorgen oder -abend ein. Die Anregung dazu und die Mitgestaltung eines solchen Anlasses kann auch von den Eltern ausgehen.
Elternmitarbeit/Mitwirkung
Die Mitarbeit und aktive Unterstützung von Eltern wird bei vielen Anlässen geschätzt, z.B. bei Sportanlässen, Transporten, Exkursionen und Klassenlagern.
Die institutionalisierte Elternmitwirkung ist an allen Schulen in Oberengstringen eingeführt (Siehe unter Eltern).
Schulbesuche
Grundsätzlich ist es möglich, nach Absprache mit der Lehrperson Ihres Kindes, den Unterricht zu besuchen.
Legislaturziele der Schulpflege während der Amtsdauer 2022-2026
Unsere Legislaturziele auf der strategischen Ebene definieren, in welche Richtung sich unsere Schule in den nächsten 4 Jahren entwickeln soll.
Die Schulpflege, die Schulleitungen und die Leitung Bildung waren Anfang Februar in Klausur und haben die Legislaturziele gemeinsam erarbeitet. Als Schwerpunkte für die neue Legislaturperiode kristallisierten sich folgende fünf Themenfelder heraus, um zukunftsgerichtete pädagogische Arbeit in den Schulen und den dazugehörenden Bereichen mit bestmöglichen Bedingungen für die Entwicklung und das Lernen der Schülerinnen und Schüler anzubieten:
Attraktive Schule:
Die Schule Oberengstringen ist für alle Mitarbeitenden der Schule ein attraktiver Lern- und Arbeitsort. Die Schule Oberengstringen stellt entsprechende Angebote, Ressourcen, Infrastruktur und Prozesse zur Verfügung. Die Schule OE fördert und fordert Eigenverantwortung der Mitarbeitenden.
Personalpflege:
Mit dem Projekt „gesunder Arbeitsort“, nehmen wir unsere Verantwortung als Arbeitgeber wahr. Wir wollen Rahmenbedingungen schaffen, dass im dynamischen Umfeld Schule ein gesundes und zufriedenes Arbeiten möglich bleibt.
Schulraumentwicklung:
Für die kommenden Schuljahre werden weiterhin genügend Plätze in den Tagesstrukturen angeboten. Die Vorgaben für einen kommenden Primarschul-Neubau sind erarbeitet und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend angepasst.
Grobkonzept-Tagesschule:
Es wird eine Arbeitsgruppe gebildet, die ein Grobkonzept / Rahmenbedingungen zur allenfalls möglichen Realisierung einer freiwilligen Tagesschule in der Gemeinde Oberengstringen entwickelt. Die benötigte Infrastruktur für eine mögliche Tagesschule wird bei der zukünftigen Schulraumplanung und der Planung von Neubauten berücksichtigt.
Digitale Transformation:
In der laufenden Legislaturperiode soll ein Konzept für die digitale Transformation der Schule Oberengstringen erstellt werden, welches Mitarbeitende, Schüler und Schülerinnen wie auch Eltern wirkungsvoll unterstützt und den Anforderungen der Informationssicherheit genügt.
Schulpflege Oberengstringen
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Legislaturziele_2022-2026_Homepage_Text.pdf | Download | 0 | Legislaturziele_2022-2026_Homepage_Text.pdf |
Im ersten Teil wird in Form von zehn Grundhaltungen umrissen, welche übergeordneten Zielvorstellungen den Unterricht in der Volksschule prägen sollen. Die vermittelten Werte sollen die Bereitschaft der Heranwachsenden zu verantwortlichem Handeln gegenüber Gesellschaft und Umwelt fördern.
Der zweite Teil erläutert organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen, formuliert didaktische Grundsätze und geht auf die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ein.
Im dritten Teil werden Inhalt, Ziele und Zeitrahmen für die einzelnen Unterrichtsbereiche festgelegt.
Kontakt: Lehrmittelverlag des Kantons Zürich
Das Leitbild dient der Identifikation und ist Richtschnur für unser Verhalten und Handeln. Es soll dazu beitragen, die Kontinuität und Qualität unserer Arbeit sicherzustellen. Das Leitbild zeigt den Schulbehörden und den Lehrerinnen und Lehrern sowie den Eltern und allen Aussenstehenden, was sie voneinander erwarten dürfen.
Die aus dem Leitbild abgeleiteten Ziele und Massnahmen bilden ein verbindliches Führungsinstrument für Schulbehörde und Lehrpersonen. Dieses bringt für beide Seiten Sicherheit.
Wir erhoffen uns, dass dieses Leitbild mit konkreten Zielen und Massnahmen viel zum Wohle und zur Entwicklung der Kinder und Jugendlichen beitragen wird.
Der Logopädische Dienst Oberengstringen befindet sich im Schulhaus Sunnerai in der Schuleinheit GSH:
Logopädischer Dienst, Zürcherstrasse 101, 8102 Oberengstringen, Tel. 044 750 04 42 Logopädischer Dienst
E-Mail: logopaedie@schule-oe.ch
Was ist Logopädie?
Der logopädische Dienst ist eine Fachstelle und befasst sich mit der Prävention, Diagnostik, Therapie und Evaluation von Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Kommunikationsstörungen. Wir betrachten das Kind in seiner Gesamtheit und passen unsere Arbeitsweise seinen individuellen Bedürfnissen an. Dabei legen wir Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern, Lehrpersonen und weiteren Fachleuten. Unsere Arbeit ist interdisziplinär ausgerichtet.
Der Lunchclub ist ein Bestandteil des Schülerclubs (ausserfamiliäres, ergänzendes Betreuungsangebot)
Der Lunchclub steht für Kindergartenkinder und Primarschülerinnen und Primarschüler der Schule Oberengstringen über Mittag zur Verfügung. Die angemeldeten Schülerinnen und Schüler nehmen gemeinsam eine warme Mahlzeit ein. Das Mittagessen wird frisch zubereitet und vor Ort gekocht. Es wird auf eine abwechslungsreiche, gesunde und ausgewogene Ernährung geachtet. Allergien müssen bei der Anmeldung angegeben werden.
Die Kinder sollen sich im Lunchclub aufgehoben und wohl fühlen.
Der Lunchclub ist während den Schulzeiten Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 11.50 Uhr bis 13.25 Uhr geöffnet.
An schulfreien Tagen in der ganzen Gemeinde und in den Ferien findet kein Lunchclub statt.
Die Elternbeiträge für den Lunchclub (Modul 5) betragen pro Mittagessen Franken 14.
Die Abrechnung der Kosten erfolgt monatlich über die Schulverwaltung und die Gemeindekasse.
Anmeldeformulare sind im online Schalter aufgeschaltet: Online Schalter
Weiter Informationen finden Sie unter Lunchclub: Lunchclub
Unter Kopflaus können weitere Informationen zum Thema Läuse und deren Bekämpfung gefunden werden.
Die MSL ist eine gemäss der Musikschulverordnung anerkannte und somit subventionsberechtigte Musikschule. Sie ist Mitglied des Verbandes Zürcher Musikschulen (VZM) und des Verbandes Musikschulen Schweiz (VMS).
Die MSL ist als Verein organisiert, dessen Mitglieder die finanzierenden Schulbehörden sind.
Zweck
Die MSL ermöglicht allen in Oberengstringen, Unterengstringen und Weiningen wohnhaften Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 20 Jahren zu günstigen Bedingungen eine musikalische Ausbildung zu erlangen. Die MSL bietet aber ausserdem zu kostendeckenden Tarifen Musikunterricht für Erwachsene an.
Führung
Der MSL steht ein Vorstand vor, welcher sich aus den Schulbehörden der angeschlossenen Gemeinden zusammensetzt. Die MSL wird durch je eine musikalisch-pädagogische und eine administrative Leitung geführt und wird von unseren ehemaligen Kommissionsmitgliedern bei der Organisation von Anlässen unterstützt.
https://www.musikschulelimmattal.ch/start
Bei einem Umzug nach Oberengstringen, müssen die schulpflichtigen Kinder in der Schule angemeldet werden. Damit Ihre Kinder so schnell als möglich den Schulunterricht in Oberengstringen besuchen können, bitten wir Sie das Zuzugsformular auszufüllen.
Bei einem Neuzuzug können Sie direkt das online Formular verwenden, siehe online Schalter oder den aufgeführten Link:
Bei einem Zuzug nach Oberengstringen müssen Sie sich ebenfalls bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Oberengstringen anmelden.
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HB-8.5.15-Schulerzuzug.pdf | Download | 0 | HB-8.5.15-Schulerzuzug.pdf |
Die Schule Oberengstringen ist sich bewusst, dass sie eine Institution ist, an der die Öffentlichkeit ein grosses Interesse hat.
Deshalb betreibt die Schule Oberengstringen eine offene, transparente und professionelle Öffentlichkeitsarbeit, basierend auf folgenden Grundsätzen:
- Die Schule informiert aktiv und wartet nicht auf Anfragen.
- Der Daten- und Persönlichkeitsschutz für Schüler/innen, Eltern und Personal sind immer gewährleistet.
- Es werden mehrere Informationskanäle benutzt, damit möglichst alle Zielgruppen erreicht werden (vgl. oben).
- Über die offiziellen Informationskanäle hinaus wird ein guter Kontakt zu wichtigen meinungsbildenden Gruppierungen gepflegt (Gemeinderat, Ortsparteien, EVO, RPK usw.).
- Es wird zielgruppengerecht informiert.
- Die Verantwortlichkeiten und Abläufe zur Erarbeitung der verschiedenen Kommunikationsmittel sind klar geregelt.
- Professionelle Kommunikation braucht genügend Ressourcen (Personal, finanzielle Mittel).
- Auch bei schwierigen Themen werden keine Rechtfertigungsstrategien angewendet. In heiklen Fällen entscheidet das Schulpräsidium, was und wie kommuniziert wird.
Schülerinnen und Schüler, die die Hausordnung missachten oder sich auffällig verhalten, werden gegebenenfalls der zuständigen Klassenlehrperson bzw. der Schulleitung gemeldet.
Während Projektwochen oder Projekttagen können die Unterrichtszeiten vom regulären Stundenplan abweichen. Sie werden rechtzeitig darüber informiert
Steht die Zweckmässigkeit einer Repetition noch nicht fest und erscheint es möglich, die bestehenden Lücken innert nützlicher Frist zu beheben, kann anstelle einer Repetition eine provisorische Promotion angeordnet werden. Die Bewährungszeit dauert in der Regel bis Ende November. Ausnahmsweise kann eine Versetzung auch während des Schuljahres erfolgen.
Die freiwillige Wiederholung einer Klasse kann von der Schulleitung auf Antrag der Eltern und nach Anhören der Lehrperson und der/-s Schulpsychologin/-en ausnahmsweise bewilligt werden, wenn die Massnahme im Interesse des Kindes liegt. Für die Wiederholung der 6. Klasse sind die speziellen Bestimmungen für den Übertritt in die Sekundarschule massgeblich. Eine Repetition kann nur in Ausnahmefällen erfolgen.
Über die Promotionsanträge entscheidet die zuständige Schulleitung. Die Eltern werden schriftlich benachrichtigt unter Bekanntgabe der zur Verfügung stehenden Rechtsmittel.
Alle unsere drei Schuleinheiten sind mittlerweile QUIMS-Schulen. Uns stehen deshalb zusätzliche finanzielle Ressourcen vom Kanton zur Verfügung, um die drei wichtigen Handlungsfelder „Schulerfolg“, „Sprachförderung“ und „Integration“ zu bearbeiten.
Schulerfolg
Jedes Schulkind erfährt eine seinen Bedürfnissen entsprechende Förderung. Wir legen Wert auf klar
geführte Klassengemeinschaften und ermöglichen Schulerfolg durch ein breites Unterstützungsangebot
vom Kindergarten bis zur Oberstufe. Den Kindern stehen folgende speziellen Angebote zur Verfügung:
Aufgabenbetreuung, Begabtenförderung, DaZ, Einschulungsklasse, IF, Logopädie, Rhythmik,
Psychomotorik, Schulsozialarbeit.
Sprachförderung
Wir fördern Sprache mit stufengerechten Sprachprogrammen, pflegen die Standardsprache (Hochdeutsch)
teilweise im Kindergarten und ausschliesslich ab der Primarstufe, arbeiten in niveauangepassten
Leseförderungsprogrammen, besuchen regelmässig die Bibliothek und führen
vielfältige Sprachprojekte (Theater, Sprache und Bewegung etc.) durch.
Integration
An unserer Schule wird Integration nicht nur diskutiert, sondern gelebt!
Wir unterstützen die integrativen Angebote der Gemeinde, bieten selber diverse
gemeinschaftsbildende und integrative Anlässe und Kurse an und organisieren
sprachliche und kulturelle Unterstützung (z.B. Freizeitkurse, Skilager, Schulstart+, klassenübergreifende
Projekttage, Talentbühne, Klassenlager, Kulturvermittler, Dolmetscher).
Die Schüler- und Elternräte sind Plattformen für Austausch und engagierte Mitarbeit.
Gleichstellung ist für uns selbstverständlich; gleiche Rechte und Pflichten gelten für alle.
Die Broschüre zum Herunterladen gibt weitere Informationen zum neuen Schulfach. Die Broschüre ist auch in den folgenden Sprachen erhältlich: arabisch, albanisch, englisch, französisch, italienisch, portugiesisch, spanisch, serbisch/kroatisch/bosnisch, tamilisch, türkisch. Wünschen Sie eine Broschüre in Ihrer Muttersprache, wenden Sie sich bitte direkt an die Klassenlehrperson Ihres Kindes.
Zu den Aufgaben gehören u.a. folgende Gebiete: Investitions-planung, Schulraumplanung, Liegenschaftenunterhalt und Mitwirkung bei Bauprojekten.
Zum Bereich der Zusatzaufgaben gehören u.a. die Bibliothek, Schulwegsicherheit, Verkehrsdienst.
- Regierungsrat des Kantons Zürich
- Bildungsrat des Kantons Zürich
- Bildungsdirektion des Kantons Zürich
- Bezirksrat Dietikon
- Schulpflege Oberengstringen
Bildungsrat
Er wacht als oberste kantonale Schulbehörde über das gesamte Schulwesen (einschliesslich der Hochschulen). Von den sieben Mitgliedern werden vier vom Kantonsrat gewählt, zwei werden von der Lehrerschaft abgeordnet.
Die Präsidentin oder der Präsident ist von Amtes wegen das Mitglied des Regierungsrates, welches der Bildungsdirektion vorsteht.
Bildungsdirektion
Im Volksschulamt laufen alle Fäden des Schulwesens zusammen. Es ist zuständig für rechtliche Fachauskünfte. Vorsteher ist die Bildungsdirektorin oder der Bildungsdirektor.
Bezirksrat Dietikon
Der Bezirksrat überwacht die Arbeit der Gemeindeschulpflegen und ist die erste Rekursinstanz.
Die nächsten offiziellen Elternbesuchstage finden wie folgt statt:
Primarschule:
- Dienstag bis Donnerstag, 14.- 16. November 2023 mit Anmeldung
- Dienstag bis Donnerstag, 5. - 7. März 2024 mit Anmeldung
Oberstufe:
- Donnerstag, 23. November 2023
- Donnerstag, 7. März 2024
Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit den Schulbesuchstagen Folgendes:
Nebst den Eltern sind weitere interessierte Erwachsene herzlich eingeladen.
Auch unsere Fachlehrkräfte freuen sich über Unterrichtsbesuche.
Bitte nehmen Sie keine Kleinkinder in den Unterricht mit.
Bitte verhalten Sie sich während des Unterrichts ruhig und vermeiden Sie hörbare Gespräche mit anderen BesucherInnen. Andernfalls ist es für die Kinder und Lehrkräfte sehr schwierig, sich auf den Unterricht zu konzentrieren.
Schulbesuche durch die Eltern unserer Schüler/innen sind nach Absprache aber auch ausserhalb der offiziellen Besuchstage möglich. Bitte setzen Sie sich mit der Lehrkraft Ihres Kindes in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
In den Schulkonferenzen, geleitet durch die Schulleitungen, werden pädagogische und administrative Schulfragen behandelt. Jede Lehrperson ist verpflichtet, ein Hausamt zu übernehmen und/oder sich in einem Ausschuss, einer Kommission oder Arbeitsgruppe zu engagieren.
Die Schulpflege behandelt wichtige und strategische Themen an der Sitzung der Gesamtschulpflege oder an Strategiesitzungen. Geschäfte/Themen die nicht durch die Gesamtschulpflege behandelt werden müssen, delegiert sie an Ausschüsse und Ressorts.
Bei den Schulpflegesitzungen sind auch die Schulleiter/innen, das Konventspräsidium und die Leitung Bildung mit beratender Stimme anwesend.
Die gekürzte Version des Schulprogrammes der Schuleinheit Oberstufe der Anlage Allmend mit den Entwicklungszielen für die Jahre 2023 - 2027
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Schulprogramm_Oberstufe_Sek.-Allmend_Juli_2023.pdf | Download | 0 | Schulprogramm_Oberstufe_Sek.-Allmend_Juli_2023.pdf |
Die gekürzte Version des Schulprogrammes der Schuleinheit Primarschule mit den Anlagen Rebberg-Gubrist und Goldschmied-Sunnerai-Halde-Lanzrain mit den Entwicklungszielen für die Jahre 2023 - 2027
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Schulprogramm_Primarschule_RG-GSHL_Juli_2023..pdf | Download | 0 | Schulprogramm_Primarschule_RG-GSHL_Juli_2023..pdf |
Der Schulpsychologische Dienst rechts der Limmat (SPDrdL) befindet sich an der Brunaustrasse 192, 8951 Fahrweid.
Zuständig für die Schülerinnen und Schülern von Oberengstringen ist Astrid Nussbaum.
Telefon Sekretariat: 044 552 94 30
E-Mail: astrid.nussbaum@spdrdl.ch
Der Schulpsychologische Dienst (SPDrdL) steht Kindern und Jugendlichen, Eltern, Lehrpersonen, Schulleitungen und Behörden bei schulischen oder erzieherischen Fragen kostenlos zur Verfügung. Wir beraten und unterstützen bei
• Lernschwierigkeiten
• Verhaltensauffälligkeiten
• Sozialen und emotionalen Problemen
• Laufbahn- und Übertrittsfragen
- Freitag vor den Sport-/Frühlings- und Herbstferien: Nach Stundenplan
- Vor den Weihnachtsferien: 11:55 Uhr oder nach Programm
- Schulschlusszeiten vor offiziellen Feiertagen: 16:00 Uhr
Das Angebot der Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit ist eine neutrale Beratungsstelle in der Schule. Das Angebot richtet sich in erster Linie an Schülerinnen und Schüler aller drei Schuleinheiten. Aber auch Eltern und Lehrpersonen können die Dienste der SSA in Anspruch nehmen.
Das Ziel der SSA ist die Begleitung und Unterstützung einer positiven Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen. Sie fördert die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zur individuellen Lösungsfindung bei persönlichen und sozialen Problemen. Durch die regelmässige Präsenz in den Schulhäusern und dank den kurzen Wartezeiten wird den Kindern und Jugendlichen ein unkomplizierter Zugang zum Beratungsangebot der SSA ermöglicht.
Lehrpersonen können die SSA als Unterstützung bei Einsätzen und Beratungen zu sozialen und präventiven Themen beiziehen.
Eltern können sich bei Fragen und Schwierigkeiten im Umgang mit ihren Kindern an die SSA wenden.
Die Schulsozialarbeit ist mit weiteren schulunterstützenden Fachstellen sowie der Jugend- und Familienhilfe vernetzt und kann bei Bedarf Hilfesuchende an diese weitervermitteln. Schulsozialarbeitende unterstehen der Schweigepflicht.
Die Schulverwaltung ist zuständig für folgende Bereiche:
•Administrative Verwaltung des Schulbetriebs
•Führung von Aktuariaten für die Ressorts der Schulpflege
•Beratung und Unterstützung für die Schulpflege und die Ressorts, Arbeits- und Projektgruppen der Schule
•Zusammenarbeit mit Volksschulamt und weiteren Fachstellen
•Auskunft und Beratung für Rechtsfragen
•Personaladministration für das Lehr- und Therapiepersonal
•Personaladministration Bereich schulergänzenden Betreuung
•Organisation von Personal- und übrigen Anlässen
•Schüleradministration für alle Stufen inkl. Sonderschulung
•Bewirtschaftung der Schulwebsite
•Budget/Finanzcontrolling/Lohnwesen (mit Finanzverwaltung)
•Schulraumbelegungen ausserhalb der Schulzeiten
Im 2. Kindergarten und in der 5. Klasse sowie in der 1. Oberstufe muss die Schule, gemäss Volkschulgesetz, dafür sorgen, dass alle Kinder ärztlich untersucht werden. Dabei werden Grösse, Gewicht, Sinnesorgane (Sehleistung, Gehör), Herz, Lunge, Wirbelsäule und Haut untersucht. Bei diesem Arztbesuch wird auch der Impfstatus kontrolliert.
Für die Kontrolluntersuchung erhalten alle Kinder der erwähnten Schuljahre jeweils im Februar ein Schreiben mit einem Gutschein. Sie haben die Möglichkeit, den Untersuch Ihres Kindes ausserhalb der Schulzeit bei einem Arzt / einer Ärztin Ihrer Wahl (freie Arztwahl) durchzuführen. Bitte vereinbaren Sie dort frühzeitig einen Termin und senden uns danach die vom Arzt unterzeichnete Bestätigung an die Schulverwaltung, Zürcherstrasse 125, 8102 Oberengstringen zurück.
Erhalten wir von Ihnen keine ärztliche Bestätigung, werden die SchülerInnen zu einem von der Schule bestimmten Termin für den Reihenuntersuch bei unserer Schulärztin, Frau Dr. C. Pfäffli, aufgeboten.
Weitere Untersuchungen werden nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vorgenommen.
Die Eltern erhalten alle nötigen Informationen rechtzeitig von der Schulverwaltung. Diese steht für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
In Oberengstringen wird der Schwimmunterricht bis zur 4. Primarklasse angeboten und mit verschiedenen Freizeitkursen ergänzt.
Ziel am Ende der 4.Klasse ist es die Crawl-, Rücken- und Brusttechnik zu beherrschen.
Der Schwimmunterricht wird von einer Fachlehrperson im Lehrschwimmbecken Brunewiis oder im Freibad zwischen den Hölzern erteilt.
Kontakt: Alex Decurtins
Name | |||
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Schwimmunterricht.pdf | Download | 0 | Schwimmunterricht.pdf |
Dem Alter angepasst soll jeder einzelne Schüler und jede einzelne Schülerin, eine ganze Klassengemeinschaft sowie eine gesamte Schuleinheit mitwirken und am Schulgeschehen mitgestalten können.
Auf Schülerebene geschieht dies zum Beispiel in der individuellen Arbeit nach Wochenplan oder beim Festlegen eines persönlichen Wochenziels.
Auf Klassenebene geht es um die Interessen aller Schüler/innen einer Klasse. Im regelmässig stattfindenden Klassenrat werden Themen des Zusammenlebens besprochen. Es werden gemeinsam gültige Abmachungen getroffen, Konflikte gelöst oder Klassenaktivitäten geplant.
Im Gremium des Schülerrats oder auch Schülerparlaments treffen sich die Delegierten aus den Klassen. Hier sind Ideen und Anliegen gefragt, welche die gesamte Schuleinheit als Gemeinschaft betreffen wie z.B. die Organisation eines Fussballturniers in der Pause, die Mitgestaltung einer Projektwoche oder auch Anliegen und Wünsche an die Schulleitung oder Schulpflege betreffend Infrastruktur.
Das Ziel der Schüler/innenmitwirkung besteht darin, dass Kinder und Jugendliche lernen, Mitverantwortung für das Schulgeschehen zu übernehmen und dass sie erste Erfahrungen mit demokratischen Strukturen machen können.
Die konkrete Mitwirkung sieht je nach Schuleinheit unterschiedlich aus. Wie die einzelnen Gremien organisiert sind, finden Sie auf den Seiten der Schuleinheiten.
In den Fächern Mathematik, Französisch und Englisch werden sie ihren Fähigkeiten entsprechend einer der drei Anforderungstufen zugeteilt.
Sowohl die Abteilungen wie auch die Anforderungsstufen sind durchlässig, d.h. sie können während den drei Jahren der Sekundarschulzeit gewechselt werden.
Parallel dazu besteht ein Förderzentrum, welches von einer/einem Heilpädagogin/-en und weiteren Lehrperson geführt wird. Im Förderzentrum erhalten Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen - hoher Begabung, Lern- oder Verhaltensschwierigkeiten - spezielle Unterstützung, um die Begabung zu nutzen oder Defizite abzubauen.
In der ersten Sportferienwoche gibt es jeweils ein Wintersportlager für die Mittelstufe (ab der 4. Klasse) und eines für die Oberstufe. Die Ausschreibung wird jeweils im Oktober/November an die SchülerInnen verteilt.
Wintersportlager
Die Wintersportlager der Schule Oberengstringen finden in der Regel in der Kalenderwoche 7 statt.
Der Stützunterricht dauert in der Regel maximal 6 Monate oder 20 Lektionen. Eine Verlängerung ist nur nach Absprache mit der Schulleitung möglich.
In Absprache mit der Klassenlehrkraft werden die vorhandenen Lücken gezielt aufgearbeitet, so dass das Kind dem Regelklassenunterricht wieder folgen kann.
STÜTZUNTERRICHT IN OBERENGSTRINGEN | |
Zielgruppen | Zeitrahmen |
Primar- und Oberstufenschüler/innen, die ein akutes Bedürfnis zur Aufarbeitung von Lücken in Mathematik, Deutsch, Englisch und/oder Französisch haben (z. B. nach einer längeren Krankheit, nach einem Zuzug oder in einer Krise) oder die aus anderen Gründen vorübergehende Lern-/Leistungsprobleme zeigen | 1 Lektion pro Fach pro Woche während maximal 6 Kalendermonaten oder 20 Lektionen pro Fach, einzeln oder in einer kleinen Gruppe |
Primarschüler/innen, die eine Klasse überspringen, und Oberstufenschüler/innen, die aufgestuft werden | max. 20 Lektionen in einer kleinen Gruppe |
An einem gemeinsamen Orientierungsabend am Ende der 5. Klasse werden die Eltern über die Anforde-rungen in den diversen Zweigen der Oberstufe genauer informiert.
Bei vorgesehenen Auf- oder Abstufungen (Wechsel von Sek. B in Sek. A oder umgekehrt) sucht die Klassenlehrperson möglichst frühzeitig das Gespräch mit den Eltern und dem Jugendlichen und nimmt deren Rückmeldungen entgegen. Umgekehrt können sich auch die Eltern an die Klassenlehrperson wenden, wenn sie gute Gründe dafür haben, dass ihr Sohn / ihre Tochter auf- oder abgestuft werden sollte. Die Klassenlehrperson erstellt eine umfassende Gesamtbeurteilung des Kindes und bespricht diese mit den Eltern. Bei Unsicherheiten soll die Schulleitung beigezogen werden. Auch eine Hospitation (informelle Probezeit von ca. 4 Wochen) in der höheren Klasse ist möglich. Die Umstufung erfolgt auf Anordnung der Schulleitung oder bei Uneinigkeit auf Entscheid der Schulpflege
Schülerinnen und Schüler, die aufgestuft werden, können bei Bedarf von Förderlektionen (Stützunterricht) profitieren, um bestehende Stofflücken aufzuarbeiten.
UNTERRICHTSZEITEN KINDERGARTEN | ||
Kindergarten: (für Kleine und Grosse) | Dienstagnachmittag und Donnerstagnachmittag (nur Grosse) | |
08.10 – 08.30 Uhr Auffangzeit 08.30 – 11.55 Uhr Unterricht Montag, Mittwoch und Freitag Nachmittag kein Unterricht | 13.25 – 13.30 Uhr Auffangzeit 13.30 – 15.05 Uhr Unterricht |
UNTERRICHTSZEITEN PRIMARSCHULE | |
Vormittag | Nachmittag |
07:25 - 08:10 Uhr Unterrich | 13:30 - 14:15 Uhr Unterricht |
08:15 - 09:00 Uhr Unterricht | 14:20 - 15:05 Uhr Unterricht |
09:10 - 09:55 Uhr Unterricht | 15:15 - 16:00 Uhr Unterricht |
10:20 - 11:05 Uhr Unterricht | |
11:10 – 11.55 Uh Unterricht |
UNTERRICHTSZEITEN SEKUNDARSCHULE | |
Vormittag | Nachmittag |
07:25 - 08:10 Uhr Unterricht | 13:30 - 14:15 Uhr Unterricht |
08:15 - 09:00 Uhr Unterricht | 14:20 - 15:05 Uhr Unterricht |
09:10 – 09:55 Uhr Unterricht | 15:15 - 16:00 Uhr Unterricht |
10:20 - 11:05 Uhr Unterricht | 16:05 - 16:50 Uhr Unterricht |
11:10 - 11:55 Uhr Unterricht | 16.50 - 17.35 Uhr Unterricht |
Mittwochnachmittag | schulfrei |
In der 5. Klasse erfolgt zusätzlich ein praktischer Ausbildungsteil mit dem Fahrrad im Verkehrsgarten bzw. auf öffentlichen Strassen. In der Oberstufe sind die Schwerpunkte das Verhalten an der Unfallstelle, die Gefahrenlehre und die Folgen eines Verkehrsunfalls.
Weiter erhalten die am häufigsten von Karies betroffenen Zähne, bzw. Zahnflächen einen zusätzlichen Schutz durch das Auftragen von Fluorid-Lacken auf die im Durchbruch stehenden oder frisch durchgebrochenen Backenzähne
Die Schulverwaltung ist für das Zustellen der Gutscheine und die Kontrolle über die erfolgte zahnärztliche Untersuchung zuständig.
In den 1. Klassen der Primarstufe werden auch im Zeugnis keine Noten erteilt. Statt einer Benotung erfolgt jeweils ein Elterngespräch am Ende des Semesters. Auf dem Zeugnisformular wird die Durchführung des Elterngesprächs bestätigt.
In allen andern Klassen werden zweimal jährlich, jeweils Ende Januar und auf Ende des Schuljahres, Zeugnisse mit Noten ausgestellt. Benotet werden die Fächer des Lehrplans (Pflicht- und Freifächer). Ist aus besonderen Gründen eine Benotung nicht möglich, kann auf eine Notengebung verzichtet werden. Nicht benotet werden Leistungen, die in freiwilligen Kursen erbracht werden (z.B. Schulsportkurse).
Die Noten von 6 -1 stellen die Gesamtleistungen eines Kindes in einem Fach dar. Diese drücken aus, inwieweit eine Schülerin oder ein Schüler während einer bestimmten Zeit die angestrebten Lernziele erreicht hat. Eine Note bildet nicht bloss die Leistungen in formellen Prüfungen ab; sie ist also nicht nur das Ergebnis einer Durchschnittsrechnung von Einzelprüfungen.
Note | entspricht | Bedeutung |
6 | sehr gut | Alle Lernziele sind erreicht, zusätzlich werden regelmässig besondere Leistungen erbracht |
5 | gut | Alle Lernziele sind erreicht |
4 | genügend | Die wesentlichen Lernziele sind erreicht |
3 | ungenügend | Die wesentlichen Lernziele sind nur teilweise erreicht |
unter 3 | schwach | Die wesentlichen Lernziele sind nicht oder nur zu einem sehr geringen Teil erreicht |
Die Leistungen im Arbeits- und Lern- und im Sozialverhalten werden in einer vierstufigen Skala festgehalten. Werden gute Leistungen erzielt, so wird dies in der zweiten Spalte von links abgebildet (Grundnorm).
- Die Zeugnisse sind so gestaltet, dass die Beurteilung der Leistungen in Worten und Noten in einem ausgewogenen Verhältnis steht.
- Die Leistungen in Mathematik werden je in Arithmetik/Algebra und Geometrie erfasst.
- Die Leistungen im Sprachunterricht (Deutsch, Französisch, Englisch) werden mit einer Gesamtnote dargestellt, die sich aus der Bewertung von folgenden vier Teilkompetenzen ergibt: Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen, Schreiben.
- In Mensch und Umwelt/Realien werden Noten in Geschichte, Geographie, Religion & Kultur und Naturwissenschaften erteilt.
- In den dritten Klassen der Sekundarstufe werden auch die Wahlfächer benotet.
- Das Arbeits- und Lernverhalten sowie das Sozialverhalten werden beurteilt.
- Für die Bewertung in diesen Bereichen stehen verschiedene Verhaltensmerkmale zur Verfügung. Dazu dient eine vierstufige Skala von „Trifft zu“ bis „Trifft nicht zu“
- Absenzen werden im Zeugnis eingetragen.
- Das Zeugnisformular kann von den Lehrpersonen elektronisch bearbeitet werden und ist als
- Dokumentenmappe gestaltet.
- Das Zeugnis wird Ende Januar und am Ende des Schuljahres erstellt.
- Die Zeugniseinträge basieren auf einer Gesamtbeurteilung. Die Leistungen werden mit den Noten 6 bis 1 eingetragen. Halbnoten, etwa 4-5, sind zulässig.
- Eltern können einen ungerechtigfertigten Zeugniseintrag mittels einer Aufsichtsbeschwerde anfechten.
Als Ergänzung zu den Hortbetreuungsmodulen Mittagstisch und Nachmittagsbetreuung steht den Eltern von schulpflichtigen Kindern das Modul Zmorgetisch von 7.00 Uhr bis um 8.10 Uhr im Hort Lanzrain offen. Das Modul Zmorgentisch kostet 5 Franken.
Anmeldungen erfolgen mit dem Anmeldeformular: Anmeldung Hort, Lunchclub, Zmorgentisch (Schülerclub) im Online Schalter abrufbar.
Bei mindestens 8 Anmeldungen pro Tag wird das Modul Zmorgentisch durchgeführt.
Bei der Zuteilung werden die folgenden Kriterien berücksichtigt:
- Klassengrösse
- Sozial ausgewogene Verteilung
- Zuteilungen aus schulpsychologischen, medizinischen, sozialen oder fürsorgerischen Gründen
- Schulweg (nur für Kindergarten und Unterstufenzuteilung relevant)